1948/AB-BR/2004
Eingelangt am 29.12.2003
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möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche Anfrage Nr. 2122/J-BR/2003 betreffend Maßnahmen gegen den
zunehmenden
Flugverkehr über Vorarlberg, die die Bundesräte Weiss und Kolleginnen am 6.
November 2003 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich hinsichtlich der fünf Positionen der
Anfrage "In welcher Weise
werden Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich den Forderungen des Vorarlberger
Landtags Rechnung
tragen?" wie folgt zu beantworten:
Zu
1.: Die Aufforderung des Vorarlberger Landtages an die Vorarlberger Landesregierung,
sie
möge die Bundesregierung in ihren Bemühungen unterstützen verlässliche Zahlen
zur Verfügung
zu stellen, die die langfristige Entwicklung des Flugverkehrs über Vorarlberg
nachvollziehbar
dokumentiert, habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Schon bald nach
meinem
Amtsantritt als Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie habe ich
die Fachexperten
meines Hauses angewiesen, eine kontinuierliche Dokumentation der
Flugverkehrsentwicklung
über Vorarlberg vorzuhalten. Sie wurde und wird auch in Zukunft den
Fachexperten der
Vorarlberger Landesregierung zur Verfügung gestellt. In wie weit die
Vorarlberger Landesregierung
in der Sache konkrete Unterstützungsleistungen geben kann wird noch in
gesonderten
Gesprächen zu erörtern sein.
Zu
2.: Wie bereits zu mehreren Anfragen von Landes- und Bundesvertretern aus Vorarlberg aus
der jüngsten Vergangenheit ausgeführt, wird durch die Umsetzung des „Deutschen
Vertrages" bei
den An- und Abflügen nach/von Zürich eine Reduzierung der Anflüge erwartet.
Dieser Vertrag
sieht eine zwischen Deutschland/Schweiz/Österreich vereinbarte
"Einbahnregelung" des
Flugverkehrs nach/von Zürich vor. Dabei sollen die Anflüge nach Zürich aus dem
Osten/Südosten
kommend ausschließlich über Deutschland und die Abflüge von Zürich nach
Osten/Südosten
ausschließlich südlich dieser Strecke mit einem Teilstück über Vorarlberg
geführt werden. (Siehe
auch beiliegende offizielle Luftfahrtkarte der ACG). Gerade bei diesen Flügen
möchte ich auch
hervorheben, dass die Abflüge von Zürich, infolge der Entfernung des Flughafens
Zürich von der
österreichischen Staatsgrenze in den „Vorarlberger" Luftraum normalerweise
in einer Flughöhe
von ca. 5000 Metern oder darüber eintreten.
Zu
3.: Die Festlegung von Flugstrecken über Österreich erfolgt grundsätzlich in
Abstimmung mit
allen betroffenen Staaten im Rahmen einer europaweiten Koordinierung im Wege
der
Dachorganisationen ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) und
EUROCONTROL
(Europäische Organisation für Flugsicherung). Die Austro
Control GmbH, die Österreich in diesen
Fragen vertritt,
wurde angewiesen, dabei eine restriktive Vorgehensweise einzuhalten.
Die über Vorarlberg führenden Strecken wurden bereits Mitte der 90er Jahre
etabliert und blieben
seither unverändert. Der Festlegung neuer, weiterer Flugstrecken über
Vorarlberg wird seitens des
bmvit und der ACG derzeit nicht näher getreten. Einseitige Eingriffe in
Routenfestlegungen werden
unter Hinweis auf das im ersten Satz
dargestellte Verfahren als äußerst schwierig angesehen.
Zu
4.: Zu diesem Punkt darf ich Ihnen mitteilen, dass die sowohl im Rahmen der
Internationalen
Zivilluftfahrtorganisation ICAO als auch auf EU-Ebene erfolgten Initiativen
Österreichs zur
Einführung der Kerosinbesteuerung vor allem wegen des Widerstandes der USA, der
erdölproduzierenden Staaten unter Führung Saudi-Arabiens und leider auch der
Entwicklungsländer ("Gruppe 77") bislang ohne Erfolg geblieben sind. Tatsache ist,
dass die
meisten Staaten entweder der Zivilluftfahrt eine unverzichtbare Rolle in ihrer
wirtschaftlichen und
regionalen Entwicklung zuschreiben oder überhaupt - so wie zuletzt Russland -
im Treibhauseffekt
keine Verschlechterung an Lebensqualität
für ihre Bürger erblicken.
Andererseits
ist es aber auch den umweltfreundlichsten EU-Regierungen bewusst, dass es bei
einem allfälligen Alleingang der EU-Staaten bei der Kerosinbesteuerung zu
Wettbewerbsverzerrungen zulasten der europäischen Luftverkehrsunternehmen und
zu einer
Gefährdung der EU-Wirtschaftsstandorte kommen würde, ohne dass für die
Erdatmosphäre eine
nennenswerte Verbesserung erzielt werden
könnte.
Zu
5.: Zur Wettbewerbsverzerrung durch die fehlende Kerosinbesteuerung zu Lasten
der
Schienenbahnen darf ich ihnen mitteilen, dass bereits im Jahr 2002 ein Großteil
der von den ÖBB
entrichteten Elektrizitäts- und Erdgasabgaben sowie Mineralölsteuerbeträge
durch eine gesonderte
Gesetzgebung refundiert werden konnte. Dies entspricht der Zielsetzung des
Vorstandes der
österreichischen Bundesbahnen die mit Schreiben vom 04.12.2003 mit dem Ersuchen
an mich
herangetreten sind Energieerzeugnisse und elektrischen Strom zur Verwendung als
Kraftstoff für
den Personen- und Gütertransport im Eisenbahnverkehr von Steuern zu befreien.
Dieses
Schreiben wurde dem ressortzuständigen Bundesminister für Finanzen zugänglich
gemacht.
Beilage