1971/AB-BR/2004

Eingelangt am 07.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Bundesrat Jürgen Weiss, Christoph Hagen, Ilse Giesinger, Kolleginnen und
Kollegen haben am 10. Februar 2004 unter der Nummer (2147/J-BR/2004) an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Haftung bei Nuklearunfällen gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:

„In welcher Weise werden Sie der Entschließung des Vorarlberger Landtags Rechnung tragen"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Im Rahmen meiner Kompetenz bin ich auf Gemeinschaftsebene immer dafür eingetreten, dass
nukleare Risiken vom Anwendungsbereich der EU-Richtlinie für Umwelthaftung erfasst sein
sollten. Die nähere Beantwortung dieser Frage fällt in die Kompetenz des Bundesministers für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der die Federführung bei den
Verhandlungen über die EU-Richtlinie für Umwelthaftung innehat.

Zur Frage der Stromimporte aus Drittländern verweise ich auf die Anfragebeantwortung durch den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.