1951/AB-BR/2004
Eingelangt am 20.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen haben am 19. November 2003
unter
der Nr. 2126/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Das Bundeskanzleramt hat die Planung, den
Aufbau und die Strukturierung einer
digitalen Bilddatenbank sowie die Evidenzhaltung im Sinne eines raschen und für
alle
Interessierten offenen Zugangs zu solchen Bildern eingerichtet. In diesem
Rahmen
erfolgt auch die Produktion aktueller Bilder sowie deren Versand an die APA und
Zeitungsredaktionen. Damit ersparen sich die Zeitungen Kosten für eigene
Fotografen, insbesondere bei Auslands- und EU-Terminen. Für dieses
Gesamtvorhaben fielen im Zeitraum 2000 bis 2002 durchschnittlich 70.609,60 €
für
die oben beschriebenen Leistungen pro Jahr an, im Jahr 2003 ist dieser Betrag
auf
66.429,13 € gesunken.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Bekanntgabe
individueller Daten von
Auftragnehmern nicht möglich.
Zu den Fragen 5 und 6:
Seit Februar 2002 sind für Fotografen folgende Kosten für
Linienflüge angefallen:
Datum |
Betreff |
Kosten in € |
8.6.2000 |
Besuch in Liechtenstein |
363,36 |
18./19./20./21. 10.2000 |
ASEM III/Konferenz Seoul |
4.500,00 |
18./19./20.9.2001 |
UN-Sondergeneralversammlung New York |
2.250,00 |
31. 10./2.1 1.2001 |
Besuch in Washington und New York |
2.250,00 |
8./9.1 1.2001 |
Besuch HBK in New York |
2.250,00 |
3.7.2002 |
Besuch Liechtenstein |
558,00 |
Bei
der Anmietung eines Bedarfsflugzeuges fallen keine Mehrkosten an, da die An-
mietung des Flugzeugs auch ohne Mitnahme eines Fotografen erfolgt wäre.
Eine Auflistung der Hotelkosten der
mitreisenden Fotografen ist aus verwaltungsöko-
nomischen Gründen nicht möglich. Sie hätte nämlich die manuelle Durchsicht
sämtli-
cher Reiserechnungen der letzten vier Jahre zur Voraussetzung. Ich bitte daher
um
Verständnis, daß ich von der weiteren Beantwortung dieser Frage absehe.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Bilder stehen der Allgemeinheit
auf der Homepage des Bundeskanzleramtes kos-
tenlos zur Verfügung.
Ein Nachwels über deren tatsächliche endgültige Verwendung
ist daher weder praktisch möglich noch würde dies dem Prinzip der generellen
und
kostenfreien Zurverfügungstellung dieser
Bilder entsprechen.
Ebenso werden nach jedem Fototermin die Fotos an die APA
und an internationale
Agentur übermittelt und stehen so allen Printmedien zur Verfügung.