1937/AB-BR/2003
Eingelangt am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM FÜR
GESUNDHEIT UND FRAUEN
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
2110/J-BR/2003 der Bundesräte Gasteiger und GenossInnen, wie folgt:
Die
Gewährleistung einer ausreichenden Spitalsversorgung und damit allfällige
Schließungen von Spitälern, Zusammenführungen zweier oder mehrerer Spitäler,
Einrichtung und Schließung von Abteilungen, sowie die Vorhaltung einer
ausreichenden Anzahl von Akutbetten sind gemäß § 18 Krankenanstalten- und
Kuranstaltengesetz Angelegenheiten der Bundesländer.
Im
Rahmen der österreichweiten Gesundheitsplanung im Auftrag des
Strukturfonds werden Optimierungsvorschläge für die Spitalsstruktur aus
überregionaler Sicht erarbeitet und zwischen dem Bund und allen Bundesländern
verhandelt und vereinbart. Das Ergebnis ist der Österreichische Kranken-
anstalten- und Großgeräteplan (ÖKAP/GGP), in dem die Spitalsstandorte sowie
die Fächerstruktur und die Planbettenzahl (Obergrenze) je Standort vereinbart
sind. Diese Festlegungen sind bis zum Jahr 2005 verbindlich umzusetzen.
Umfasst sind die aus den öffentlichen Mitteln über die neun Landesfonds
finanzierten Spitäler („Fonds-Krankenanstalten").
Der
derzeit gültige ÖKAP/GGP 2003 wurde im Mai 2003 von der Struktur-
kommission beschlossen, steht auf der
Website des BMGF (www.bmgf.gv.at,
Rubrik
Krankenanstalten) zur Verfügung, und enthält folgende Aussagen:
Frage 1:
Für die
Fonds-Krankenanstalten wurde im ÖKAP/GGP 2003 zwischen dem Bund
und allen Bundesländern für das Jahr 2005 eine Gesamtbettenzahl (inkl.
Intensivbetten) von 50.151 vereinbart. Das entspricht einer Abnahme von 1.829
(3,5 %) im Vergleich zu den systemisierten Akutbetten 2001, bzw. von 79 (0,2
%) im Vergleich zu den tatsächlichen Akutbetten 2001.
Für
das Land Tirol (Fonds-Krankenanstalten) wurde zwischen dem Bund und dem
Land Tirol im ÖKAP/GGP 2003 für das Jahr 2005 eine Gesamtbettenzahl von
4.249 vereinbart. Diese Vereinbarung liegt dem einstimmigen Beschluss der
Strukturkommission
vom 9. Mai 2003 zu Grunde, in der das Land Tirol durch die
zuständige Gesundheitslandesrätin, Dr. Elisabeth Zanon zur Nedden, vertreten
ist. Gleichzeitig wird laut Auskunft des Landes Tirol die Versorgung der
Betroffenen durch den Ausbau von Pflegebetten sichergestellt.
Frage 2:
Im
ÖKAP/GGP 2003 sind die von den Bundesländern eingebrachten, geplanten
oder sich schon in Gang befindlichen Zusammenführungen von Spitälern fest-
gelegt, wobei in der Regel die Spitalsstandorte erhalten bleiben und damit ein
Spital mehr als einen Standort hat. Gegenüber der vorangegangenen Version
ÖKAP/GGP 2001, Stand 1.1.2002, betreffen die diesbezüglich neuen Fest-
legungen im ÖKAP/GGP 2003 keinen Standort in Tirol.
Frage 3:
Im ÖKAP/GGP 2003 sind
die zwischen dem Bund und allen Ländern vereinbarten
Erreichbarkeitsrichtwerte nach Fachrichtungen bzw. für medizinisch-technische
Großgeräte wie folgt festgelegt:
Fachrichtung |
Erreichbarkeit |
Chirurgie |
30 |
Neurochirurgie |
60 |
Intensivbereich |
30 |
Innere Medizin |
30 |
Gynäkologie/Geburtshilfe |
30 |
Neurologie |
45 |
Psychiatrie |
60 |
Kinderheilkunde |
45 |
Kinderchirurgie |
* |
Dermatologie |
60 |
Augenheilkunde |
45 |
HNO |
45 |
Urologie |
45 |
Plastische Chirurgie |
* |
Pulmologie |
* |
Orthopädie |
45 |
Unfallchirurgie (inkl. Betten in Unfallkrankenhäusern) |
30 |
Radioonkologie |
90 |
Nuklearmedizin |
90 |
Mund-/Kiefer-/Gesichtschirurgie |
* |
Akutgeriatrie/Remobilisation |
* |
Palliativmedizin |
* |
Psychosomatik |
* |
Legende:
* von der Angabe einer
Erreichbarkeitsnorm wird abgesehen, grundsätzlich sollen aber bettenführende
Strukturen an den dafür vorgesehenen Krankenhäusern eingerichtet werden
Gerätegruppe/
Verfahren |
Erreichbarkeit |
Computertomographie (CT) |
30 |
Magnetresonanz-Tomographie (MR) |
60 |
Digitale Subtraktions-Angiographie (DSA) |
60 |
Coronarangiographie (COR) |
60 |
Lithotripter (LIT) |
120 |
Strahlentherapie (STR) |
90 |
Emissions-computer-Tomographie
(ECT) exkl. |
„nicht SPECT-fähiger" |
45 |
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) |
60 |
Frage 4:
Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit in Bezug auf das benachbarte Ausland ist
nicht Gegenstand des ÖKAP/GGP, sondern allenfalls Angelegenheit der Länder,
der Träger von Krankenanstalten bzw. der Sozialversicherung.
Fragen 5 und 6:
Bis
zum Jahr 2005 sind die zwischen dem Bund und dem Land Tirol vereinbarten
Festlegungen im ÖKAP/GGP 2003 umzusetzen. Allfällige darüber hinausgehende
Maßnahmen sind Angelegenheit des Landes Tirol bzw. Gegenstand zukünftiger
Vereinbarungen zwischen dem Bund und dem Land Tirol.
Bei
diesen Festlegungen werden wiederum die aktuellen demographischen
Entwicklungen sowie Veränderungen im Leistungsgeschehen (u.a. Zunahme
tagesklinischer Leistungsangebote, Belagsdauerentwicklungen und medizinischer
Fortschritt) einbezogen.
Frage 7:
Im
ÖKAP/GGP 2003 sind - im Vergleich zu den bereits in der vorangegangenen
Version ÖKAP/GGP 2001, Stand 1.1.2002, enthaltenen Vereinbarungen - an
keinem Spitalsstandort zusätzliche Auflassungen von Fachrichtungen bis zum
Jahr 2005 zwischen dem Bund und dem Land Tirol vereinbart. Am Standort KH
Kitzbühel ist die Umwidmung der Chirurgie in eine Unfallchirurgie vorgesehen.
Vielmehr
ist im ÖKAP/GGP 2003 - gegenüber der vorangegangenen Version - die
Realisierung von vier zusätzlichen Organisationseinheiten (ein Department, ein
Fachschwerpunkt und zwei Palliativeinheiten) an drei Spitalsstandorten bis zum
Jahr 2005 vereinbart.