1971/AB-BR/2004
Eingelangt am 07.04.2004
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Die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Bundesrat Jürgen Weiss, Christoph Hagen, Ilse Giesinger,
Kolleginnen und
Kollegen haben am 10. Februar 2004 unter der Nummer (2147/J-BR/2004) an mich
eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Haftung bei Nuklearunfällen gerichtet, die
folgenden Wortlaut
hat:
„In
welcher Weise werden Sie der Entschließung des Vorarlberger Landtags Rechnung
tragen"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im
Rahmen meiner Kompetenz bin ich auf Gemeinschaftsebene immer dafür eingetreten,
dass
nukleare Risiken vom Anwendungsbereich der
EU-Richtlinie für Umwelthaftung erfasst sein
sollten. Die nähere Beantwortung dieser Frage fällt in die Kompetenz des
Bundesministers für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, der die Federführung bei den
Verhandlungen über die EU-Richtlinie für Umwelthaftung innehat.
Zur
Frage der Stromimporte aus Drittländern verweise ich auf die
Anfragebeantwortung durch den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.