1948/AB-BR/2004

Eingelangt am 29.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2122/J-BR/2003 betreffend Maßnahmen gegen den zunehmenden
Flugverkehr über Vorarlberg, die die Bundesräte Weiss und Kolleginnen am 6. November 2003 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich hinsichtlich der fünf Positionen der Anfrage "In welcher Weise
werden Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich den Forderungen des Vorarlberger Landtags Rechnung
tragen?" wie folgt zu beantworten:

Zu 1.: Die Aufforderung des Vorarlberger Landtages an die Vorarlberger Landesregierung, sie
möge die Bundesregierung in ihren Bemühungen unterstützen verlässliche Zahlen zur Verfügung
zu stellen, die die langfristige Entwicklung des Flugverkehrs über Vorarlberg nachvollziehbar
dokumentiert, habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Schon bald nach meinem
Amtsantritt als Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie habe ich die Fachexperten
meines Hauses angewiesen, eine kontinuierliche Dokumentation der Flugverkehrsentwicklung
über Vorarlberg vorzuhalten. Sie wurde und wird auch in Zukunft den Fachexperten der
Vorarlberger Landesregierung zur Verfügung gestellt. In wie weit die Vorarlberger Landesregierung
in der Sache konkrete Unterstützungsleistungen geben kann wird noch in gesonderten
Gesprächen zu erörtern sein.

Zu 2.: Wie bereits zu mehreren Anfragen von Landes- und Bundesvertretern aus Vorarlberg aus
der jüngsten Vergangenheit ausgeführt, wird durch die Umsetzung des „Deutschen Vertrages" bei
den An- und Abflügen nach/von Zürich eine Reduzierung der Anflüge erwartet. Dieser Vertrag
sieht eine zwischen Deutschland/Schweiz/Österreich vereinbarte "Einbahnregelung" des
Flugverkehrs nach/von Zürich vor. Dabei sollen die Anflüge nach Zürich aus dem Osten/Südosten
kommend ausschließlich über Deutschland und die Abflüge von Zürich nach Osten/Südosten
ausschließlich südlich dieser Strecke mit einem Teilstück über Vorarlberg geführt werden. (Siehe
auch beiliegende offizielle Luftfahrtkarte der ACG). Gerade bei diesen Flügen möchte ich auch
hervorheben, dass die Abflüge von Zürich, infolge der Entfernung des Flughafens Zürich von der
österreichischen Staatsgrenze in den „Vorarlberger" Luftraum normalerweise in einer Flughöhe
von ca. 5000 Metern oder darüber eintreten.

Zu 3.: Die Festlegung von Flugstrecken über Österreich erfolgt grundsätzlich in Abstimmung mit
allen betroffenen Staaten im Rahmen einer europaweiten Koordinierung im Wege der
Dachorganisationen ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) und EUROCONTROL


(Europäische Organisation für Flugsicherung). Die Austro Control GmbH, die Österreich in diesen
Fragen vertritt, wurde angewiesen, dabei eine restriktive Vorgehensweise einzuhalten.
Die über Vorarlberg führenden Strecken wurden bereits Mitte der 90er Jahre etabliert und blieben
seither unverändert. Der Festlegung neuer, weiterer Flugstrecken über Vorarlberg wird seitens des
bmvit und der ACG derzeit nicht näher getreten. Einseitige Eingriffe in Routenfestlegungen werden
unter Hinweis auf das im ersten Satz dargestellte Verfahren als äußerst schwierig angesehen.

Zu 4.: Zu diesem Punkt darf ich Ihnen mitteilen, dass die sowohl im Rahmen der Internationalen
Zivilluftfahrtorganisation ICAO als auch auf EU-Ebene erfolgten Initiativen Österreichs zur
Einführung der Kerosinbesteuerung vor allem wegen des Widerstandes der USA, der
erdölproduzierenden Staaten unter Führung Saudi-Arabiens und leider auch der
Entwicklungsländer (
"Gruppe 77") bislang ohne Erfolg geblieben sind. Tatsache ist, dass die
meisten Staaten entweder der Zivilluftfahrt eine unverzichtbare Rolle in ihrer wirtschaftlichen und
regionalen Entwicklung zuschreiben oder überhaupt - so wie zuletzt Russland - im Treibhauseffekt
keine Verschlechterung an Lebensqualität für ihre Bürger erblicken.

Andererseits ist es aber auch den umweltfreundlichsten EU-Regierungen bewusst, dass es bei
einem allfälligen Alleingang der EU-Staaten bei der Kerosinbesteuerung zu
Wettbewerbsverzerrungen zulasten der europäischen Luftverkehrsunternehmen und zu einer
Gefährdung der EU-Wirtschaftsstandorte kommen würde, ohne dass für die Erdatmosphäre eine
nennenswerte Verbesserung erzielt werden könnte.

Zu 5.: Zur Wettbewerbsverzerrung durch die fehlende Kerosinbesteuerung zu Lasten der
Schienenbahnen darf ich ihnen mitteilen, dass bereits im Jahr 2002 ein Großteil der von den ÖBB
entrichteten Elektrizitäts- und Erdgasabgaben sowie Mineralölsteuerbeträge durch eine gesonderte
Gesetzgebung refundiert werden konnte. Dies entspricht der Zielsetzung des Vorstandes der
österreichischen Bundesbahnen die mit Schreiben vom 04.12.2003 mit dem Ersuchen an mich
herangetreten sind Energieerzeugnisse und elektrischen Strom zur Verwendung als Kraftstoff für
den Personen- und Gütertransport im Eisenbahnverkehr von Steuern zu befreien. Dieses
Schreiben wurde dem ressortzuständigen Bundesminister für Finanzen zugänglich gemacht.

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