1945/AB-BR/2003
Eingelangt am 10.12.2003
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möglich.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2120/J-BR/2003 betreffend Stundenkürzungen an
den
Schulen, die die Bundesräte Prof. Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen am
9. Oktober
2003
an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zunächst stelle ich
fest, dass immer klar und deutlich dargelegt wurde, dass die Stundenreduktion
mehrere Effekte hat und damit mehrere Ziele gleichzeitig erreicht werden,
nämlich einerseits eine
zeitliche Entlastung der Schülerinnen und Schüler und andererseits eine
Unterstützung zur Errei-
chung
der Budgetziele.
Dass eine solche
Anfrage gerade von Mitgliedern des Bundesrates gestellt wird, ist allerdings
nicht
nachvollziehbar. Die Vereinbarungen zum Finanzausgleich, in welchem
Verhältniszahlen Lehrer-
steilen
je Schüler/in gemeinsam zwischen dem Bund und allen neun
Bundesländern festgelegt wur-
de, wurde trotz der Tatsache, dass
weniger Pflichtunterrichtsstunden bedeckt werden müssen, nicht
geändert. Die Bundesländer erhalten
dadurch mehr Spielraum in der Gestaltung des schulischen
Zusatzangebotes und der
Schulstruktur.
Ad 1.:
Im Bereich der
Pflichtschulen und damit bei den Personalkosten der Landeslehrer/innen erspart
sich
der
Bund keinen Cent, im Bereich der Bundeslehrer/innen ergeben sich - wie aus dem
Vorblatt zu
der
im BGB1. II Nr. 283/2003
verlautbarten Wochenstundenentlastungs- und Rechtsbereinigungs-
verordnung
2003 hervorgeht -jährliche Minderausgaben in der Höhe von 90.355.558,46 €.
Ad 2.:
Aufgrund der eingangs dargestellten
Tatsachen ist es im Bereich der Landeslehrer/innen, d.h. bei
Volksschulen,
Hauptschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen zu keiner Reduktion von
Lehrerstellen
gekommen.
Auch im Bereich der Bundeslehrer/innen
hat sich durch die Reduktion der Stundentafeln keine Ver-
ringerung der Lehrer-Dienstposten ergeben. Dies ist vor allem auf
das gesunkene Ausmaß an Mehr-
dienstleitungen zurückzufuhren.
Ad 3.:
Auf Grund der
Stundenreduktion ist es zu keiner Nichtverlängerung von Verträgen gekommen.
Ad 4.:
Eine Verminderung
des Beschäftigungsausmaßes im Dienstvertrag erfordert, wie bei jedem Ver-
trag,
einen übereinstimmenden Willen beider Vertragsparteien. In aller Regel erfolgt
die Verringe-
rung
auf Anregung der Lehrerin bzw. des Lehrers. Die Stundenreduktion hat jedenfalls
zu keiner
Rücknahme
des Beschäftigungsausmaßes in Dienstverträgen geführt.
Ad 5.:
Die
Beschäftigungssituation der Lehrerinnen und Lehrer ist nach Bundesländern,
Schularten und
Unterrichtsgegenständen
sehr unterschiedlich. Da sich vor allem jüngere
Lehrerinnen und Lehrer
auch in mehreren Bundesländern
bewerben und je nach den Verkehrsanbindungen starke Wechsel-
beziehungen zwischen einzelnen
Regionen bestehen, kann die Frage in einer solch ganz allgemei-
nen Form nicht beantwortet werden.
Im Bereich der
Volksschulen ist die Schüler/innenzahl aufgrund der schwächer werdenden
Geburtenjahrgänge stark rückläufig. So gibt es heuer bereits rund 20.000
Volksschüler/innen
weniger als vor drei
Jahren. Aber auch hier ist das Bild
sehr unterschiedlich, so ist die
Schüler/innenzahl in einigen Bundesländern
relativ konstant während sich z.B. im Burgenland die
Zahl der Pflichtschüler/innen in den
vergangenen 30 Jahren nahezu halbiert hat.
In den Bundesschulen
besteht nach wie vor die Situation, dass einige Bereiche einen relativ starken
Zuspruch
finden, während besonders in den technischen und naturwissenschaftlichen
Bereichen
eher zuwenig Lehrerinnen und Lehrer
zur Verfügung stehen, so dass der Unterricht durch Über-
stunden
sichergestellt werden muss.
Zur Information
richte ich bereits seit meinem Amtsantritt an alle Maturantinnen und Maturanten
jährlich
ein Schreiben, in dem ich auf die Berufsaussichten in einzelnen Bereichen
aufmerksam
mache.
Die Entscheidung über die Wahl der Studienrichtung liegt aber bei jeder Studienanfängerin
und jedem Studienanfänger persönlich. Eine Garantie auf einen Arbeitsplatz kann
es auch bei Ab-
solvent/innen
von Lehramtsausbildungen, wie bei allen anderen Berufen, nicht
geben.