1930/AB-BR/2003

Eingelangt am 23.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen:

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte
Prof. Albrecht Konecny                        und Kollegen vom 23. Juli 2003,
Nr.2107/J-BR/2003, betreffend Widersprüche zwischen
Vertretungsregelungen und Ankündigungen, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Zu 1. und 7.:

Der Arbeitsplan des Nationalrates und des Bundesrates für die Zeit vom
April 2003 bis Juli 2004 wurde mir am 4. April 2003 übermittelt. Die
konkrete Einladung für die Sitzung des Bundesrates am 23. Juli 2003 wurde
am 18. Juli 2003 dem Bundesministerium für Finanzen übermittelt.

Zu 2.:

Gemäß Artikel 73 Abs. 3 B-VG kann ein Mitglied der Bundesregierung seine

Angelegenheiten   im   Nationalrat   oder   Bundesrat   durch   einen   ihm   bei-


gegebenen Staatssekretär oder einen anderen Bundesminister wahrnehmen
lassen.

Diesen Umstand habe ich bei der Planung meiner Reisen berücksichtigt und
mich dementsprechend mit Herrn Staatssekretär Dr. Finz abgestimmt und
den Herrn Bundespräsidenten ersucht, Herrn Staatssekretär Dr. Finz mit
meiner Vertretung offiziell zu betrauen.

Zu 3. und 4. bis 6.:

Da ich diese Reisen nicht in meiner Funktion als Bundesminister für
Finanzen oder als Mitglied der österreichischen Bundesregierung unter-
nommen habe bzw. unternehme, unterliegen sie nicht dem Interpellations-
recht gemäß § 24 (1) Geschäftsordnung des Bundesrates.

Zu 8.:

Diese Frage kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten.