1937/AB-BR/2003

Eingelangt am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
2110/J-BR/2003 der Bundesräte Gasteiger und Genoss
Innen, wie folgt:

Die Gewährleistung einer ausreichenden Spitalsversorgung und damit allfällige
Schließungen von Spitälern, Zusammenführungen zweier oder mehrerer Spitäler,
Einrichtung und Schließung von Abteilungen, sowie die Vorhaltung einer
ausreichenden Anzahl von Akutbetten sind gemäß § 18 Krankenanstalten- und
Kuranstaltengesetz Angelegenheiten der Bundesländer.

Im Rahmen der österreichweiten Gesundheitsplanung im Auftrag des
Strukturfonds werden Optimierungsvorschläge für die Spitalsstruktur aus
überregionaler Sicht erarbeitet und zwischen dem Bund und allen Bundesländern
verhandelt und vereinbart. Das Ergebnis ist der Österreichische Kranken-
anstalten- und Großgeräteplan (ÖKAP/GGP), in dem die Spitalsstandorte sowie
die Fächerstruktur und die Planbettenzahl (Obergrenze) je Standort vereinbart
sind. Diese Festlegungen sind bis zum Jahr 2005 verbindlich umzusetzen.
Umfasst sind die aus den öffentlichen Mitteln über die neun Landesfonds
finanzierten Spitäler („Fonds-Krankenanstalten").

Der derzeit gültige ÖKAP/GGP 2003 wurde im Mai 2003 von der Struktur-
kommission beschlossen, steht auf der Website des BMGF
(www.bmgf.gv.at,
Rubrik Krankenanstalten) zur Verfügung, und enthält folgende Aussagen:

Frage 1:

Für die Fonds-Krankenanstalten wurde im ÖKAP/GGP 2003 zwischen dem Bund
und allen Bundesländern für das Jahr 2005 eine Gesamtbettenzahl (inkl.
Intensivbetten) von 50.151 vereinbart. Das entspricht einer Abnahme von 1.829
(3,5 %) im Vergleich zu den systemisierten Akutbetten 2001, bzw. von 79 (0,2
%) im Vergleich zu den tatsächlichen Akutbetten 2001.

Für das Land Tirol (Fonds-Krankenanstalten) wurde zwischen dem Bund und dem
Land Tirol im ÖKAP/GGP 2003 für das Jahr 2005 eine Gesamtbettenzahl von
4.249 vereinbart. Diese Vereinbarung liegt dem einstimmigen Beschluss der


Strukturkommission vom 9. Mai 2003 zu Grunde, in der das Land Tirol durch die
zuständige Gesundheitslandesrätin, Dr. Elisabeth Zanon zur Nedden, vertreten
ist. Gleichzeitig wird laut Auskunft des Landes Tirol die Versorgung der
Betroffenen durch den Ausbau von Pflegebetten sichergestellt.

Frage 2:

Im ÖKAP/GGP 2003 sind die von den Bundesländern eingebrachten, geplanten
oder sich schon in Gang befindlichen Zusammenführungen von Spitälern fest-
gelegt, wobei in der Regel die Spitalsstandorte erhalten bleiben und damit ein
Spital mehr als einen Standort hat. Gegenüber der vorangegangenen Version
ÖKAP/GGP 2001, Stand 1.1.2002, betreffen die diesbezüglich neuen Fest-
legungen im ÖKAP/GGP 2003 keinen Standort in Tirol.

Frage 3:

Im ÖKAP/GGP 2003 sind die zwischen dem Bund und allen Ländern vereinbarten
Erreichbarkeitsrichtwerte nach Fachrichtungen bzw. für medizinisch-technische
Großgeräte wie folgt festgelegt:

Fachrichtung

 

Erreichbarkeit
(in Minuten)

 

Chirurgie

 

30

 

Neurochirurgie

 

60

 

Intensivbereich

 

30

 

Innere Medizin

 

30

 

Gynäkologie/Geburtshilfe

 

30

 

Neurologie

 

45

 

Psychiatrie

 

60

 

Kinderheilkunde

 

45

 

Kinderchirurgie

 

*

 

Dermatologie

 

60

 

Augenheilkunde

 

45

 

HNO

 

45

 

Urologie

 

45

 

Plastische Chirurgie

 

*

 

Pulmologie

 

*

 

Orthopädie

 

45

 

Unfallchirurgie (inkl. Betten in Unfallkrankenhäusern)

 

30

 

Radioonkologie

 

90

 

Nuklearmedizin

 

90

 

Mund-/Kiefer-/Gesichtschirurgie

 

*

Akutgeriatrie/Remobilisation

 

*

Palliativmedizin

 

*

Psychosomatik

 

*

Legende:

*    von der Angabe einer Erreichbarkeitsnorm wird abgesehen, grundsätzlich sollen aber bettenführende
Strukturen an den dafür vorgesehenen Krankenhäusern eingerichtet werden

Gerätegruppe/ Verfahren

 

Erreichbarkeit
(in Minuten)

 

Computertomographie (CT)

 

30

 

Magnetresonanz-Tomographie (MR)

 

60

 

Digitale Subtraktions-Angiographie (DSA)

 

60

 

Coronarangiographie (COR)

 

60

 

Lithotripter (LIT)

 

120

 

Strahlentherapie (STR)

 

90

 


Emissions-computer-Tomographie (ECT) exkl.
Gammakameras

 

„nicht SPECT-fähiger"

 

45

 

Positronen-Emissions-Tomographie (PET)

 

60

 

Frage 4:

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Bezug auf das benachbarte Ausland ist
nicht Gegenstand des ÖKAP/GGP, sondern allenfalls Angelegenheit der Länder,
der Träger von Krankenanstalten bzw. der Sozialversicherung.

Fragen 5 und 6:

Bis zum Jahr 2005 sind die zwischen dem Bund und dem Land Tirol vereinbarten
Festlegungen im ÖKAP/GGP 2003 umzusetzen. Allfällige darüber hinausgehende
Maßnahmen sind Angelegenheit des Landes Tirol bzw. Gegenstand zukünftiger
Vereinbarungen zwischen dem Bund und dem Land Tirol.

Bei diesen Festlegungen werden wiederum die aktuellen demographischen
Entwicklungen sowie Veränderungen im Leistungsgeschehen (u.a. Zunahme
tagesklinischer Leistungsangebote, Belagsdauerentwicklungen und medizinischer
Fortschritt) einbezogen.

Frage 7:

Im ÖKAP/GGP 2003 sind - im Vergleich zu den bereits in der vorangegangenen
Version ÖKAP/GGP 2001, Stand 1.1.2002, enthaltenen Vereinbarungen - an
keinem Spitalsstandort zusätzliche Auflassungen von Fachrichtungen bis zum
Jahr 2005 zwischen dem Bund und dem Land Tirol vereinbart. Am Standort KH
Kitzbühel ist die Umwidmung der Chirurgie in eine Unfallchirurgie vorgesehen.

Vielmehr ist im ÖKAP/GGP 2003 - gegenüber der vorangegangenen Version - die
Realisierung von vier zusätzlichen Organisationseinheiten (ein Department, ein
Fachschwerpunkt und zwei Palliativeinheiten) an drei Spitalsstandorten bis zum
Jahr 2005 vereinbart.