1950/AB-BR/2004

Eingelangt am 16.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

Die Bundesräte Prof. Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen haben am
19. November 2003 unter der Nummer 2127/J-BR/2003 an mich eine schriftliche
Anfrage betreffend „exorbitante Verschwendung von Steuergeldern durch die
Beauftragung von Fotografen für die Bewerbung der Außenministerin" gerichtet.

Zu dieser Anfrage möchte ich vorab festhalten, dass im Sinne einer modernen
Verwaltung das Ziel aller Bundesministerien ist, ihre Arbeit transparent und für den
Bürger leicht zugänglich zu präsentieren. Dieser Informationspflicht kommen die
Bundesministerien in unterschiedlicher Weise nach, wobei vom Außenministerium
die Information vor allem über das Internet erfolgt. Tausende von inländischen und
ausländischen Printmedien beziehen das Fotomaterial des Außenministeriums
kostenlos, drucken diese Bilder ab und informieren über für Österreich wichtige
Ereignisse. Die Dokumentation von Auslandsaktivitäten ist aufgrund des größeren
Reise- und Zeitaufwandes naturgemäß mit höheren Kosten verbunden, als die
Dokumentation von Inlandsaktivitäten. Gerade die vergangenen Jahre haben aber
gezeigt, dass diese Mittel im Interesse unseres Landes gut investiert sind. So kann
die laufende Fotodokumentation der österreichischen EU-Präsidentschaft im Jahre
1998 durchaus als richtungsweisend bezeichnet werden, zumal Fotos, die auf der
Website des Außenministeriums gratis zur Verfügung gestellt wurden, weltweit
tausendfach abgedruckt wurden. Diese Praxis der für den Benutzer im In- und
Ausland kostenlosen Fotodokumentation wurde während des OSZE-Vorsitzes
Österreichs fortgesetzt. Insbesondere im Jahr 2000, während der ungerechtfertigten


und unrechtmäßigen Sanktionen der 14 anderen EU-Mitgliedstaaten gegen
Österreich, bildete die international verfügbare Fotodokumentation des
Außenministeriums ein wichtiges Element unserer Medienarbeit. Bilder über die
zahlreichen Begegnungen der Mitglieder der Bundesregierung mit ihren Kollegen
aus den anderen EU-Ländern während der Sanktionszeit haben wesentlich dazu
beigetragen, die Blockade gegen Österreich zu durchbrechen. Insgesamt zeigten
die letzten Jahre, dass das kostenlose Angebot von hochprofessionellen Fotos über
die Website der Presse- und Informationsabteilung des Außenministeriums ein
wichtiges Instrument zur Förderung des Ansehens Österreichs ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 bis 4:

Das Außenministerium hat im Laufe des Jahres 2003 für die Beauftragung von
Werkleistungen von Fotografen Rechnungen in Höhe von insgesamt € 65.663,10
(excl. MWSt.) beglichen. Diese gingen zum überwiegenden Teil an die Firma Hopi-
Media Medienservice GmbH. Hiermit wurden insbesondere die Erstellung von
Photographien, deren technische Aufbereitung und die Vorbereitung für die
elektronische Verbreitung, sowohl vom Inland aus, als auch im Zuge von
Auslandsreisen beglichen, was mit einem hohen Maß an technischem Know How
und großer Arbeitsleistung, insbesondere an Wochenenden und in den
Nachtstunden, verbunden war.

Neben diesen Einzelaufträgen wurden keine weiteren Fotografenleistungen in
Auftrag gegeben.

Hinsichtlich der Jahre 2000 bis 2002 wird auf die Beantwortung der letzten
diesbezüglichen Anfrage verwiesen.


Zu den Fragen 5 und 6:

Wie schon in der Beantwortung der letzten Anfrage zu diesem Thema ausgeführt,
ist es Aufgabe der Presse- und Informationsabteilung des Außenministeriums, einer
breiten Öffentlichkeit außenpolitische Themen näher zu bringen. Dies geschieht
unter anderem durch zahlreiche Reden und öffentliche Auftritte, durch
Presseaussendungen zu außenpolitisch relevanten Themen (pro Jahr weit über 200
Aussendungen) sowie durch das Zurverfügungstellen von Photos von
internationalen Terminen und Veranstaltungen.

Dieses Zurverfügungstellen von Photos geschieht dabei im Wege der Internet-
Homepage der Presse- und Informationsabteilung des Außenministeriums, auf der
diese Photos der Öffentlichkeit gratis zugänglich gemacht werden. Neben der
Dokumentation internationaler Termine (die von Europäischen Räten, über die
Generalversammlung der Vereinten Nationen bis hin zu der Eröffnung
österreichischer Firmenniederlassungen im Ausland etc. reichen) bietet die Presse-
und Informationsabteilung daher im Wege ihrer Homepage z.B. auch kostenfrei
Photos der Leiter der österreichischen Vertretungen im Ausland (Botschaften,
Generalkonsulate etc.) an.

Gerade aufgrund der stark regionalisierten Struktur der österreichischen
Medienlandschaft bietet dieses Informationsangebot einen echten Mehrwert, da
sich kleinere Medien (Bezirksjournale, Stadtzeitungen etc.) keine eigenen
Photographen bzw. Photoagenturen leisten könnten, um internationale
Veranstaltungen und Themen entsprechend abzudecken. Es entspricht meiner
Meinung nach einem modernen und professionellen Amtsverständnis, einer breiten
Öffentlichkeit genau diese Informationsdienstleistungen bereit zu stellen.


Zu Frage 7:

Seit 1. Jänner 2003 sind dem Außenministerium im Zusammenhang mit der
Beauftragung von Fotografen die in der Beilage 1 angeführten Reisekosten in Höhe
von insgesamt € 7.704,40 erwachsen.

Zu Frage 8:

Das Außenministerium hat im Jahr 2003 in diesem Zusammenhang Rechnungen in
Höhe von insgesamt € 7.247,88 beglichen (siehe Beilage 2).

Zu Frage 9:

Bei den angesprochenen Kosten von umgerechnet € 2.035,71 handelt es sich um
anlässlich der 57. Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York vom
10. bis 15. September 2002 entstandene Nächtigungskosten in Höhe von US-$
399,-
- pro Nacht. Die Höhe dieser Nächtigungskosten entspricht den in New York
alljährlich im Zeitraum der Generalversammlung der Vereinten Nationen
ortsüblichen Tarifen.

Zu Frage 10:

Die vom Außenministerium für Fotografendienste herangezogenen Firmen haben in
der Vergangenheit ihre Aufträge stets professionell, zuverlässig und zur
Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführt und dabei auch Anlässe, die mit hohen
Anforderungen verbunden waren (etwa die österreichische OSZE-Präsidentschaft),
problemlos bewältigt. Es bestand daher kein Bedarf zur Heranziehung der
Heeresbild- und Filmstelle.


Zu Frage 11:

Wie bereits anlässlich der Beantwortung der letzten diesbezüglichen Anfrage
ausgeführt, stehen die Bilder der Allgemeinheit auf der Homepage der Presse- und
Informationsabteilung des Außenministeriums kostenlos zur Verfügung.

Ein Nachweis über deren tatsächliche endgültige Verwendung ist daher weder
praktisch möglich noch würde dies dem Prinzip der generellen und kostenfreien
Zurverfügungstellung dieser Bilder entsprechen.