1953/AB-BR/2004

Eingelangt am 26.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
2132/J-BR/2003 der Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen und
Ilse Giesinger,
wie folgt:

Grundsätzlich ist die Organisation und Finanzierung der schulärztlichen
Untersuchungen keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern
ist als Ausfluss der den Schulbehörden obliegenden Fürsorgepflicht für die
Schüler im Rahmen der schulischen Erziehung anzusehen. Es besteht daher im
Unterschied zu den Jugendlichenuntersuchungen für berufstätige Jugendliche
(§ 132a ASVG) und den Vorsorge(Gesunden)untersuchungen für Erwachsene
(§ 132b ASVG) keine entsprechende Rechtsgrundlage für eine Finanzierung
dieser Untersuchungen aus Mitteln der Krankenversicherung. Sollte eine solche
finanzielle Beteiligung der Sozialversicherung angestrebt werden, müssten neben
der Schaffung eines eindeutigen gesetzlichen Leistungsauftrages der
Krankenversicherung auch eine entsprechende Abstimmung zwischen den
kompetenzrechtlich zuständigen Behörden bzw. eine Mitwirkung der
Sozialversicherung an der Konzeptionierung der Modelle unter Berücksichtigung
der Richtlinien für die Vorsorge(Gesunden)untersuchung sowie die finanzielle
Bedeckung der zusätzlichen Ausgaben sichergestellt werden.

Zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge an Schulen ist seitens meines
Ressorts geplant, in Kooperation mit dem BMBWK einen Gesundheitspass für
Schülerinnen und Schüler der 8. Schulstufe zu erarbeiten. Ähnlich dem
bewährten Mutter-Kind-Pass wird auch der Gesundheitspass eine
Gesundheitsinformationsbroschüre für diese Zielgruppe erhalten. Der
Gesundheitspass soll im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung durch den
Schularzt überreicht werden. Gleichzeitig sollten in der 8. Schulstufe auch
Gesundheitsprojekttage durchgeführt werden. Ich habe diesbezüglich bereits mit
Frau BM Gehrer Kontakt aufgenommen.


Da schulische Gesundheitsförderung nicht nur die Beratung hinsichtlich eines
gesunden Lebensstils, sondern auch die gesundheitsförderliche Gestaltung des
Lebensraums (Settings) Schule umfasst, unterstützt mein Ressort gemeinsam
mit dem BMBWK bereits seit 1993 die Entwicklung des Österreichischen
Netzwerks Gesundheitsfördernder Schulen. Auf den Ergebnissen der Pilotphase
(1993 - 1996) dieses Netzwerks basiert der Grundsatzerlass
„Gesundheitserziehung" des BMBWK, der dazu beitragen soll,
Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung verstärkt in den Schulen zu
verankern.

Im Konzept der „Gesundheitsfördernden Schulen" sehe ich ein wichtiges
Instrument zur Umsetzung des Unterrichtsprinzips Gesundheitserziehung. Durch
die Einsetzung eines Koordinators und eines Schulteams wird hier eine
langfristige Planung gesundheitsförderlicher Aktivitäten ebenso wie die
fächerübergreifende Verankerung von Gesundheitserziehung in den Unterricht
ermöglicht. Gesundheitsförderliche Schulentwicklung ist dabei nicht die Summe
einer Vielzahl von einander isolierter gesundheitsbezogener Maßnahmen, sondern
sie fokussiert auf die Einbettung der Gesundheitsförderung in den Unterricht und
das Schulleben.

Mein Ressort wird das Österreichische Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen
daher vorerst bis 2005 weiter unterstützen. Ich hoffe, dass nach 2005 neben
dem erfolgreichen Wiener Netzwerk Gesundheitsfördernde Schulen noch weitere
regionale Unterstützungsstrukturen in den Bundesländern etabliert werden, um
eine weitere Verbreitung dieses Konzeptes in Österreich zu ermöglichen.
Ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen des Österreichischen Netzwerks
Gesundheitsfördernder Schulen für den Zeitraum 2002 - 2005 ist die Erarbeitung
von gesundheitsfördernden Schulprogrammen bzw. Leitbildern mit 10
Schwerpunktschulen.

Zur inhaltlichen Beratung von Schulen, die Interesse an der Umsetzung von
Gesundheitsförderungsprojekten haben, steht die GIVE-Servicestelle für
Gesundheitsbildung, eine Initiative des Bildungsressorts, des Gesundheitsressorts
und des Österreichischen Jugendrotkreuzes seit 1998 als Informations- und
Dokumentationsdrehscheibe zur Verfügung.

Auf Grundlage der von der WHO im Jahre 1986 verabschiedeten Ottawa-Charta
sowie des Grundsatzerlasses „Gesundheitserziehung" unterstützt die Servicestelle
die Umsetzung und Realisierung von Gesundheitsförderung und
Gesundheitsbildung in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.

Erste Hilfe ist bereits derzeit in den Lehrplänen verankert und ich begrüße
diesbezügliche Schwerpunktsetzungen im Rahmen der Schulautonomie.
Auch im Gesundheitspass für die 8. Schulstufe ist ein Verweis auf „Erste Hilfe-
Kurse" vorgesehen.

Bezüglich Neugestaltung der Schuluntersuchung ist festzustellen, dass das
BMBWK gemeinsam mit meinem Ressort eine „Screening-Studie:
Gesundheitsmanagement und die Rolle der Schulärztinnen und Schulärzte"
beauftragt hat. Diese Studie hat zum Ziel die Bedeutung des
Gesundheitsmanagements und präventivmedizinischer Tätigkeiten von
Schularzt/innen, sowie das Potenzial einer optimierten schulärztlichen Betreuung
in Österreich bei Einhaltung verschiedener Standards aufzuzeigen und
Experten/innenempfehlungen für die schulärztliche Betreuung in Österreich


auszuarbeiten. Der Abschluss dieser Studie ist für 30. September 2004
vorgesehen. Die Ergebnisse dieser Studie sollten Grundlage für eine Qualitäts-
und Effizienzsteigerung des schulärztlichen Dienstes sein.

Im Rahmen der Screening-Studie soll auch eine gesundheitsökonomische
Bewertung der schulärztlichen Arbeiten vorgenommen werden, die in den
weiteren Überlegungen hinsichtlich Neugestaltung und Finanzierung der
schulärztlichen Untersuchungen Berücksichtigung finden sollte.

Intention des Gesundheitsförderungsgesetzes ist es, Gesundheitsförderung und
Krankheitsprävention auszuweiten, zu verstärken und weiterzuentwickeln.
Maßnahmen und Initiativen, die in den Aufgabenbereich der gesetzlichen
Sozialversicherung fallen bzw. auf Grundlage anderer gesetzlicher Bestimmungen
durchgeführt werden, sind nicht Gegenstand dieses Bundesgesetzes. Da der
Fonds Gesundes Österreich auf Basis des Gesundheitsförderungsgesetzes
arbeitet, ist eine Finanzierung der Schuluntersuchungen (gesetzliche Grundlage
§ 66 SchUG) durch den Fonds Gesundes Österreich nicht möglich.

Die in Pkt. 4 erfolgte Erwähnung eines Mediators ist reichlich unbestimmt. Sollte
gemeint sein, dass sich Schulärzte/innen in die Unterrichtsfächer einbringen,
sofern medizinisches Wissen gefragt ist, handelt es sich nicht um
Mediatoren/innen im rechtlichen Sinn. Sollten tatsächlich Mediatoren/innen im
rechtlichen Sinn angesprochen sein, wird darauf hingewiesen, dass nach dem
Zivilrechts-MediationsG deren Aufgabe außerhalb schulärztlicher Tätigkeiten liegt.