1952/AB-BR/2004

Eingelangt am 21.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche Anfrage Nr. 2130/J-BR/2003 betreffend Österreichisches Radwegenetz, die die
Bundesräte Gottfried Kneife
l und KollegInnen am 27. November 2003 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Die Hebung der Verkehrssicherheit nimmt im Bundesministerium für Verkehr,

Innovation und Technologie einen hohen Stellenwert ein. Welche Maßnahmen

sind seitens des Ministeriums diesbezüglich zum Schutz der Radfahrer geplant, um zu einem Mehr

an Sicherheit für den Radfahrverkehr zu gelangen ?

Antwort:

Ein wesentlicher Beitrag zur Hebung der Verkehrssicherheit wurde seitens meines Ressorts be-
reits mit der Erlassung der Fahrradverordnung, die mit 1. Mai 2001 in Kraft getreten ist, verwirk-
licht. Mit der Festlegung von technischen Mindeststandards für die Ausrüstung von Fahrrädern
sollte einerseits die größtmögliche Sicherheit beim Betrieb des Fahrrads für den Radfahrer selbst,
andererseits eine gute Sichtbarkeit des Radfahrers für die übrigen Straßenverkehrsteilnehmer er-
reicht werden. Weiters möchte ich in diesem Zusammenhang bemerken, dass mit Inkrafttreten der
Fahrradverordnung erstmals Regelungen für die Ausstattung und Verwendung sowohl von Fahr-
radanhängern als auch von Kindersitzen auf Fahrrädern geschaffen wurden. Insgesamt ist mit die-
sen Regelungen - die Übergangsfristen endeten mit 30. April 2003, sodass die Auswirkungen noch
nicht endgültig abgeschätzt werden können - mit einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit im
Rahmen des Fahrradverkehrs zu rechnen.

Seitens des Verkehrssicherheitsfonds des bmvit wurde beschlossen, das Thema Fahrradsicherheit
durch eine entsprechende Aktion im Jahr 2004 (Light my Bike) zu unterstützen.

Fragen 2 und 3:

Seit der letzten Novelle zum Bundesstraßengesetz hat der Bund durch die „Veränderung der Bun-
desstraßen B" nur mehr die Kompetenz für das hochrangige Straßennetz (Bundesstraßen A, also
Autobahnen und Schnellstraßen). Grundsätzlich sind daher für den Bau und die Erhaltung der
Radwege entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip die Länder und die Gemeinden zuständig. Da
aber - vor allem in den Ballungsräumen und Städten - das Rad auch für den Berufsverkehr immer
mehr zu einer echten Alternative wird, sollte diese umweltfreundlichste Art der Fortbewegung auch
seitens des Bundes unterstützt werden. Ist es in diesem Sinne denkbar, dass aus diesen ver-


kehrspolitischen Überlegungen heraus der Bau von Radwegen auch seitens des Bundes gefördert
werden könnte ?

Welche Maßnahmen beabsichtigt das Verkehrsministerium zu treffen, damit eine optimale ver-
kehrspolitische Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in Bezug auf den Auf- und
Ausbau des Fahrradnetzes erfolgen kann ?

Antwort:

Mit der Veränderung der Bundesstraßen B seit 1.4.2002 sind die gesamten Aufgaben der Pla-
nung, des Baues und der Erhaltung des B-Straßennetzes den Ländern übertragen worden. Dafür
wurde den Ländern im Rahmen des Finanzausgleiches ein Pauschalbetrag in der Höhe der durch-
schnittlichen Budgetausgaben der letzten Jahre zur Verfügung gestellt. In diesem Betrag sind auch
jene Beträge enthalten, die bis dahin von der Bundesstraßenverwaltung für Radwege aufgewen-
det wurden.

Die beim Bund verbliebenen Bundesstraßen A und S werden zur Gänze von der ASFINAG finan-
ziert und es erfolgten seit 1997 keine Bundeszuschüsse mehr.

Eine Mitfinanzierung oder Querfinanzierung von Radwegen ist daher aus Bundesmitteln nicht mehr
möglich. Es liegt in der Zuständigkeit der Länder, in Abstimmung mit den Gemeinden, die ver-
kehrspolitischen Ziele zum Ausbau des Radwegenetzes umzusetzen.

Eine Verpflichtung der ASFINAG zur Errichtung von Radwegen kann nur dann entstehen, wenn im
Zuge der Errichtung neuer Bundesstraßen, bestehende Straßen oder Wege unterbrochen oder
unbenutzbar werden. In so einem Fall muss die ASFINAG für die Aufrechterhaltung der Verkehrs-
beziehung und daher erforderlichenfalls auch für den Radweg sorgen. Im Rahmen der Planung
und Durchführung eines solchen Projektes kommt es daher auch zur Abstimmung mit dem Träger
des Radweges.

Fragen 4 und 5:

Eine bessere Vernetzung des Fahrrades mit allen Verkehrssystemen - insbesondere im gesamten
öffentlichen Personenverkehr - ist verkehrspolitisch notwendig. Als Stichworte seien hier z.B. "Bike
& Ride", Fahrradmitnahme, etc. genannt. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird das Bundesmi-
nisterium für Verkehr, Innovation und Technologie auf eine bessere Vernetzung des Fahrrades mit
den anderen Verkehrsmitteln hinwirken?

Wie wirkt das Ministerium darauf hin, die Fahrradtmitnahme in allen Angeboten des Öffentlichen
Personenverkehrs einfach, kostengünstig und verbraucherfreundlich zu gestalten?

Antwort:

Die Österreichischen Bundesbahnen bieten ihren Kunden ein mannigfaltiges Angebot in Bezug auf
Fahrrad im Zug:

Bei der Fahrradmitnahme in Regio-Biking-Zügen, das sind Regional- und Eilzüge mit Fahrradsym-
bol, verlädt der Kunde das Fahrrad selbst in die gekennzeichneten, mit entsprechenden Haltevor-
richtungen versehenen Zugbereiche oder in den Gepäckwagen. Dafür wird eine übertragbare
Fahrrad-Mitnahmekarte benötigt.


Auf längeren Strecken, beim InterCity-Biking, reist das Rad bzw. Sonderfahrrad im Gepäckwagen.
Dort erfolgt die Abgabe und Ausgabe. Eine übertragbare EC/IC-Fahrrad-Tageskarte ist erforderlich
und gilt auch als Fahrrad-Tageskarte in allen Zügen mit Fahrradbeförderung. Eine Reservierung ist
im Preis inbegriffen.

Biking International ist in einigen Zügen von Österreich nach Deutschland, Belgien, Niederlande,
Ungarn, in die Schweiz sowie in die Slowakei und zurück möglich. Benötigt wird eine internationale
Fahrradkarte und eine Reservierung.

Rad-Tramper-Züge sind in touristische Gebiete unterwegs. Die Fahrgäste benötigen eine Fahrrad-
Mitnahmekarte. Diese Züge verfügen über speziell adaptierte Wagen und sind im Fahrplan geson-
dert gekennzeichnet.

Insgesamt bieten die ÖBB in 3.861 Zügen eine Fahrradmitnahmemöglichkeit an.

Die ÖBB treffen ihre Entscheidungen bezüglich der Fahrradmitnahme nach wirtschaftlichen Ge-
sichtspunkten ohne Förderung seitens des Bundes. Die Preise gestalten sich wie folgt:

Fahrrad-Tageskarte                           2,90

EC/IC-Fahrrad-Tageskarte                          6,80

EC/IC-Fahrrad (1 PLUS-Freizeitticket für Familien und Kleingruppen)                                       5,00

Aufzahlung von Tageskarte auf EC/IC-Fahrrad-Tageskarte                           3,90

Fahrrad-Wochenkarte                           7,50

Fahrrad-Monatskarte                        € 22,50

Internationale Fahrradkarte                        12,00