1945/AB-BR/2003

Eingelangt am 10.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2120/J-BR/2003 betreffend Stundenkürzungen an
den Schulen, die die Bundesräte Prof. Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen am 9. Oktober
2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Zunächst stelle ich fest, dass immer klar und deutlich dargelegt wurde, dass die Stundenreduktion
mehrere Effekte hat und damit mehrere Ziele gleichzeitig erreicht werden, nämlich einerseits eine
zeitliche Entlastung der Schülerinnen und Schüler und andererseits eine Unterstützung zur Errei-
chung der Budgetziele.

Dass eine solche Anfrage gerade von Mitgliedern des Bundesrates gestellt wird, ist allerdings nicht
nachvollziehbar. Die Vereinbarungen zum Finanzausgleich, in welchem Verhältniszahlen Lehrer-
steilen je Schüler/in gemeinsam zwischen dem Bund und allen neun Bundesländern festgelegt wur-
de, wurde trotz der Tatsache, dass weniger Pflichtunterrichtsstunden bedeckt werden müssen, nicht
geändert. Die Bundesländer erhalten dadurch mehr Spielraum in der Gestaltung des schulischen
Zusatzangebotes und der Schulstruktur.

Ad 1.:

Im Bereich der Pflichtschulen und damit bei den Personalkosten der Landeslehrer/innen erspart sich
der Bund keinen Cent, im Bereich der Bundeslehrer/innen ergeben sich - wie aus dem Vorblatt zu
der im BGB1. II Nr. 283/2003 verlautbarten Wochenstundenentlastungs- und Rechtsbereinigungs-
verordnung 2003 hervorgeht -jährliche Minderausgaben in der Höhe von 90.355.558,46 €.


Ad 2.:

Aufgrund der eingangs dargestellten Tatsachen ist es im Bereich der Landeslehrer/innen, d.h. bei
Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen zu keiner Reduktion von
Lehrerstellen gekommen.

Auch im Bereich der Bundeslehrer/innen hat sich durch die Reduktion der Stundentafeln keine Ver-
ringerung der Lehrer-Dienstposten ergeben. Dies ist vor
allem auf das gesunkene Ausmaß an Mehr-
dienstleitungen zurückzufuhren.

Ad 3.:

Auf Grund der Stundenreduktion ist es zu keiner Nichtverlängerung von Verträgen gekommen.

Ad 4.:

Eine Verminderung des Beschäftigungsausmaßes im Dienstvertrag erfordert, wie bei jedem Ver-
trag, einen übereinstimmenden Willen beider Vertragsparteien. In aller Regel erfolgt die Verringe-
rung auf Anregung der Lehrerin bzw. des Lehrers. Die Stundenreduktion hat jedenfalls zu keiner
Rücknahme des Beschäftigungsausmaßes in Dienstverträgen geführt.

Ad 5.:

Die Beschäftigungssituation der Lehrerinnen und Lehrer ist nach Bundesländern, Schularten und
Unterrichtsgegenständen sehr unterschiedlich. Da sich vor allem jüngere Lehrerinnen und Lehrer
auch in mehreren Bundesländern bewerben und je nach den Verkehrsanbindungen starke Wechsel-
beziehungen zwischen einzelnen Regionen bestehen, kann die Frage in einer solch ganz allgemei-
nen Form nicht beantwortet werden.

Im Bereich der Volksschulen ist die Schüler/innenzahl aufgrund der schwächer werdenden
Geburtenjahrgänge stark rückläufig. So gibt es heuer bereits rund 20.000 Volksschüler/innen
weniger als vor drei Jahren. Aber auch hier ist das Bild sehr unterschiedlich, so ist die
Schüler/innenzahl in einigen Bundesländern relativ konstant während sich z.B. im Burgenland die
Zahl der Pflichtschüler/innen in den vergangenen 30 Jahren nahezu halbiert hat.

In den Bundesschulen besteht nach wie vor die Situation, dass einige Bereiche einen relativ starken
Zuspruch finden, während besonders in den technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen


eher zuwenig Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stehen, so dass der Unterricht durch Über-
stunden sichergestellt werden muss.

Zur Information richte ich bereits seit meinem Amtsantritt an alle Maturantinnen und Maturanten
jährlich ein Schreiben, in dem ich auf die Berufsaussichten in einzelnen Bereichen aufmerksam
mache. Die Entscheidung über die Wahl der Studienrichtung liegt aber bei jeder Studienanfängerin
und jedem Studienanfänger persönlich. Eine Garantie auf einen Arbeitsplatz kann es auch bei Ab-
solvent/innen von Lehramtsausbildungen, wie bei allen anderen Berufen, nicht geben.