1954/AB-BR/2004
Eingelangt am 26.01.2004
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BM FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Bundesrat Jürgen
Weiss, Christoph Hagen, Ilse Giesinger,
Kolleginnen und Kollegen haben am 27. November 2003 unter der ZI.
2131/J-BR/2003 an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verankerung des
Tourismus im
Aufgabenkatalog der EU gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Wirtschaftskammer Österreich (in ihren
Stellungnahmen zur Regierungskonferenz
vom 9. Juli 2003 und vom 11. Dezember 2003) und die Österreichische
Hoteliervereinigung (in einem Schreiben vom 16. Oktober 2003) haben sich für
eine
unterstützende bzw. ergänzende Unionskompetenz betreffend Tourismus
ausgesprochen.
Zu Frage 2:
Österreich ist seit seinem Beitritt zur
Europäischen Union immer dafür eingetreten, dass
das Subsidiaritätsprinzip gestärkt werden soll und der Union nur in jenen
Bereichen
Kompetenzen zukommen sollen, in denen von einem Tätigwerden auf europäischer
Ebene ein klarer Mehrwert zu erwarten ist.
Basis für die Festlegung der österreichischen
Grundsatzposition für die
Regierungskonferenz war in diesem Punkt der Beschluss der
Landeshauptleutekonferenz
vom 12. Juni 2002 über die „Grundsatzpositionen der österreichischen Länder als
Beitrag
zu den Beratungen des Konvents und zur
Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004", in
dem Folgendes festgehalten ist: „Tourismuspolitische Inhalte sind nicht
auf europäischer
Ebene zu regeln. Daher ist der Hinweis auf den Tourismus in Art.3 Abs.1 lit. u
EGV zu
streichen." In einer der Bundesregierung übermittelten Länderposition zur
Regierungskonferenz vom 10. September 2003 wurde kein davon abweichendes
Anliegen
formuliert.
Zu Frage 3:
Im Laufe der Regierungskonferenz hat sich
eine größere Anzahl von Mitgliedstaaten dafür
ausgesprochen, den Tourismus in die in Artikel I -16 enthaltene Liste jener
Politikbereiche
aufzunehmen, in denen die Union Unterstützungs-, Koordinierungs- und
Ergänzungsmaßnahmen ergreifen kann, und eine Rechtsgrundlage für
dementsprechende
Maßnahmen in Teil III des Verfassungsvertrages aufzunehmen. Die italienische
Ratspräsidentschaft ist diesem Wunsch entgegengekommen. Das dem Europäischen
Rat
vom 12./13.Dezember 2003 vorgelegte Paket von Abänderungsvorschlägen zum
Konvententwurf (CIG 60/03 ADD 1) enthält als Annex 34 daher einen Vorschlag für die
Einfügung von Tourismus in Art.l-16 (unterstützende Kompetenzen) und die
Aufnahme
eines Art. III -181 a betreffend unterstützende Unionsmaßnahmen für den
Tourismussektor
in den Verfassungsvertrag.
Es wäre zu erwarten gewesen, dass sich für
diesen Vorschlag im Zuge einer
Gesamteinigung über den Verfassungsvertrag Konsens erzielen lässt. Österreich
hätte
dann diesen Konsens über eine genau abgegrenzte, rein unterstützende
Unionskompetenz für Tourismus durchaus
akzeptieren können.