1952/AB-BR/2004
Eingelangt am 21.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche Anfrage Nr.
2130/J-BR/2003 betreffend Österreichisches Radwegenetz, die die
Bundesräte Gottfried Kneifel und KollegInnen am 27. November 2003 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage
1:
Die
Hebung der Verkehrssicherheit nimmt im Bundesministerium für Verkehr,
Innovation
und Technologie einen hohen Stellenwert ein. Welche Maßnahmen
sind
seitens des Ministeriums diesbezüglich zum Schutz der Radfahrer geplant, um zu
einem Mehr
an
Sicherheit für den Radfahrverkehr zu gelangen ?
Antwort:
Ein
wesentlicher Beitrag zur Hebung der Verkehrssicherheit wurde seitens meines
Ressorts be-
reits mit der Erlassung der Fahrradverordnung, die mit 1. Mai 2001 in Kraft
getreten ist, verwirk-
licht. Mit der Festlegung von technischen Mindeststandards für die Ausrüstung
von Fahrrädern
sollte einerseits die größtmögliche Sicherheit beim Betrieb des Fahrrads für
den Radfahrer selbst,
andererseits eine gute Sichtbarkeit des Radfahrers für die übrigen
Straßenverkehrsteilnehmer er-
reicht werden. Weiters möchte ich in diesem Zusammenhang bemerken, dass mit
Inkrafttreten der
Fahrradverordnung erstmals Regelungen für die Ausstattung und Verwendung sowohl
von Fahr-
radanhängern als auch von Kindersitzen auf Fahrrädern geschaffen wurden.
Insgesamt ist mit die-
sen Regelungen - die Übergangsfristen endeten mit 30. April 2003, sodass die
Auswirkungen noch
nicht endgültig abgeschätzt werden können - mit einer deutlichen Verbesserung
der Sicherheit im
Rahmen des Fahrradverkehrs zu rechnen.
Seitens des Verkehrssicherheitsfonds des bmvit wurde
beschlossen, das Thema Fahrradsicherheit
durch eine entsprechende Aktion im Jahr 2004 (Light my Bike) zu unterstützen.
Fragen
2 und 3:
Seit der
letzten Novelle zum Bundesstraßengesetz hat der Bund durch die „Veränderung der
Bun-
desstraßen B" nur mehr die Kompetenz für das hochrangige Straßennetz
(Bundesstraßen A, also
Autobahnen und Schnellstraßen). Grundsätzlich sind daher für den Bau und die
Erhaltung der
Radwege entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip die Länder und die Gemeinden
zuständig. Da
aber - vor allem in den Ballungsräumen und Städten - das Rad auch für den
Berufsverkehr immer
mehr zu einer echten Alternative wird, sollte diese umweltfreundlichste Art der
Fortbewegung auch
seitens des Bundes unterstützt werden. Ist es in diesem Sinne denkbar, dass aus
diesen ver-
kehrspolitischen
Überlegungen heraus der Bau von Radwegen auch seitens des Bundes gefördert
werden könnte ?
Welche
Maßnahmen beabsichtigt das Verkehrsministerium zu treffen, damit eine optimale
ver-
kehrspolitische Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in Bezug auf
den Auf- und
Ausbau des Fahrradnetzes erfolgen kann ?
Antwort:
Mit der Veränderung der Bundesstraßen B seit 1.4.2002
sind die gesamten Aufgaben der Pla-
nung, des Baues und
der Erhaltung des B-Straßennetzes den Ländern übertragen worden. Dafür
wurde den Ländern im Rahmen des Finanzausgleiches ein Pauschalbetrag in der
Höhe der durch-
schnittlichen Budgetausgaben der letzten Jahre zur Verfügung gestellt. In
diesem Betrag sind auch
jene Beträge enthalten, die bis dahin von der Bundesstraßenverwaltung für
Radwege aufgewen-
det wurden.
Die
beim Bund verbliebenen Bundesstraßen A und S werden zur Gänze von der ASFINAG finan-
ziert und es erfolgten seit 1997 keine Bundeszuschüsse mehr.
Eine
Mitfinanzierung oder Querfinanzierung von Radwegen ist daher aus Bundesmitteln
nicht mehr
möglich. Es liegt in der Zuständigkeit der Länder, in Abstimmung mit den
Gemeinden, die ver-
kehrspolitischen Ziele zum Ausbau des Radwegenetzes umzusetzen.
Eine
Verpflichtung der ASFINAG zur Errichtung von Radwegen kann nur dann entstehen,
wenn im
Zuge der Errichtung neuer Bundesstraßen, bestehende Straßen oder Wege
unterbrochen oder
unbenutzbar werden. In so einem Fall muss die ASFINAG für die Aufrechterhaltung
der Verkehrs-
beziehung und daher erforderlichenfalls auch für den Radweg sorgen. Im Rahmen
der Planung
und Durchführung eines solchen Projektes kommt es daher auch zur Abstimmung mit
dem Träger
des Radweges.
Fragen 4 und 5:
Eine
bessere Vernetzung des Fahrrades mit allen Verkehrssystemen - insbesondere im
gesamten
öffentlichen Personenverkehr - ist verkehrspolitisch notwendig. Als Stichworte
seien hier z.B. "Bike
& Ride", Fahrradmitnahme, etc. genannt. Mit welchen konkreten
Maßnahmen wird das Bundesmi-
nisterium für Verkehr, Innovation und Technologie auf eine bessere Vernetzung
des Fahrrades mit
den anderen Verkehrsmitteln hinwirken?
Wie
wirkt das Ministerium darauf hin, die Fahrradtmitnahme in allen Angeboten des
Öffentlichen
Personenverkehrs einfach, kostengünstig und verbraucherfreundlich zu gestalten?
Antwort:
Die
Österreichischen Bundesbahnen bieten ihren Kunden ein mannigfaltiges Angebot in
Bezug auf
Fahrrad im Zug:
Bei
der Fahrradmitnahme in Regio-Biking-Zügen, das sind Regional- und Eilzüge mit
Fahrradsym-
bol, verlädt der Kunde das Fahrrad selbst in die gekennzeichneten, mit
entsprechenden Haltevor-
richtungen versehenen Zugbereiche oder in den Gepäckwagen. Dafür wird eine
übertragbare
Fahrrad-Mitnahmekarte benötigt.
Auf
längeren Strecken, beim InterCity-Biking, reist das Rad bzw. Sonderfahrrad im
Gepäckwagen.
Dort erfolgt die Abgabe und Ausgabe. Eine übertragbare EC/IC-Fahrrad-Tageskarte
ist erforderlich
und gilt auch als Fahrrad-Tageskarte in allen Zügen mit Fahrradbeförderung.
Eine Reservierung ist
im Preis inbegriffen.
Biking
International ist in einigen Zügen von Österreich nach Deutschland, Belgien,
Niederlande,
Ungarn, in die Schweiz sowie in die Slowakei und zurück möglich. Benötigt wird
eine internationale
Fahrradkarte und eine Reservierung.
Rad-Tramper-Züge sind in touristische
Gebiete unterwegs. Die Fahrgäste benötigen eine Fahrrad-
Mitnahmekarte. Diese Züge verfügen über speziell adaptierte Wagen und sind im
Fahrplan geson-
dert gekennzeichnet.
Insgesamt bieten die ÖBB in 3.861 Zügen
eine Fahrradmitnahmemöglichkeit an.
Die
ÖBB treffen ihre Entscheidungen bezüglich der Fahrradmitnahme nach wirtschaftlichen
Ge-
sichtspunkten ohne Förderung seitens des Bundes. Die Preise gestalten sich wie
folgt:
Fahrrad-Tageskarte € 2,90
EC/IC-Fahrrad-Tageskarte € 6,80
EC/IC-Fahrrad (1 PLUS-Freizeitticket für
Familien und Kleingruppen)
€ 5,00
Aufzahlung von Tageskarte auf EC/IC-Fahrrad-Tageskarte € 3,90
Fahrrad-Wochenkarte € 7,50
Fahrrad-Monatskarte €
22,50
Internationale Fahrradkarte € 12,00