1980/AB-BR/2004
Eingelangt am 07.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche Anfrage Nr. 2158/J-BR/2004 betreffend
Finanzierung des Öffentlichen Personennah-
verkehrs,
die die Bundesräte Weiss, Hagen und Giesinger am 11. März 2004 an mich
gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen
1 und 2:
Sind für die kommenden Jahre Kürzungen der Förderungen
nach dem öffentlichen Personennah-
und Regionalverkehrsgesetz vorgesehen?
Wenn ja, wie
gestalten sich diese und weshalb kommt es zu diesen Kürzungen?
Antwort:
Gemäß
§§ 24 Abs. 2 und 26 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Ordnung des öffentlichen
Per-
sonennah- und Regionalverkehrs (ÖPNRV-G) werden zusätzliche Verkehre seitens
des Bundes
mit bis zu 50% gefördert. Vom Bund sind
dafür gemäß den o.a. Bestimmungen jedenfalls EUR
7,267 Mio. österreichweit zur Verfügung zu stellen, weitere Mittel nach
Maßgabe der budgetären
Bedeckung.
Bis zum Jahr 2002 standen dem Verkehrsressort in
Entsprechung des betreffenden Bundes-
voranschlages (BVA)
EUR 14,534 Mio. zur Verfügung, womit mit bei der Anzahl der eingereichten
Anträge das Auslangen gefunden werden
konnte. Im BVA für die Jahre 2003 und 2004 standen
dem ho. Ressort auf Grund von massiven Kürzungen im vom Nationalrat
beschlossenen Budget
hingegen nur noch rd. EUR 7,2 Mio. zur Verfügung. Hinzu kommt noch, dass ab dem
Jahr 2004
die LKW-Maut für Linienbusse (österreichweit voraussichtlich rd. EUR 2
Mio.) aus diesem Ansatz
den Busunternehmen refundiert werden soll.
Durch interne Umschichtungen wird es zwar im Jahr 2004 möglich
sein, für Bestellerförderungen
österreichweit rd.
EUR 11 Mio. zur Verfügung zu stellen und damit mehr als dem gesetzlichen
Auf-
trag zu entsprechen, sodass damit auch laufende Projekte im Sinne eines
Vertrauensschutzes ein
weiteres Jahr mit 50% gefördert werden können. Unter der Voraussetzung einer
gleichbleibenden
Budgetierung und eines weiteren Ansteigens
der Förderanträge muss die Förderquote jedoch ab
2005 auf einen Prozentsatz von einem Drittel herabgesetzt werden. Ungeachtet
dessen wird sich
das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
selbstverständlich weiter be-
mühen,
für dieses verkehrspolitisch sinnvolle und von den Ländern und Gemeinden auch
gut an-
genommene Förderinstrumentarium in den zukünftigen Budgets eine entsprechende
Dotierung
bzw. Umschichtung zu erzielen, wenn der Nationalrat diesem Budget seine
Zustimmung gibt.
Frage 3:
Sind im Bereich des Öffentlichen
Personennahverkehrs Reformen geplant?
Antwort:
Im Bereich des ÖPNV sind folgende Reformen
vorgesehen bzw. schon im Gange:
Neue
Grund- und Finanzierungsverträge der Verkehrsverbünde sind in Verhandlung. Der
Stand
dieser Verhandlungen ist sehr unterschiedlich und reicht von der Abschlussreife
bis zu
vorerst noch stark divergierenden Verhandlungspositionen
zwischen Bund und Länder. Die
Zielrichtung der Reform der Verkehrsverbünde ist jedoch vom ÖPNRV-G vorgegeben
und
sieht eine Verstärkung der Eigenverantwortung der Verkehrsunternehmen durch
eine
Erhöhung der Leistungsanreize, eine stärkere Regionalisierung der Verantwortung
für die
Angebotsplanung sowie die Einbindung der Verkehrsverbünde in die Abrechnung der
gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Bundes mit den Schienenbahnen vor. Der
erste
Schritt dahin wurde bereits durch den Abschluss von Verträgen des Bundes mit
den
Verkehrsverbünden über die vorerst probeweise Abrechnung der
gemeinwirtschaftlichen
Leistungen der Schienenbahnen durch die Verbünde gesetzt.
Frage 4:
Was
gedenken Sie zu unternehmen, um der im Regierungsprogramm verankerten
Qualitäts-
offensive im Nahverkehr Rechnung zu tragen?
Antwort:
Die Qualitätsoffensive im Nahverkehr wird vom Bund durch
die Zurverfügungstellung
umfangreicher Förderungsmittel aus verschiedenen Titeln unterstützt. Die
Investitionsentscheidungen der Verkehrsunternehmen können aber nicht direkt vom
Verkehrsressort gesteuert werden, da sie in die ausschließliche Entscheidung
der
Unternehmen fallen. Was das Verkehrsressort tun kann, ist, den
Verkehrsunternehmen
durch die Stabilität der Förderungsgewährung Investitionssicherheit zu geben,
was aufgrund
der Mehrjährigkeit des Rahmenvertrages für gemeinwirtschaftliche Leistungen
zwischen
Bund und ÖBB der Fall ist und auch künftig nach dem Bundesbahnstrukturgesetz
vorgesehen ist. Eine Anlage des diesjährigen gemeinwirtschaftlichen
Leistungsvertrages
zwischen den ÖBB und dem Verkehrsressort sieht unter dem Titel
"Qualitätsbonus"
ausdrücklich die Gewährung von Förderungsmitteln in der Höhe von heuer EUR 23
Mio. für
die Erfüllung
bestimmter Qualitätskriterien bei der Fahrzeugbeschaffung vor, wie selektive
Tür-
steuerung, Türraumüberwachung, Außenbeschallung, Zugfunk, Mehrzweckabteile,
ebener Ein-
stieg (Niederflur), breitere Türen (für
Kinderwägen und Rollstühle), Temperaturabsenkungs-
einrichtungen und Fahrgastinformationssysteme.
Auch in einem anderen Förderungsbereich, nämlich jenem
der Bestellerförderung gemäß
§§ 24 und 26 ÖPNRV-G,
wird die Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien zur Bedingung der
Förderungsgewährung gemacht. Für die
Förderung von neuen Bus- und Bahnverkehren
gemäß dieser §§ müssen bestimmte Fahrzeugstandards erfüllt sein, sonst wird
keine oder
nur eine geringere Förderung gewährt.
All diese
Maßnahmen sind geeignet, eine Modernisierung der Fahrbetriebsmittel bei Bus und
Bahn anzuregen, wenn auch die Fördermittel natürlich nicht ausreichen, die von
den
Verkehrsunternehmen getätigten Investitionen
zu 100 % auszufinanzieren, was aber auch
vom Gesetzgeber nie vorgesehen war.