1961/AB-BR/2004

Eingelangt am 11.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
2134/J-BR/2003/J der Bundesräte Prof. Konecny und Genoss
Innen, wie

folgt:

Fragen 1 bis 3:

Am 26.11.2003 wurde der Leiter der Gesundheitssektion erstmals vom
zuständigen Landessanitätsdirektor, Dr. Werner Hoffer, über die außer Kontrolle
geratene Masernepidemie im Lager Traiskirchen informiert. Hieraufhin wurde am
27.1.2003 eine dringliche Sitzung zwischen dem zuständigen
Landessanitätsdirektor und dem zuständigen Amtsarzt der
Bezirkshauptmannschaft Baden sowie Vertretern meines Ressorts vereinbart.
Hier wurde die gemeinsame Vorgangsweise festgelegt. Am 28.11.2003 wurde
eine dringliche Sitzung mit Vertretern des Landes Niederösterreich, der
Bezirkshauptmannschaft Baden, den zuständigen Beamten meines Ressorts,
Vertretern des Innenministeriums sowie Vertretern von European Homecare
einberufen. Nachdem zu diesem Zeitpunkt die Lagerverwaltung offensichtlich
immer noch nicht in der Lage war, sanitätspolizeiliche Maßnahmen durchzusetzen
bzw. adäquat Impfungen durchzuführen
, wurde umgehend eine groß angelegte
Impfaktion noch am gleichen Tag im Lager organisiert. Die Bereitstellung des
Impfstoffes erfolgte durch mein Ressort. Die Durchführung und Abwicklung der
Impfung wurde vom Land Niederösterreich, Bezirkshauptmannschaft Baden,
sichergestellt.

Die § 23-Verordnung zum Tuberkulosegesetz durch das Land Niederösterreich
wurde mittlerweile dem Begutachtungsverfahren zugeleitet. Diese Verordnung ist
die notwendige Basis dafür, dass Niederösterreich in Analogie zu anderen
Bundesländern wirksame Maßnahmen zur rechtzeitigen Erkennung und
Behandlung von Tuberkulose sowie zur Verhinderung von Einschleppung,
insbesondere multiresistenter Tuberkulosen, aus Flüchtlingsgebieten setzt. Diese
Verordnung muss in weiterer Folge konsequent und lückenlos umgesetzt werden.

 


Eine Verbesserung der Kommunikation zwischen den einzelnen Bundesländern
bei Verlegung von Flüchtlingen muss angestrebt werden.

Des weiteren wurde eine Arbeitsgruppe zur Klärung der Detailfragen zur
Implementierung eingerichtet.

Zum Vorschlag, über alle neuankommenden Flüchtlinge eine einwöchige
Quarantäne zu verhängen, ist festzuhalten, dass jedenfalls Rechtsvorschriften
aus dem Bereich des Gesundheitswesens eine solche Vorgangsweise nicht
vorsehen.

Im Übrigen darf festgehalten werden, dass es im Hinblick auf die Vorgaben des
Bundesverfassungsgesetzes über den Schutz der persönlichen Freiheit die
Schaffung einer derartigen Rechtsgrundlage - ob im Bereich des
Gesundheitswesens oder in Rechtsvorschriften im Bereich des
Bundesministeriums für Inneres - nicht möglich erscheint.