1981/AB-BR/2004
Eingelangt am 07.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche Anfrage Nr. 2172/J-BR/2004 betreffend
Tiertransport-Kontrollen in Niederösterreich,
die
die Bundesräte Kerschbaum, Freundinnen und Freunde am 31. März 2004 an mich
gerichtet
haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wie
viele TierärztInnen sind für die Überwachung auf Einhaltung der nationalen und
EU-Normen
im Bereich Tiertransport in Niederösterreich bestellt?
Antwort:
In Niederösterreich sind im Bereich der Vollziehung 24 Amtstierärzte,
die zu Tiertransport-
inspektoren bestellt
worden sind, tätig.
Frage 2:
Gibt
es in Niederösterreich TierärztInnen, die ausschließlich als
Tiertransportkontrollorlnnen tätig
sind? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Nein,
da aufgrund der Angaben durch das Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung mit
den derzeit bestellten Tiertransportinspektoren das Auslangen gefunden wurde.
Frage 3:
Warum
ist in NÖ die Beanstandungsquote zwischen 1999 und 2002 mit 2,7 % im Vergleich
zu an-
deren Bundesländern derart niedrig? Welche
Arten von Kontrollen wurden durchgeführt? Nach
welchen Vorlagen werden diese Zahlen seitens NÖ dem Bund zur Weiterleitung an
die
Kommission gemeldet?
Antwort:
Die in
Niederösterreich niedrige Beanstandungsquote kann möglicherweise im
Zusammenhang
damit gesehen werden, dass Niederösterreich
nach Angaben des Amtes der Niederöster-
reichischen Landesregierung derzeit nicht als
"Tiertransporttransitland" zu sehen ist, sondern viel-
mehr als Ausgangs- und Endbestimmungsort für
Tiertransporte. Kontrollen nach dem Tier-
transportgesetz-Straße werden in Niederösterreich daher primär am Abfahrts-
bzw. Ankunftsort
durchgeführt.
Gesonderte Vorlagen für die Meldungen von Tiertransportkontrollen existieren
zur
Zeit nicht. Die Meldungen werden von den
einzelnen Ländern aufgrund von konkreten Frage-
stellungen an mein Ressort gemeldet und sodann in einer Zusammenstellung
durch meine
Mitarbeiter als Meldung im Sinne des Art. 8 der Richtlinie 91/628/EWG idF
95/29/EG der
Europäischen Kommission weitergeleitet.
Frage 4:
Werden in Niederösterreich
"spot-on"-Kontrollen durchgeführt?
Antwort:
Ja, es werden
"spot-on"-Kontrollen durchgeführt.
Frage 5:
Nach welchem Kontrollplan werden Kontrollen von
Tiertransporten in Niederösterreich generell
vorgenommen?
Antwort:
Die
Kontrollen nach dem Tiertransportgesetz-Straße werden im Zusammenwirken der
nach dem
TGSt zuständigen Behörde, insbesondere mit
Organen der Bundesgendarmerie und Bundes-
sicherheitswache sowie den
Tiertransportinspektoren entsprechend diesem Gesetz vorgenommen.
Sie sind in die Verkehrsüberwachung mit eingeschlossen.
Frage 6:
Wie
werden in Niederösterreich ab Mai 2004 die Kontrollen entsprechend den gültigen
Tiertrans-
port-Normen vorgenommen werden?
Antwort:
Die
Kontrollen nach dem Tiertransportgesetz-Straße sind auch nach dem Beitritt
Tschechiens, der
Slowakei, Ungarns und Sloweniens entsprechend dem Gesetz durchzuführen; dieses
sieht im § 14
Abs. 1 die Bezirksverwaltungsbehörde als Behörde und gemäß § 15 Abs. 2 als
mitwirkende Orga-
ne u.a. die Tiertransportinspektoren, die Amtstierärzte, die Organe der
Straßenaufsicht, soweit sie
keine Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes sind, und die Zollorgane in Wahrnehmung der
ihnen sonst obliegenden Aufgaben sowie gemäß § 15 Abs. 3 als weitere
mitwirkende Organe die
Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes vor.
Frage 7:
Ist
ab Mai 2004 der Einsatz von beschäftigungslosen Grenzkontrolltierärztinnen als
Tiertransport-
kontrollorlnnen angedacht?
Antwort:
Die Grenztierärzte werden aufgrund des
Tierseuchengesetzes bestellt und unterstehen direkt dem
Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen.
Die Entscheidung über die weitere Verwendung der Grenztierärzte
obliegt daher nicht den
Ländern und fällt
auch nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts.