1951/AB-BR/2004

Eingelangt am 20.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

Die Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen haben am 19. November 2003 unter
der Nr. 2126/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:

Das Bundeskanzleramt hat die Planung, den Aufbau und die Strukturierung einer
digitalen Bilddatenbank sowie die Evidenzhaltung im Sinne eines raschen und für alle
Interessierten offenen Zugangs zu solchen Bildern eingerichtet. In diesem Rahmen
erfolgt auch die Produktion aktueller Bilder sowie deren Versand an die APA und
Zeitungsredaktionen. Damit ersparen sich die Zeitungen Kosten für eigene
Fotografen, insbesondere bei Auslands- und EU-Terminen. Für dieses
Gesamtvorhaben fielen im Zeitraum 2000 bis 2002 durchschnittlich 70.609,60 € für
die oben beschriebenen Leistungen pro Jahr an, im Jahr 2003 ist dieser Betrag auf
66.429,13 € gesunken.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Bekanntgabe individueller Daten von
Auftragnehmern nicht möglich.

Zu den Fragen 5 und 6:

Seit Februar 2002 sind für Fotografen folgende Kosten für Linienflüge angefallen:

Datum

 

Betreff

 

Kosten in €

 

8.6.2000

 

Besuch in Liechtenstein

 

363,36

 

18./19./20./21. 10.2000

 

ASEM III/Konferenz Seoul

 

4.500,00

 

18./19./20.9.2001

 

UN-Sondergeneralversammlung New York

 

2.250,00

 

31. 10./2.1 1.2001

 

Besuch in Washington und New York

 

2.250,00

 

8./9.1 1.2001

 

Besuch HBK in New York

 

2.250,00

 

3.7.2002

 

Besuch Liechtenstein

 

558,00

 

Bei der Anmietung eines Bedarfsflugzeuges fallen keine Mehrkosten an, da die An-
mietung des Flugzeugs auch ohne Mitnahme eines Fotografen erfolgt wäre.


Eine Auflistung der Hotelkosten der mitreisenden Fotografen ist aus verwaltungsöko-
nomischen Gründen nicht möglich. Sie hätte nämlich die manuelle Durchsicht sämtli-
cher Reiserechnungen der letzten vier Jahre zur Voraussetzung. Ich bitte daher um
Verständnis, daß ich von der weiteren Beantwortung dieser Frage absehe.

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Bilder stehen der Allgemeinheit auf der Homepage des Bundeskanzleramtes kos-
tenlos zur Verfügung. Ein Nachwels über deren tatsächliche endgültige Verwendung
ist daher weder praktisch möglich noch würde dies dem Prinzip der generellen und
kostenfreien Zurverfügungstellung dieser Bilder entsprechen.

Ebenso werden nach jedem Fototermin die Fotos an die APA und an internationale
Agentur übermittelt und stehen so allen Printmedien zur Verfügung.