1939/AB-BR/2003

Eingelangt am 20.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Der Präsident des Bundesrates

 

BEANTWORTUNG

der schriftlichen Anfrage 2116/J-BR/2003

der Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen

vom 24. September 2003

Im Zusammenhang mit einer Einladung an alle Wähler meiner Heimatgemeinde Itter, zu
den Landtagswahlen am 28. September 2003 zu gehen, und der Empfehlung, die Tiroler
Volkspartei und Herwig van Staa zu wählen, haben die Bundesräte Prof. Albrecht Konecny
Kolleginnen und Kollegen an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die „Wahlwerbung für
den ÖVP-Spitzenkandidaten bei den Tiroler Landtagswahlen Herwig van Staa" gerichtet.

Dieser Wahlaufruf, den ich als Tiroler ÖVP-Mandatar abgegeben habe, erfolgte bedauer-
licherweise auf dem Briefpapier des Präsidenten des Bundesrates. Da ich in
Itter mit allen
Bürgern persönlich bekannt bin, kennt auch jeder meine politische Arbeit als Mandatar der
Volkspartei genau so wie meine Funktionen, die ich auszuüben die Ehre habe, insbeson-
dere die des Präsidenten des Bundesrates.

Die an mich gerichteten Fragen beantworte ich im einzelnen wie folgt:

1. Sind in dem gegenständlichen Brief von Ihnen an die Einwohnerinnen der Gemeinde
Itter Passagen beinhaltet, die eine Wahlwerbung für Herwig van Staa bzw. die Tiroler
ÖVP ausdrücken? Wie lautet der Brief wörtlich?

Der gegenständliche Brief enthält zwei Bitten an die Wahlberechtigten von Itter,
nämlich zum einen, das Wahlrecht in Anspruch zu nehmen und zur Landtagswahl zu
gehen, und zum anderen, die Liste 1 - Tiroler Volkspartei - Herwig van Staa zu
wählen.

Der volle Wortlaut des Briefes lautet:
„Liebe
Ittererinnen - liebe Itterer!

Am Sonntag, den 28. September 2003, finden in Tirol die Landtagswahlen statt.
Von 6:30 Uhr bis 13 Uhr ist das Wahllokal im Itterer Mehrzweckraum geöffnet.
Eine außergewöhnliche Zeit, mit vielen Problemen, die zu lösen sind, erfordert außer-
gewöhnliche Menschen!


So ein außergewöhnlicher Mensch, Politiker und Problemloser ist unser Landes-
hauptmann und Landesparteiobmann der Tiroler Volkspartei, Herwig van STAA!
Ein starkes Team im Bezirk Kitzbühel mit Listenführer und Nachbarbürgermeister Paul
SIEBERER, mit Landtagsabgeordneten Josef HECHENBICHLER, von den Frauen
Renate KAMMERLANDER, mit Klaus LACKNER von der Wirtschaft, mit Christian
NOTHDURFTER von der jungen ÖVP und mit Sebastian FOIDL von den Senioren
bewerben sich ausgezeichnete Frauen und Männer, die alle Bevölkerungsschichten
vertreten, um eure VORZUGSSTIMME!
Mit zwei Bitten trete ich heute an euch heran:

Zum einen: Nehmt euer demokratisches Recht in Anspruch und geht zu dieser
Landtagswahl

Und zum anderen: Unterstützt Herwig von Staa und das starke Team der Volkspartei
und wählt Liste 1 - VP Tirol - Tiroler Volkspartei - Herwig van Staa!

Mit freundlichen Grüßen
Euer (Unterschrift)
Präsident des Bundesrates
Hans Ager"

2.   Wie lautet der Briefkopf des gegenständlichen Briefes und welcher Absender wurde auf
die Kuverts und/oder dem Brief aufgedruckt?

Bedauerlicherweise wurde das Briefpapier des Präsidenten des Bundesrates, mit dem
Briefkopf „Republik Österreich, Der Präsident des Bundesrates", verwendet. Weiters
ist vermerkt: „An einen Haushalt, Zustellbasis 6300 Gemeinde Itter". Daraus ist zu
ersehen, dass es sich um eine Postwurfsendung gehandelt hat.

3.   Wie viele dieser Briefe wurden versendet?
Es wurden 345 Briefe versendet.

4.   Welche Portokosten sind für die Versendung dieser Briefe entstanden und wer hat diese
Portokosten getragen?
Die Portokosten wurden von mir getragen.

5.   Welche Kosten sind aus der Verwendung der Briefpapiere der Republik Österreich
entstanden und wer hat diese getragen?
Die Kosten des verwendeten Briefpapiers betragen 2,73 €.


6.   Wer hat die Sekretariatstätigkeiten (Schreiben und Vervielfältigen des Briefes, Kuver-
 
tierung und Abgabe am Postamt) vorgenommen?
 
Die Sekretariatsarbeiten wurden von meinem „Tirol-Büro - Hans Ager" durchgeführt.

7.  Woher haben Sie als Präsident des Bundesrates die Adressen der Einwohnerinnen
 
der Gemeinde Itter?

8.   Welche Rechtsgrundlagen bestehen für die Verwendung dieser Datensätze?

9.   Sind die Datensätze EDV-mäßig verarbeitet?

 Wenn ja, welche DVR-Nummer wurde für den Brief gemäß der zwingenden Bestimmung
 
des Datenschutzgesetzes verwendet?

Eine Beantwortung der Fragen 7, 8 und 9 erübrigt sich, da es sich - wie bereits ausgeführt -
um eine Postwurfsendung „an einen Haushalt“ gehandelt hat.