1939/AB-BR/2003
Eingelangt am 20.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Der Präsident des Bundesrates
BEANTWORTUNG
der schriftlichen Anfrage 2116/J-BR/2003
der Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen
vom 24. September 2003
Im Zusammenhang mit
einer Einladung an alle Wähler meiner Heimatgemeinde Itter, zu
den Landtagswahlen am 28. September 2003 zu gehen, und der Empfehlung, die
Tiroler
Volkspartei und Herwig van Staa zu wählen, haben die Bundesräte Prof. Albrecht
Konecny
Kolleginnen und Kollegen an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die
„Wahlwerbung für
den ÖVP-Spitzenkandidaten bei den Tiroler Landtagswahlen Herwig van Staa"
gerichtet.
Dieser Wahlaufruf, den ich als Tiroler
ÖVP-Mandatar abgegeben habe, erfolgte bedauer-
licherweise auf dem Briefpapier des Präsidenten des Bundesrates. Da ich in Itter mit allen
Bürgern persönlich bekannt bin, kennt auch jeder meine politische Arbeit als
Mandatar der
Volkspartei genau so wie meine Funktionen, die ich auszuüben die Ehre habe,
insbeson-
dere die des Präsidenten des Bundesrates.
Die an mich gerichteten Fragen beantworte ich im einzelnen wie folgt:
1. Sind in dem gegenständlichen Brief von Ihnen an die Einwohnerinnen der
Gemeinde
Itter Passagen beinhaltet, die eine Wahlwerbung für Herwig van Staa bzw. die
Tiroler
ÖVP
ausdrücken? Wie lautet der Brief wörtlich?
Der gegenständliche
Brief enthält zwei Bitten an die Wahlberechtigten von Itter,
nämlich zum einen, das Wahlrecht in Anspruch zu nehmen und zur Landtagswahl zu
gehen, und zum anderen, die Liste 1 - Tiroler Volkspartei - Herwig van Staa zu
wählen.
Der volle Wortlaut des Briefes lautet:
„Liebe Ittererinnen - liebe Itterer!
Am Sonntag, den 28. September 2003, finden in Tirol die
Landtagswahlen statt.
Von 6:30 Uhr bis 13 Uhr ist das Wahllokal im Itterer Mehrzweckraum geöffnet.
Eine außergewöhnliche Zeit, mit vielen Problemen, die zu lösen sind, erfordert
außer-
gewöhnliche Menschen!
So ein außergewöhnlicher Mensch, Politiker und Problemloser
ist unser Landes-
hauptmann und Landesparteiobmann der Tiroler Volkspartei, Herwig van STAA!
Ein starkes Team im Bezirk Kitzbühel mit Listenführer und Nachbarbürgermeister
Paul
SIEBERER, mit Landtagsabgeordneten Josef HECHENBICHLER, von den Frauen
Renate KAMMERLANDER, mit Klaus LACKNER von der Wirtschaft, mit Christian
NOTHDURFTER von der jungen ÖVP und mit Sebastian FOIDL von den Senioren
bewerben sich ausgezeichnete Frauen und Männer, die alle Bevölkerungsschichten
vertreten, um eure VORZUGSSTIMME!
Mit zwei Bitten trete ich heute an euch heran:
Zum einen: Nehmt euer
demokratisches Recht in Anspruch und geht zu dieser
Landtagswahl
Und zum anderen:
Unterstützt Herwig von Staa und das starke Team der Volkspartei
und wählt Liste 1 - VP Tirol - Tiroler Volkspartei - Herwig van Staa!
Mit freundlichen Grüßen
Euer (Unterschrift)
Präsident
des Bundesrates
Hans Ager"
2. Wie lautet der Briefkopf des
gegenständlichen Briefes und welcher Absender wurde auf
die Kuverts und/oder dem Brief aufgedruckt?
Bedauerlicherweise wurde
das Briefpapier des Präsidenten des Bundesrates, mit dem
Briefkopf „Republik Österreich, Der Präsident des Bundesrates", verwendet.
Weiters
ist vermerkt: „An einen Haushalt, Zustellbasis 6300 Gemeinde Itter".
Daraus ist zu
ersehen, dass es sich um eine
Postwurfsendung gehandelt hat.
3. Wie viele dieser Briefe wurden
versendet?
Es
wurden 345 Briefe versendet.
4. Welche Portokosten sind für die
Versendung dieser Briefe entstanden und wer hat diese
Portokosten
getragen?
Die
Portokosten wurden von mir getragen.
5. Welche Kosten sind aus der
Verwendung der Briefpapiere der Republik Österreich
entstanden
und wer hat diese getragen?
Die
Kosten des verwendeten Briefpapiers betragen 2,73 €.
6. Wer hat die
Sekretariatstätigkeiten (Schreiben und Vervielfältigen des Briefes, Kuver-
tierung und Abgabe am
Postamt) vorgenommen?
Die Sekretariatsarbeiten
wurden von meinem „Tirol-Büro - Hans Ager" durchgeführt.
7. Woher haben Sie als Präsident des
Bundesrates die Adressen der Einwohnerinnen
der Gemeinde Itter?
8. Welche Rechtsgrundlagen bestehen für die Verwendung dieser Datensätze?
9. Sind die Datensätze EDV-mäßig verarbeitet?
Wenn ja,
welche DVR-Nummer wurde für den Brief gemäß der zwingenden Bestimmung
des
Datenschutzgesetzes verwendet?
Eine Beantwortung der Fragen 7, 8 und 9 erübrigt sich, da es
sich - wie bereits ausgeführt -
um eine Postwurfsendung „an einen Haushalt“ gehandelt hat.