1949/AB-BR/2004

Eingelangt am 14.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Bundesräte Prof. Konecny, Genossinnen und Genossen haben am 14. November 2003
unter der Nr. 2125/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Abfangjäger bzw. Jagdbomber" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst ist in aller Deutlichkeit festzustellen, dass Österreich einen rechtskräftigen Vertrag
mit der Eurofighter GmbH über den Kauf von 18 Stück Eurofighter Typhoon abgeschlossen
hat, der die wechselseitigen Rechte und Pflichten eindeutig regelt und somit sicherstellt,
dass allfällige Veränderungen auf Seiten des Vertragspartners - etwa Vereinbarungen
zwischen dem EADS-Konzern und den Herstellerstaaten - auf den österreichischen
Beschaffungsvorgang keine Auswirkungen haben.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:


Zu l bis 3:

Wie bereits in der Einleitung dargelegt, hat ein allfälliges Treffen der Verteidigungsminister
der Herstellerstaaten Deutschland, Großbritannien, Italien und Spanien keinerlei
Auswirkung auf die im Kaufvertrag zwischen der Republik Österreich und der Euro-
fighter GmbH vereinbarten Leistungs- und Lieferparameter; diese sehen u.a. einen Festpreis
und eine Vertragsstrafe für den Fall einer verspäteten Lieferung vor.


Zu 4:

Der Eurofighter Typhoon ist als mehrrollenfähiges Waffensystem konzipiert und wird dem-
nach von den Betreibernationen in unterschiedlichen Ausstattungen und zu unterschied-
lichen Zwecken eingesetzt.

Zu 5 und 6:

Durch den Betrieb der Saab S-35 OE Draken ist die militärische Luftraumüberwachung
auch in den Jahren 2004 und 2005 sichergestellt. Unabhängig von einer verlängerten
Nutzung der Saab S-35 OE Draken liegt der Zeitraum von 2005 bis zur Einführung der von
Österreich gekauften Eurofighter im Jahr 2007 den Verhandlungen über das sogenannte
„Einstiegspaket“ zu Grunde.