1922/AB-BR/2003

Eingelangt am 18.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

 

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
2103/J-BR/2003 der Bundesräte Kneifel, Pühringer, Tusek, Steinbichler,
Wolfinger und Kollegen
wie folgt:

AIDS-Hilfe Oberösterreich:

200: S 4.316.997,--                       2001: S 4.316.997,--        2002: € 313.728,48

Aus dem Bereich der Sozialversicherung ist Folgendes festzuhalten:
Nach dem gesetzgeberischen Konzept werden durch die gesetzliche
Sozialversicherung für Personen mit ähnlicher Lebens- und Interessenlage
organisierte Versichertengemeinschaften gebildet, die entsprechende
Beitragleistungen der betroffenen Personen verlangen und aus diesen Mitteln zur
Abdeckung bestimmter existenzieller Risken (vor allem Krankheit, Invalidität und
Alter) bei Erfüllung der gesetzlich definierten Voraussetzungen entsprechende
Leistungen erbringen. Die Zugehörigkeit zu den Versichertengemeinschaften
(und damit die Zuständigkeit der verschiedenen Versicherungsträger) richtet sich
einerseits nach berufsgruppenspezifischen Merkmalen und andererseits nach
örtlichen Anknüpfungspunkten wie Beschäftigungsort oder Wohnort.

Eine Leistungsbilanz für den Bereich der Sozialversicherung kann daher nicht auf
ein Bundesland bezogen erstellt werden, weil die Leistungen der
Sozialversicherung durchwegs an bzw. für einzelne Versicherte und sonstige
Anspruchsberechtigte (z.B. Angehörige) erbracht werden und im Hinblick auf die
oben dargelegten Zuständigkeitsvorschriften auch nicht einem Bundesland
zuordenbar sind. Im Übrigen fällt das Sozialversicherungswesen gemäß Art. 10
Abs. l Z 11 B-VG in die Zuständigkeit des Bundes, sodass auch in legistischer
Hinsicht besondere Maßnahmen des Bundes für einzelne Länder nicht in Betracht
kommen.

Galaveranstaltung E.V.A.

2002: € 6.752,--

Aus den Frauenprojektfördermitteln wurde in den Jahren 2000-2002 für 62

Projekte ein Betrag in Höhe von insgesamt 1.291.164,-- zur Verfügung


gestellt. Für Frauenprojekte mit Arbeitsmarktrelevanz wurden für Projekte in
Oberösterreich € 103.250,30 an Fördermitteln gewährt.

Im Rahmen der Aktivitäten zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen
Frauen wird, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres, die
Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie in Linz aus Mitteln der
Frauensektion finanziert. Diese Opferschutzeinrichtung betreut und berät von
familiärer Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder im Bundesland
Oberösterreich, insbesondere nach einer polizeilichen Intervention nach dem
Gewaltschutzgesetz. Die finanziellen Mittel für die Interventionsstelle
Oberösterreich im Jahr 2000, die zu diesem Zeitpunkt auf Basis eines
Fördervertrages betrieben wurde, sind in den Kosten für die
Frauenprojektförderung inkludiert. Seit 1. Jänner 2001 ist die Interventionsstelle
im Rahmen eines mehrjährigen Auftragsvertrages des Bundesministeriums für
Inneres und des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen
bzw. des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen tätig. 2001 wurde dafür
vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ein Betrag von
ATS 2,150.000,--, 2002 ein Betrag von EUR 161.698,
-- zur Verfügung gestellt.

Folgende Einrichtungen der Drogenhilfe sowie Präventionsprojekte im
Drogenbereich
wurden gemäß § 16 Suchtmittelgesetz, BGBI.
I Nr. 112/1997,
idgF, gefördert:

Magistrat der Stadt Wels; Drogenberatung:

2000: € 41.423,52                       2001: € 22.237,89             2002: € 22.237,89

Pro mente infirmis:

2000: € 242.255,18 (Point, Erlenhof, Ego, X-Dream und Ikarus; Projekt "It's up 2

U", Flyer und Internetveranstaltungskalender; ARGE
Suchtvorbeugung)

2001: 211.841,31 (Point, Erlenhof, EGO, X-Dream und Ikarus)
2002
: 45.519,50 (Pro Mente, EGO, X-Dream und Ikarus)
          € 116.567,23 (Pro Mente, Point)

57.411,54 (Pro Mente, Therapiestation Erlenhof und Wohngemeinschaft)
€ 13.371,80 (Pro Mente, Institut für Suchtprävention)

Impfstoffe

Impfaktion:

2000: € 1.352.347,95

Bundaktion: 45.753,36
2001: €1.482.195,50

Bundaktion: 45.057,23
2002: € 1.707.057,80

Polio-Impfaktion 2000/01: € 45.662,33
Polio-Impfaktion 2001/02: € 11.422,80

Gemäß §§ 56a ff Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, BGBI.Nr. 1/1957,
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI.
I. Nr. 5/2001 (im Folgenden kurz:


KAKuG) ist beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Struktur-
fonds eingerichtet, der mit Mitteln aus dem Bundesbereich dotiert wird.

Zur Finanzierung öffentlicher und gemeinnütziger Krankenanstalten hat dieser

Fonds folgende Beiträge an den Oberösterreichischen Krankenanstaltenfonds

geleistet:

2000: € 69.069.052                        2001: € 69.842.579         2002: € 70.001.294

Weiters hat der Strukturfonds die folgenden Mittel zur Förderung des Transplan-
tationswesens gemäß § 59 Abs. 6 Z 2 KAKuG i. V. m. § 59d KAKuG im Bundes-
land Oberösterreich eingesetzt:
2000: € 178.521,91         2001: € 211.410,27                        2002: € 207.620,67 Euro

Gemäß § 59 Abs. 6 Z 2 KAKuG stehen dem Strukturfonds jährlich insgesamt
höchstens 3,63 Millionen Euro für die Finanzierungen von Planungen und
Strukturreformen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden in Abstimmung
zwischen dem Bund und allen Ländern österreichweite Projekte finanziert,
deren Ergebnisse allen Ländern zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu
Gute kommen.