1976/AB-BR/2004

Eingelangt am 19.04.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2153/J-BR/2004 betreffend Pläne der NÖ Landesverwaltung für die
Rücknahme der B303 und der B8 / B8a in Bundesverwaltung, die die Bundesrätin Kerschbaum,
Freundinnen und Freunde am 20. Februar 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Frage 1:

Haben Verhandlungen zur Übernahme der B303 und der B8 / B8a stattgefunden?

Antwort:

Diesbezüglich haben keine Verhandlungen stattgefunden.

Frage 2:

Besteht seitens des Verkehrsministeriums die Absicht, diese Straßen in Bundesverwaltung rückzu-
führen und als Schnellstraße oder Autobahn auszubauen?

Antwort:

Zur Zeit wird seitens des bmvit geprüft, ob eine Rückführung dieser von Ihnen angesprochenen
Straßen in das Bundesstraßennetz sinnvoll ist.

Frage 3:

Der Ausbau ist im derzeitigen Generalverkehrsplan nicht vorgesehen. Besteht die Absicht, den
Generalverkehrsplan diesbezüglich zu ändern?

 


Antwort:

Für den Fall, dass die von Ihnen angesprochenen Straßen in das Bundesstraßengesetz Eingang
finden, kann eine Aufnahme dieser Straßenverbindungen in den Generalverkehrsplan die Folge
sein. Auf eine derzeit stattfindende Evaluierung des Generalverkehrsplanes wird hingewiesen.

Frage 4:

Ist es vorgesehen, bei einer Änderung des Generalverkehrsplanes die EU-SUP-Richtlinie zur An-
wendung zu bringen?

Antwort:

Zur innerstaatlichen Umsetzung der von Ihnen angesprochenen SUP- Richtlinie wird seitens des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ein entsprechen-
der Entwurf ausgearbeitet. Eine eventuelle Änderung des Generalverkehrsplanes kann Ansatz-
punkt für die Anwendung einer SUP - Richtlinie sein.