1975/AB-BR/2004
Eingelangt am 15.04.2004
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BM FÜR
FINANZEN
Anfragebeantwortung
GZ 04 0301/5-I/4/04
Herrn
Präsidenten
des Bundesrates
Jürgen Weiss
Parlament
1017 Wien
„Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage der Bundesräte Christoph Hagen, Ilse Giesinger und Kollegen,
Nr. 2156/J‑BR, vom 11. März 2004, betreffend Gewährleistung
eines ordnungsgemäßen Grenzkontrolldienstes und einer funktionierenden
Zollabfertigung an den Grenzübergängen zur Schweiz, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen,
dass durch die EU-Erweiterung an den betroffenen Grenzen zu Tschechien, der
Slowakei, Ungarn und Slowenien die von den Zollwachebediensteten durchgeführten
Grenzkontrollen und ein Teil der Zollaufgaben wegfällt. Die Aufgabenerfüllung
an den noch bestehenden Außengrenzen, die Warenkontrollen im Binnenverkehr und
die Bekämpfung von Steuer- und Zollbetrug müssen weiterhin gewährleistet sein.
Daher kann auch nur ein Teil der Zollwachebediensteten dem Bundesministerium
für Inneres als Beitrag zur Sicherheit Österreichs bereitgestellt werden.
An der Außengrenze zur Schweiz und zum
Fürstentum Liechtenstein treten für die einreisenden Bürger und die Importeure
derzeit keine Änderungen ein. Bisher wurden sowohl die Grenzkontrollen als auch
die Güterabfertigung vom Bundesministerium für Finanzen erledigt. Ab
1. Mai werden in Vorarlberg die Zollagenden im Reiseverkehr, also die
klassische Verzollung von Waren, die Überwachung von Verboten und
Beschränkungen oder die Erteilung von Ausfuhrbestätigungen sowie Teile der
Güterabfertigung vom Bundesministerium für Inneres unter der Fachaufsicht
meines Ressorts wahrgenommen. Auf diese Weise können die bestehenden Synergien
und Kostenvorteile weiter genutzt werden, weil nach wie vor dieselben
Bediensteten schengenkonforme Grenzkontrollen und EU-konforme Zollabfertigungen
durchführen.
Die Grenzstellen und die bisherigen
Öffnungszeiten bleiben unverändert, womit dem Wunsch Vorarlbergs, speziell der
Wirtschaft, nachgekommen wird, alle Grenzübergänge offen zu erhalten und damit
weiterhin einen exzellenten Service zu bieten.
Zu 1. bis 3.:
Das Personalbedarfskonzept für die
Zollverwaltung ab dem 1. Mai 2004 wurde unter Federführung der Zentralstelle
des Bundesministeriums für Finanzen erstellt.
Für den Bereich der Vorarlberger Grenze
war als Voraussetzung für die Erhaltung von Qualität und Quantität stets die
Beibehaltung des Personalstandes für die Wahrnehmung der wechselseitigen
Aufgaben im zoll- und sicherheitsbehördlichen Sektor vorgesehen. Mit der
nunmehr vorliegenden Lösung wird der bisherige hohe Standard fortgeschrieben.
Zu 4.:
Der Personalstand in Vorarlberg setzt
sich derzeit aus 120 Zollbediensteten der Allgemeinen Verwaltung (zivile
Zollbedienstete) und 213 Zollwachebediensteten zusammen.
Von den zivilen Zollbediensteten werden
36 in der Güterabfertigung bei den Grenzzollämtern gegenüber der Schweiz
eingesetzt. Weitere 10 Mitarbeiter sind bei den Güterabfertigungsstellen in
Feldkirch, Wolfurt und Wolfurt-Post in Verwendung. Somit sind in der
Güterabfertigung selbst insgesamt 46 zivile Zollorgane tätig. Die übrigen
Mitarbeiter sind in den Bereichen aktive und passive Veredelung,
Sammelanmeldung, Zolllagerverfahren, Rechtsmittel, Ursprung und Präferenzen,
Versandverfahren, Strafsachen, EDV-Betreuung, Organisation und Verwaltung
tätig.
Von den Zollwachebediensteten sind 35
ausschließlich in der Güterabfertigung tätig. Weitere 30 Zollwachebedienstete
werden wechselweise im Güter- und Reiseverkehr verwendet. Die restlichen 148
Zollwachebediensteten sind in der Zollfahndung, für mobile Kontrollen, in
Sondereinsatzgruppen und im Bereich Strafsachen und Verwaltung eingesetzt.
Zu 5.:
Nach der zwischen den Bundesministerien
für Finanzen und Inneres akkordierten Überführung von 181 Bediensteten zum
Bundesministerium für Inneres verbleiben nach den vorliegenden Optionserklärungen
– somit auf freiwilliger Basis – 32 Zollwachebeamte bei der Finanzverwaltung.
Zu 6., 8., 9. und 14.:
Im Rahmen eines ergänzenden, die
Zollwache betreffenden Ressortübereinkommens zwischen den Bundesministerien für
Finanzen und Inneres wurde am 6. März 2004 vereinbart, dass alle
übertrittswilligen 181 Bediensteten der Zollwache Vorarlbergs mit Wirksamkeit
vom 1. Mai 2004 in das Bundesministerium für Inneres versetzt werden. Damit
verbunden ist eine gleichzeitige Übertragung von Zollagenden, deren Wahrnehmung
durch das Bundesministerium für Inneres unter Berücksichtigung der besonderen
Erfordernisse des EU-Zollrechts in der bisherigen Quantität und Qualität
sichergestellt wird.
Zu 7.:
Die Zahl 1030 entspricht der
Bedarfsplanung und dem Ressortübereinkommen zwischen dem Bundesministerium für
Finanzen und dem Bundesministerium für Inneres. Im Sinne einer praktikablen
Umsetzung werden weitere 58 Bedienstete in das Bundesministerium für Inneres
übertragen, wobei das Bundesministerium für Finanzen dafür die gleiche Anzahl
an Planstellen erhält.
Zu 10. und 11.:
Die Durchführung der Zollabfertigungen
wäre nicht möglich ohne die bereits in den Punkten 6., 8., 9. und 14. erwähnte
Vereinbarung im ergänzenden Ressortübereinkommen zwischen den Bundesministerien
für Finanzen und Inneres, wonach Zollagenden durch Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes, vor allem durch die in das Innenministerium übergeführten
Zollwachebediensteten vollzogen werden.
Beide betroffenen Ressorts tragen in
nunmehr umgekehrter Übertragung dafür Sorge, dass die an den Grenzen
bestehenden Aufgaben in bewährter Weise wahrgenommen werden.
Zu 12.:
Die theoretische Grundausbildung für
die Verwendungsgruppe E2b (Zollwache) betrug rund 12 Wochen, die praktische
Ausbildung an den Zolldienststellen rund 30 Wochen; für die Verwendungsgruppe
E2a (dienstführende Wachebeamte) rund weitere 7 Monate.
Die Ausbildung eines Zollorganes der
Allgemeinen Verwaltung beträgt für die Verwendungsgruppe A3 rund 7 Monate
(Theorie und Praxis), für die Verwendungsgruppe A2 rund 24 Monate (Theorie und
Praxis).
Zu 13.:
Die ab dem 1. Mai 2004 geplante
Wahrnehmung von Zollaufgaben durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
beruht insbesondere auf § 15a (künftig § 15) Zollrechts-Durchführungsgesetz.
Zu 15.:
Soweit das Europäische
Gemeinschaftsrecht dies zulässt, ist die Zollverwaltung im Sinne einer
effizienten und kostengünstigen Verwaltung immer dazu bereit die Möglichkeit
von Verfahrensvereinfachungen aufzugreifen.
Zu 16.:
Die Abfertigung beim Postzollamt
Wolfurt ist durch die Zollbediensteten in vollem Umfang gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen