1949/AB-BR/2004
Eingelangt am 14.01.2004
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BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Anfragebeantwortung
Die Bundesräte Prof.
Konecny, Genossinnen und Genossen haben am 14. November 2003
unter der Nr. 2125/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
"Abfangjäger bzw. Jagdbomber" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich
wie folgt:
Zunächst ist in
aller Deutlichkeit festzustellen, dass Österreich einen rechtskräftigen Vertrag
mit der Eurofighter GmbH über den Kauf von 18 Stück Eurofighter Typhoon
abgeschlossen
hat, der die wechselseitigen Rechte und Pflichten eindeutig regelt und somit
sicherstellt,
dass allfällige Veränderungen auf Seiten des Vertragspartners - etwa
Vereinbarungen
zwischen dem EADS-Konzern und den Herstellerstaaten - auf den österreichischen
Beschaffungsvorgang keine Auswirkungen haben.
Im Einzelnen
beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu l bis 3:
Wie bereits in der
Einleitung dargelegt, hat ein allfälliges Treffen der Verteidigungsminister
der Herstellerstaaten Deutschland, Großbritannien, Italien und Spanien keinerlei
Auswirkung auf die im Kaufvertrag zwischen der Republik Österreich und der
Euro-
fighter GmbH vereinbarten Leistungs- und Lieferparameter; diese sehen u.a.
einen Festpreis
und eine Vertragsstrafe für den Fall einer verspäteten Lieferung vor.
Zu 4:
Der Eurofighter
Typhoon ist als mehrrollenfähiges Waffensystem konzipiert und wird dem-
nach
von den Betreibernationen in unterschiedlichen Ausstattungen und zu
unterschied-
lichen
Zwecken eingesetzt.
Zu 5 und 6:
Durch den Betrieb der Saab S-35 OE
Draken ist die militärische Luftraumüberwachung
auch
in den Jahren 2004 und 2005 sichergestellt. Unabhängig von einer verlängerten
Nutzung
der Saab S-35 OE Draken liegt der Zeitraum von 2005 bis zur Einführung der von
Österreich
gekauften Eurofighter im Jahr 2007 den Verhandlungen über das sogenannte
„Einstiegspaket“
zu Grunde.