1991/AB-BR/2004

Eingelangt am 28.05.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 040301/8-I/4/04

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Jürgen Weiss

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2164/J-BR vom 30. März 2004 der Abgeordneten Prof. Konecny  und Kollegen, betreffend in Auftrag gegebene Studien, Rechtsgutachten und ähnliche Arbeiten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass für die Aufarbeitung des übernommenen Reformstaus hoch ambitionierte Reformprogramme mit komplexen Reformschritten von großer wirtschaftlicher Tragweite entwickelt werden mussten. Aus fachlicher Sicht wäre es bei diesen schwierigen Projekten, die angegangen wurden, trotz hervorragender allgemeiner Fachkompetenz, die es im Bundesministerium für Finanzen gibt, unverantwortlich gewesen, kein zusätzliches, hoch spezialisiertes Experten-Know-how zuzukaufen, zumal in vielen Fällen des Reformprogramms Neuland betreten wurde.

 

Da die Formulierung bedauerlicherweise keine eindeutige Abgrenzung zulässt, haben meine Experten mir empfohlen, ein klare Grenzziehung vorzunehmen:

Unter „Studie“ ist allgemein eine wissenschaftliche Arbeit zu verstehen; unter den Begriff „Rechtsgutachten“ fallen weder Aufträge zur (Rechts)beratung noch Sachverständigengutachten; Forschungsaufträge, Schätzgutachten, technische, betriebswirtschaftliche und medizinische Gutachten oder Gutachten im Zusammenhang mit einem Personalauswahlverfahren sind ebensowenig in die Beantwortung miteinzubeziehen, wie Workshops, Mitarbeiterbefragungen und interne Projektarbeiten.

Die Frage nach „Ähnliche Arbeiten“ kann mangels Präzisierung des Inhalts  leider nicht beantwortet werden.

Ich weise darauf hin, dass sämtliche Aufträge als Ergebnis die Umsetzung konkreter Maßnahmen der Gesetzgebung oder Vollziehung zum Ziel hatten. Vielfach dienten bzw. dienen sie als Grundlage für die Umsetzung großer Reformen wie beispielsweise der Universitätsreform oder der Reform der Finanzmarktaufsicht.

Der Einsatz von externem Know-how zur Entwicklung und Durchführung von Veränderungs- und Innovationsprojekten und zur rechtlichen Absicherung ist weltweit gängige Praxis, auch im öffentlichen Bereich, vor allem zur Vermeidung von unnötigen Bereitschaftskosten, zur Zeitersparnis und Erfolgswirksamkeit.

Der Ordnung halber weise ich darauf hin, dass auch meine Vorgänger zur Lösung diverser Problemstellungen Studien und Rechtsgutachten in Auftrag gegeben haben.

Als Vergleich möchte ich die Rot/Grüne Bundesregierung in Deutschland anführen, die seit 1998 laut einer Veröffentlichung im „Spiegel“ allein für externe Beraterverträge 1,7 Milliarden € ausgegeben hat.

Um Doppelgleisigkeiten hintanzuhalten, erlaube ich mir hinsichtlich der bereits bekanntgegebenen Aufträge im Bereich der Studien und Rechtsgutachten auf meine Stellungnahmen zu den Parlamentarischen Anfragen Nr. 359/J vom 30. April 2003, Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002, Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003, Nr. 1473/J vom 17. Februar 2004 und Nr. 1609/J vom 30. November 2000 zu verweisen. Die Abnahme der Arbeiten erfolgte jeweils durch die zuständige Fachabteilung unmittelbar nach deren Fertigstellung. Die in Auftrag gegebenen Arbeiten dienten im Wesentlichen der internen Entscheidungsfindung und wurden und werden daher schon aus Gründen der Amtsverschwiegenheit nicht veröffentlicht; jene Arbeiten aber, die von allgemeinem Interesse waren bzw. sind und bei denen das Amtsgeheimnis einer Veröffentlichung nicht entgegenstand, wurden selbstverständlich der Öffentlichkeit über die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen und/oder des WIFO zur Verfügung gestellt. Folgende Arbeiten sind also über das Internet (Homepage BMF oder des WIFO) abrufbar:

-Studie Nationaler Handlungsbedarf im Nichtfinanzsektor aufgrund der geplanten Kapitalvorschriften für Banken (Basel II)

-Gutachten Kriterien zur Überwälzung der Getränkesteuer

Auf die abschließende Behandlung der in Auftrag gegebenen Beraterverträge im Rechnungshofunterausschuss vom 12. Mai 2004 darf ich in diesem Zusammenhang hinweisen; eine BMF-interne Kosten/Nutzenberechnung ergab hierbei mittelfristige „Einsparungen“ für den Bund von rund 1.900 Mio. € (davon rund 637 Mio. € an Privatisierungserlösen).

 

Zu Frage 1. bis 5.:

Im Bereich meines Ressorts kommen also aufgrund obiger Ausführungen neben den bereits angeführten Studien und Rechtsgutachten in der Beantwortung vorgenannter Parlamentarischer Anfragen im Zeitraum 4. Februar 2000 bis 30. März 2004 (Datum der Anfrage) daher folgende Arbeiten in Betracht:

 

 

Titel:  Studie "Überwälzung der Getränkesteuer"

Ersteller:  Österr. Institut für Wirtschaftsforschung

Abnahmedatum:  10. 6. 00

Kosten:                € 14.534,57

Veröffentlichung:   Internet des BMF/Steuern/aktuell sowie Homepage WIFO

       Mit dieser Studie wurde der vom Bund zugesagten Unterstützung der Gemeinden bei der konkreten Durchführung der Getränkesteuer-
rückerstattung nachgekommen; damit wurde ein Beitrag zur Objek-
tivierung geleistet.

 

Titel:  Studie zur Erarbeitung von kurz- bzw. mittel-
fristigen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
im österreichischen Universitäts- (Hochschul) bereich und Studie zur Darstellung der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen im öster-
reichischen Universitäts- (Hochschul) bereich im Vergleich zu Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und den Niederlanden

Ersteller:  Univ. Prof. DDr. Michael Rainer

Abnahmedatum:  24. 4. 01

Kosten:                2000: € 2.906,92; 2001: € 2.906,92 

Veröffentlichung:   wird im Rahmen eines Vortrags von Prof. DDr. Rainer im Oktober 2004 im Bundesministerium für Finanzen der Öffentlichkeit vorgestellt (derzeit ist der Termin in Vorbereitung)

Diese Studien dienten dem Bund als Vorbereitung und rechtliche Fundierung der Verhandlungen zum UG 2002, das die Grundlage für die gegenwärtige Universitätsreform bildet; mit der Umsetzung dieses großen Projektes der Bundesregierung wird ein wichtiger Reformschritt durchgeführt.

 

Titel:  Studie Österreichs Exportkreditfinanzierungs-system im europäischen Vergleich

Ersteller:  Univ. Prof. Dr. Andreas Grünbichler

Abnahmedatum:  5. 10. 01

Kosten:                € 94.501,66  

Veröffentlichung:                    keine; diente der internen Entscheidungsfindung;                    unterliegt der Amtsverschwiegenheit

Das Ergebnis dieser Studie hat im österreichischen Ausfuhrförderungs-
verfahren bedeutende Verbesserungen gebracht, die es erlauben, die Mittel noch effizienter und zielgerichteter einzusetzen. Dies kommt besonders den österreichischen Exporteuren und damit der österreichischen Volkswirtschaft zu Gute; im Einzelnen möchte ich auf folgende wertvolle Entwicklungen hinweisen:

·      Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes (AFG) und des Ausfuhr-
     finanzierungsförderungsgesetzes (AFFG) im Jahr 2003 zur Erneuerung
     der gesetzlichen Grundlagen des Bevollmächtigungsverhältnisses
     zwischen Bundesministerium für Finanzen und seiner Exportkredit-
     agentur Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB-AG)

·      Kostengünstigere Neustrukturierung der Abgeltung an die OeKB-AG
     für ihre im Ausfuhrförderungsverfahren erbrachten Dienstleistungen,
     die aus den von der Exportwirtschaft aufgebrachten Haftungsentgelten
     abgedeckt werden. Dies kommt indirekt wieder der Exportwirtschaft
     zu Gute.

·      Neustrukturierung des von der OeKB-AG an den Bund zu leistenden
     Haftungsentgelts für Bundesgarantien gemäß AFFG: Höhere Prämien
     bei höheren Risiken, speziell im Fremdwährungsbereich

·      Einrichtung eines Portfolioevaluierungssystems für Ausfuhrgarantien
     in der OeKB-AG – damit Ermöglichung einer effizienten Portfolio-
     steuerung

·      Einführung regelmäßiger Managementinformationen (quartalsweise)
     über den AFG- und AFFG-Bereich

·      Verstärkte Verankerung des Risiko-Controllings im Ausfuhrför-
     derungsbereich im Bundesministerium für Finanzen

·      Entwicklung neuer Instrumente und Konzepte für die Ausfuhr-
     förderung

 

Titel:                   Gutachten Evaluierung der Tätigkeit der                    Finanzierungsgarantiegesellschaft

Ersteller:  Univ. Prof. Dr. Andreas Grünbichler

Abnahmedatum:  17. 9. 01

Kosten:                € 4.329,68  

Veröffentlichung:   keine; diente der internen Entscheidungsfindung und unterliegt der Amtsverschwiegenheit

      Die Ergebnisse der Studie wurden und werden von der nunmehrigen AWS laufend herangezogen, um das Risikomanagement im Bereich der Kapitalgarantien zu verbessern, und dienen insbesondere auch den Prüfungs- und Aufsichtsorganen als Grundlage für die Beurteilung der Aktivitäten der AWS in diesem Bereich.

 

Titel:                         Untersuchung Schlüsselbereiche der Budgetpolitik

Ersteller:  Prof. Dr. Kramer, Univ. Prof. Dr. Felderer,
Univ. Prof. DDr. Frisch

Abnahmedatum:  17. 7. 00

Kosten:                € 124.997,27

Veröffentlichung:  keine, da zur internen Entscheidungsfindung in Auftrag gegeben; unterliegt der Amtsverschwiegenheit

Diese Studie wurde gemeinsam vom Österreichischen Institut für Wirt-
schaftsforschung, vom Institut für Höhere Studien sowie vom Vor-
sitzenden des Staatsschuldenausschusses, Univ. Prof. DDr. Helmut Frisch erstellt und nahm Stellung zu ausgesuchten Kernbereichen der Budgetpolitik im Bund sowie in Ländern und Gemeinden, wie bei-
spielsweise kontinuierliche Personalreduktion im öffentlichen Sektor, insbesondere durch Nichtnachbesetzung des natürlichen Abganges.

Die Ergebnisse der Studie werden entweder bereits laufend umgesetzt (wie zum Beispiel unterstützende Vermögensverkäufe bzw. Personalre-
duktion beim Bund) oder stehen im Mittelpunkt politischer Diskussionen zwischen den zuständigen Gebietskörperschaften (wie z.B. Landeslehrer bzw. Wohnbauförderung).

 

Titel:                         Forschungsprojekt "Schuldenbremse"

Ersteller:  Projektleiter Univ. Prof. DDr. Frisch

Abnahmedatum:  30. 01. 04

Kosten:                € 20.000,- 

      Veröffentlichung: ist auf der Homepage des

                   Staatsschuldenausschusses abrufbar;

      Diese Studie liefert ein makroökonomisches Gesamtkonzept, das durch Trennung zwischen konjunkturellem und strukturellem Budgetdefizit jene Informationen liefert, die zur Erreichung eines ausgeglichenen Budgets über den Konjunkturzyklus benötigt werden. Die Anwendung dieses Konzepts einer "Schuldenbremse" trägt somit in weiterer Folge zur Stabilisierung der österreichischen Staatsschuld bzw. Senkung der Staatsschuldenquote bei. Geringere Zinszahlungen aufgrund einer niedrigeren Staatsschuld entlasten unmittelbar das Budget.

 

Titel:                         Studie zur Entwicklung eines Leistungsaustausch-
modells für die Abwicklung des klinischen Mehrauf-
wandes gemäß UG 2002 ab 2007.

Ersteller:  Koeck Ebner und Partner

Abnahmedatum:  endgültige Abnahme Herbst 2004

Kosten:                bisherige Zahlung  € 25.200,-

Veröffentlichung: Die Ergebnisse der Studie werden den medizinischen Universitäten präsentiert;

                      Durch diese Studien wird die Verhandlungsposition der medizinischen Universitäten gegenüber den Krankenanstaltenträgern im Hinblick auf eine mögliche Kostentragung gestärkt. Die Studie leistet damit einen wertvollen Beitrag im Zuge der Umsetzung des UG 2002, das die Grundlage für die größte Universitätsreform, die es jemals in Österreich gegeben hat und die ein Meilenstein für die weitere Entwicklung der Universitäten ist, bildet.

 

Titel:  Rechtsgutachten zur Ausgliederung der Banken-, Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht in die Finanzmarktaufsichtsbehörde

Ersteller:  Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer

Abnahmedatum:  2001

Kosten:                € 6.540,56

Veröffentlichung:   keine; diente der internen Entscheidungsfindung; unterliegt der Amtsverschwiegenheit

Im Zuge der legistischen Arbeiten zur Errichtung einer ausgegliederten Finanzmarktaufsichtsbehörde (Allfinanzaufsicht FMA) wurde Herr o.Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer mit der Erstattung eines Gutachtens zu verfassungsrechtlichen Fragen der FMA-Ausgliederung beauftragt.

Grund war, dass zu diesem Zeitpunkt

·      nur sehr wenig verfassungsrechtliche Entscheidungen zur Aus-
    gliederung von Behörden vorlagen, aus denen keine verlässlichen
    Anhaltspunkte für den zulässigen Ausgliederungsumfang ableitbar
    erschienen,

·      die wissenschaftlichen Lehrmeinungen zu diesem Thema äußerst
    unterschiedlich waren und

·      angesichts dieser juristisch unklaren Situation auch das BKA-VD die
    Einholung eines Gutachtens eines Verfassungsrechts-Experten befür-
    wortete.

Das Gutachten beinhaltete Empfehlungen über die rechtliche Ausgestaltung der Behördenorganisation, die Zuständig-
keit, behördliche Verfahren und den Ausgliederungsumfang.

Es wurde den legistischen Arbeiten des Bundes-
ministeriums für Finanzen unmittelbar zu Grunde gelegt und war daher von direktem Nutzen. In der Folge stand Prof. Mayer dem Bundesministerium für Finanzen laufend beratend ohne zusätzliches Honorar zur Verfügung.

Große Teile des Gutachtens (Organisation, Verfahren, Zuständigkeiten) fanden in die verfassungsgesetzlich geregelte FMA-Lösung (Finanzmarkt-
behördenaufsichtsgesetz, FMABG) Eingang. Dieses Gutachten fungierte damit als Schlüssel zur Neuorganisation der Finanzmarktaufsicht.

 

Titel:                         Studie über die Benutzbarkeit (Usability) des Erfassungsverfahrens der „Elektronischen Steuer-
erlassdokumentation (ESED) Version 0.4“

Ersteller:  Institut für Softwaretechnik der Universität Wien unter Leitung von Univ. Prof. DI Dr. Grechenig.

Abnahmedatum:  Ende April 2002 von der für Informations- und Dokumentationssysteme zuständigen Abteilung VI/5 im Einvernehmen mit der Sektion IV

Kosten:                € 14.000,-

Veröffentlichung:   erfolgte nicht, da für interne Entscheidungsfindung in Auftrag gegeben

Gegenstand des am 18. September 2000 beauftragten ESED-Projektes war die Entwicklung einer webbasierten Wissens- und Kommunikations-
plattform für das Steuerrecht. Im Jahr 2003 folgte das ESED-Projekt dem gesetzlichen Auftrag, alle Entscheidungen des unabhängigen Finanzsenates (UFS) im Rahmen der "elektronischen Rechtsdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen" zu dokumentieren (§ 10 Abs. 4 UFSG).

 

Nach Abschluss der Projektarbeiten Ende 2003 umfasst diese Plattform alle bedeutenden ressorteigenen Materialien, also Erlässe, Verfügungen, Nachrichten sowie Entscheidungen und dient der Finanzverwaltung für eine einheitliche Rechtsanwendung und –auslegung.

ESED gewährleistet eine rasche Zurverfügungstellung der einheitlichen Judikatur und trägt damit zur Gewährleistung der aktuellen Rechts-
sicherheit bei.

Die angeführte Studie gab Aufschluss über die Benutzbarkeit und Akzeptanz dieses angeführten ESED-Projekts im Vorfeld seiner Einführung.

In einem weiteren Projekt ist geplant, bis Ende 2005 die ESED zu einer umfassenden Finanzdokumentation (FINDOK) weiterzuentwickeln. FINDOK wird nicht nur die Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen und alle Entscheidungen des UFS enthalten, sondern auch alle Steuer- und Zollrichtlinien und sonstige wichtige Informationen der ressorteigenen Fachbereiche umfassen und so eine leicht zugängliche und umfassende Dokumentation aller aktuellen und essentiellen Rechts- und Wissenspotentiale des Finanzressorts zur Verfügung stellen. FINDOK wird via Internet allen interessierten Bürgern, den Wirtschaftstreibenden, sowie den einschlägigen Berufsgruppen (Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, etc.) zugänglich sein. Damit möchte das Bundesministerium für Finanzen einen weiteren großen Schritt zur Servicierung der Öffentlichkeit gehen und in transparenter Art und Weise die mannigfaltigen Aufgabenbereiche der Finanzverwaltung offenlegen und damit einen wichtigen Beitrag zum Verständnis dieses Vollzugsbereichs leisten.

 

 

 

Der Ordnung halber weise ich darauf hin, dass sich die vorgenannten Beträge exklusive Umsatzsteuer verstehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.