1981/AB-BR/2004

Eingelangt am 07.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

Die schriftliche Anfrage Nr. 2172/J-BR/2004 betreffend Tiertransport-Kontrollen in Niederösterreich,
die die Bundesräte Kerschbaum, Freundinnen und Freunde am 31. März 2004 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Wie viele TierärztInnen sind für die Überwachung auf Einhaltung der nationalen und EU-Normen
im Bereich Tiertransport in Niederösterreich bestellt?

Antwort:

In Niederösterreich sind im Bereich der Vollziehung 24 Amtstierärzte, die zu Tiertransport-
inspektoren bestellt worden sind, tätig.

Frage 2:

Gibt es in Niederösterreich TierärztInnen, die ausschließlich als Tiertransportkontrollorlnnen tätig
sind? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Nein, da aufgrund der Angaben durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung mit
den derzeit bestellten Tiertransportinspektoren das Auslangen gefunden wurde.

Frage 3:

Warum ist in NÖ die Beanstandungsquote zwischen 1999 und 2002 mit 2,7 % im Vergleich zu an-
deren Bundesländern derart niedrig? Welche Arten von Kontrollen wurden durchgeführt? Nach
welchen Vorlagen werden diese Zahlen seitens NÖ dem Bund zur Weiterleitung an die
Kommission gemeldet?

Antwort:

Die in Niederösterreich niedrige Beanstandungsquote kann möglicherweise im Zusammenhang
damit gesehen werden, dass Niederösterreich nach Angaben des Amtes der Niederöster-
reichischen Landesregierung derzeit nicht als "Tiertransporttransitland" zu sehen ist, sondern viel-
mehr als Ausgangs- und Endbestimmungsort für Tiertransporte. Kontrollen nach dem Tier-
transportgesetz-Straße werden in Niederösterreich daher primär am Abfahrts- bzw. Ankunftsort


durchgeführt. Gesonderte Vorlagen für die Meldungen von Tiertransportkontrollen existieren zur
Zeit nicht. Die Meldungen werden von den einzelnen Ländern aufgrund von konkreten Frage-
stellungen an mein Ressort gemeldet und sodann in einer Zusammenstellung durch meine
Mitarbeiter als Meldung im Sinne des Art. 8 der Richtlinie 91/628/EWG idF 95/29/EG der
Europäischen Kommission weitergeleitet.

Frage 4:

Werden in Niederösterreich "spot-on"-Kontrollen durchgeführt?

Antwort:

Ja, es werden "spot-on"-Kontrollen durchgeführt.

Frage 5:

Nach welchem Kontrollplan werden Kontrollen von Tiertransporten in Niederösterreich generell
vorgenommen?

Antwort:

Die Kontrollen nach dem Tiertransportgesetz-Straße werden im Zusammenwirken der nach dem
TGSt zuständigen Behörde, insbesondere mit Organen der Bundesgendarmerie und Bundes-
sicherheitswache sowie den Tiertransportinspektoren entsprechend diesem Gesetz vorgenommen.
Sie sind in die Verkehrsüberwachung mit eingeschlossen.

Frage 6:

Wie werden in Niederösterreich ab Mai 2004 die Kontrollen entsprechend den gültigen Tiertrans-
port-Normen vorgenommen werden?

Antwort:

Die Kontrollen nach dem Tiertransportgesetz-Straße sind auch nach dem Beitritt Tschechiens, der
Slowakei, Ungarns und Sloweniens entsprechend dem Gesetz durchzuführen; dieses sieht im § 14
Abs. 1 die Bezirksverwaltungsbehörde als Behörde und gemäß § 15 Abs. 2 als mitwirkende Orga-
ne u.a. die Tiertransportinspektoren, die Amtstierärzte, die Organe der Straßenaufsicht, soweit sie
keine Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind, und die Zollorgane in Wahrnehmung der
ihnen sonst obliegenden Aufgaben sowie gemäß § 15 Abs. 3 als weitere mitwirkende Organe die
Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes vor.

Frage 7:

Ist ab Mai 2004 der Einsatz von beschäftigungslosen Grenzkontrolltierärztinnen als Tiertransport-
kontrollorlnnen angedacht?

Antwort:

Die Grenztierärzte werden aufgrund des Tierseuchengesetzes bestellt und unterstehen direkt dem
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen.

Die Entscheidung über die weitere Verwendung der Grenztierärzte obliegt daher nicht den
Ländern und fällt auch nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts.