1930/AB-BR/2003
Eingelangt am 23.09.2003
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möglich.
BM für Finanzen:
Anfragebeantwortung
Auf die
schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte
Prof.
Albrecht Konecny und
Kollegen vom 23. Juli 2003,
Nr.2107/J-BR/2003,
betreffend Widersprüche zwischen
Vertretungsregelungen
und Ankündigungen, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. und 7.:
Der Arbeitsplan des Nationalrates und des
Bundesrates für die Zeit vom
April 2003 bis Juli 2004 wurde mir am 4.
April 2003 übermittelt. Die
konkrete Einladung für die Sitzung des Bundesrates am 23. Juli 2003
wurde
am 18. Juli 2003 dem Bundesministerium für Finanzen übermittelt.
Zu 2.:
Gemäß Artikel 73 Abs. 3 B-VG kann ein Mitglied der Bundesregierung seine
Angelegenheiten im Nationalrat oder Bundesrat durch einen ihm bei-
gegebenen Staatssekretär oder einen anderen Bundesminister
wahrnehmen
lassen.
Diesen Umstand habe
ich bei der Planung meiner Reisen berücksichtigt und
mich dementsprechend
mit Herrn Staatssekretär Dr. Finz abgestimmt und
den Herrn Bundespräsidenten ersucht, Herrn
Staatssekretär Dr. Finz mit
meiner Vertretung offiziell zu
betrauen.
Zu 3. und 4. bis 6.:
Da ich diese Reisen nicht in meiner Funktion als Bundesminister
für
Finanzen oder als Mitglied der
österreichischen Bundesregierung unter-
nommen habe bzw. unternehme,
unterliegen sie nicht dem Interpellations-
recht gemäß § 24 (1) Geschäftsordnung
des Bundesrates.
Zu 8.:
Diese Frage kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten.