1921/AB-BR/2003

Eingelangt am 18.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

 

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
2088/J-BR/2003 der Bundesräte Ager, Fröhlich, Kritzinger und Kollegen wie

folgt:

AIDS-Hilfe Tirol:

2000: S 2.040.739,24      2001: S 2,840.739,24      2002: € 206.444,64

Aus dem Bereich der Sozialversicherung ist Folgendes festzuhalten:
Nach dem gesetzgeberischen Konzept werden durch die gesetzliche
Sozialversicherung für Personen mit ähnlicher Lebens- und Interessenlage
organisierte Versichertengemeinschaften gebildet, die entsprechende
Beitragleistungen der betroffenen Personen verlangen und aus diesen Mitteln zur
Abdeckung bestimmter existenzieller Risken (vor allem Krankheit, Invalidität und
Alter) bei Erfüllung der gesetzlich definierten Voraussetzungen entsprechende
Leistungen erbringen. Die Zugehörigkeit zu den Versichertengemeinschaften
(und damit die Zuständigkeit der verschiedenen Versicherungsträger) richtet sich
einerseits nach berufsgruppenspezifischen Merkmalen und andererseits nach
örtlichen Anknüpfungspunkten wie Beschäftigungsort oder Wohnort.

Eine Leistungsbilanz für den Bereich der Sozialversicherung kann daher nicht auf
ein Bundesland bezogen erstellt werden, weil die Leistungen der
Sozialversicherung durchwegs an bzw. für einzelne Versicherte und sonstige
Anspruchsberechtigte (z.B. Angehörige) erbracht werden und im Hinblick auf die
oben dargelegten Zuständigkeitsvorschriften auch nicht einem Bundesland
zuordenbar sind. Im Übrigen fällt das Sozialversicherungswesen gemäß Art. 10
Abs. l Z 11 B-VG in die Zuständigkeit des Bundes, sodass auch in legistischer
Hinsicht besondere Maßnahmen des Bundes für einzelne Länder nicht in Betracht
kommen.

Aus den Frauenprojektfördermitteln wurde in den Jahren 2000-2002 für 38
Projekte ein Betrag in Höhe von insgesamt € 739.021,
-- zur Verfügung gestellt.


Für Frauenprojekte mit Arbeitsmarktrelevanz wurden für Projekte in Tirol €
21.261,30  an Fördermitteln gewährt.

Im Rahmen der Aktivitäten zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen
Frauen
wird, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres, die
Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie in Innsbruck aus Mitteln meines
Ressorts finanziert. Diese Opferschutzeinrichtung betreut und berät von
familiärer Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder im Bundesland Tirol,
insbesondere nach einer polizeilichen Intervention nach dem Gewaltschutzgesetz.
Die finanziellen Mittel für die Interventionsstelle Tirol im Jahr 2000, die zu diesem
Zeitpunkt auf Basis eines Fördervertrages betrieben wurde, sind in den Kosten
für die Frauenprojektförderung inkludiert. Seit 1. Jänner 2001 ist die
Interventionsstelle im Rahmen eines mehrjährigen Auftragsvertrages des
Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen bzw. des Bundesministeriums für Gesundheit und
Frauen tätig. 2001 wurde dafür vom Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen ein Betrag von ATS 1,500.000,
-- , 2002 ein Betrag von
121.958,50
zur Verfügung gestellt.

Folgende Einrichtungen der Drogenhilfe sowie Präventionsprojekte im
Droqenbereich
wurden gemäß § 16 Suchtmittelgesetz, BGBI.
I Nr. 112/1997,
idgF, gefördert:

Ambulante Suchtprävention der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH, Innsbruck:
2000; € 7.267,28                       2001
: € 7.267,28             2002: € 11.145,25

Verein zur Förderung des Jugendzentrum Z 6 , Innsbruck:

2000: € 43.603,70        2001: € 43.603,70                       2002: € 47.238,00

Landeseigene Drogenberatungsstellen:

2000: € 43.603,70       2001: € 7.267,28                       2002: € 0,00

Tiroler Verein zur Hilfe der Suchtgiftkranken und deren Eltern, B.I.T., Volders:
2000: € 0,00                       2001: € 29.069,12            2002: € 43.659,06

Verein für Drogentherapie in Tirol, Haus am Seespitz, Maurach:
2000: € 21.801,85       2001: € 29.069,12                        2002: € 29.069,
12

Fachstelle für Suchtprävention „Kontakt & Co", Innsbruck:
2000: € 6.511,78        2001: € 45.783,89                        2002; € 9.778,13

MDA-Basecamp des Vereines zur Förderung des Jugendzentrums Z 6, Innsbruck:
2000: € 0,00                        2001: € 0,00                      2002: € 7.267,28

Hinsichtlich des Rückgangs der den landeseigenen Beratungsstellen
zugewendeten Fördermittel wird festgehalten, dass in Tirol  in den Jahren
2001/2002 eine Umstrukturierung im Drogenberatungsbereich stattgefunden hat.
Die Beratungstätigkeit durch landeseigene Beratungsstellen in den Bezirken
wurde eingestellt. Diese Aufgabenbereiche übernahm u.a. der Tiroler Verein zur
Hilfe der Suchtgiftkranken und deren Eltern, B.
I.T., der seither von ho.  gefördert
wird.

Der i.J. 2001 der Fachstelle für Suchtprävention Kontakt & Co zugewendete,
gegenüber anderen Jahren erhöhte Betrag resultierte daraus, dass die Tiroler


Fachstelle im Jahre 2001 ein gemeinsames Projekt mit anderen Fachstellen
(Vlbg, N
Ö, OÖ, Stmk, Ktn, Sbg) führend organisierte und betreute. Die
betreffenden Fachstellen (der in Klammer angeführten Bundesländer) erhielten
aus diesem Grund U. 2001 keine gesonderte Förderung.

Impfstoffe:
Impfkonzept
2000
: € 534.359,81

Bundaktion: 67.410,67
2001: € 581.396,20 gezahlt

Bundaktion: 105.245,64
2002: € 744.474,17 gezahlt

Bundaktion: 88.751,88

Polio-Impfaktion 2000/01: € 13.088,76
Polio-Impfaktion 2001/02: € 3.587,16

Gemäß §§ 56a ff Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz. BGBI.Nr. 1/1957,
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI.
I. Nr. 5/2001 (im Folgenden kurz:
KAKuG) ist bei meinem Ressort der Strukturfonds eingerichtet, der mit Mitteln
aus dem Bundesbereich dotiert wird.

Zur Finanzierung öffentlicher und gemeinnütziger Krankenanstalten hat dieser

Fonds folgende Beiträge an den Tiroler Krankenanstaltenfinanzierungsfonds

geleistet:

2000: € 39.755.586        2001: € 40.161.24                        2002: € 40.284.380

Weiters hat der Strukturfonds die folgenden Mittel zur Förderung des Transplan-
tationswesens gemäß § 59 Abs. 6 Z 2 KAKuG i. V. m. § 59d KAKuG im Bundes-
land Tirol eingesetzt:
2000
:€ 503.776,44         2001:€ 275.338,70       2002:€ 343.165,02

Gemäß § 59 Abs. 6 Z 2 KAKuG stehen dem Strukturfonds jährlich insgesamt
höchstens 3,63 Millionen Euro für die Finanzierungen von Planungen und
Strukturreformen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden in Abstimmung
zwischen dem Bund und allen Ländern österreichweite Projekte finanziert,
deren Ergebnisse allen Ländern zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu
Gute kommen.