1942/AB-BR/2003
Eingelangt am 07.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
Die Bundesräte Christoph Hagen, Engelbert
Weilharter und John Gudenus haben am 07. Oktober 2003
unter der Nummer 2118/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
Deutschkurse für Ausländer und Rekordeinbürgerungsquote gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Integrationsvereinbarung sieht den verpflichtenden Erwerb von Sprachkenntnissen innerhalb eines
Zeitraumes von maximal 4 Jahren vor. Bei Erfüllung der Integrationsvereinbarung innerhalb von 18
Monaten gewährt der Bund einen Kostenzuschuss in der Höhe von 50% der Kurskosten, jedoch
maximal € 182.-; bei Erfüllung bis zum 24. Monat gewährt der Bund einen Kostenzuschuss in der Höhe
von 25% der Kurskosten, jedoch maximal € 91.-.
Die Zahl der Personen, welche einige Monate nach in Kraft Treten der Integrationsvereinbarung diese
beispielsweise durch die Absolvierung eines Deutsch-Integrationskurses bereits erfüllt haben, ist daher
kein geeigneter Indikator für eine Bewertung der Umsetzung der Integrationsvereinbarung.
Die Tatsache, dass Kurse von den Anbietern storniert wurden, zeigt, dass in jedem Fall ein breites
Angebot an Kursen im Bundesgebiet vorhanden ist.
Zu Frage 2:
Im ersten Halbjahr 2003 wurde 20.494 Fremden die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.
Davon entfielen auf die Bundesländer Burgenland 485, Kärnten 556, Niederösterreich 2.626,
Oberösterreich 3.535, Salzburg 1.283, Steiermark 1.737, Tirol 1.417, Vorarlberg
1.345 und auf Wien
7.510 Einbürgerungen im ersten Halbjahr
2003.
Allerdings möchte ich mit allem Nachdruck
auf Art. 11 Abs. 1 Z. 1 des Bundesverfassungsgesetzes
verweisen, wonach die Vollziehung in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten
Landessache ist.
Als Bundesminister für Inneres habe ich daher auf die Vollziehung und die damit
verbundene
Einbürgerungsquote keinerlei Einfluss.
Zu den Fragen 3,4 und 5:
Im Jahre 2002 wurden 1.874 Fremden und im ersten Halbjahr
2003
765 Fremden
die
österreichische Staatsbürgerschaft gem. § 10 Abs 4,5 und 6 des
Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985
verliehen, die keinen zehnjährigen Hauptwohnsitz in Österreich nachweisen
können.
Die Fragen 3,4 und 5 sind ähnlich in der Fragestellung, weshalb ich sie gerne mittels
der nachstehenden
Tabelle erläutern möchte:
Zu Frage 6:
Diese Frage kann ich an Hand der übermittelten Daten der Bundesanstalt Statistik Austria nicht
beantworten, da es hierüber keinerlei Aufzeichnungen gibt.
Meines Wissens führen auch die vollziehenden Landesregierungen keine diesbezügliche Statistik.