1978/AB-BR/2004

Eingelangt am 29.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

Die Bundesräte Konecny und GenossInnen haben am 1. März 2004 unter der
Nr. 2155/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Mißachtung des Datenschutzgesetzes 2000 durch die Pensionsinitiative "Wir für
Österreich - Wir für Benita" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Es gibt (noch) keine Standardanwendung SA029 in der Standard- und Musteranwen-
dungsverordnung.

Zu Frage 3:

Meinungen sind an sich kein Gegenstand der Vollziehung und daher vom Interpellati-
onsrecht nicht erfaßt.

Zu Frage 4:

Diesem Wunsch könnte ohne Änderung des Datenschutzgesetzes 2000 nicht Rech-
nung getragen werden, da es viele Auftraggeber - auch wahlwerbende Gruppen -
geben wird, die völlig legaler Weise keine DVR-Nummer besitzen. Dies ist immer
dann der Fall, wenn ein Auftraggeber nur Standardverarbeitungen durchführt.


Zu Frage 5:

Eine rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Datenweitergaben ist nur dann mög-
lich, wenn klargestellt ist, um welche Daten es sich handelt. Die Bezugnahme auf
„diese Adreßdaten" reicht hiefür nicht aus. Es müßte vielmehr zuerst klargestellt
werden, ob es sich z.B. um veröffentlichte Daten handelt - etwa aus einem öffentlich
zugänglichen Telefonverzeichnis. Ohne verläßliche Erforschung des Sachverhalts ist
eine rechtliche Beurteilung nicht möglich. Hiefür wäre die Datenschutzkommission
zuständig.

Zu Frage 6:

Auch hier muß zunächst die Frage gestellt werden, um welche Daten es sich han-
deln soll. Wenn damit die in der Einleitung zur Anfrage erwähnten Daten „Herrn
Albrecht Konecny, Zukunft, Löwelstraße 18, 1014 Wien" gemeint sein sollten, wäre
diesbezüglich auf § 17 Abs. 1 Vereinsgesetz 2002 hinzuweisen, wonach bestimmte
Daten der Vereinsregister öffentliche Daten sind. Im Übrigen fallen Fragen des Ver-
einsregisters in den Wirkungsbereich des Bundesministers für Inneres.