1991/AB-BR/2004
Eingelangt am 28.05.2004
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040301/8-I/4/04
des Bundesrates
Jürgen Weiss
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2164/J-BR vom 30. März 2004 der Abgeordneten Prof. Konecny
und Kollegen,
betreffend in Auftrag gegebene Studien, Rechtsgutachten und ähnliche Arbeiten,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich festhalten, dass
für die Aufarbeitung des übernommenen Reformstaus hoch ambitionierte
Reformprogramme mit komplexen Reformschritten von großer wirtschaftlicher
Tragweite entwickelt werden mussten. Aus fachlicher Sicht wäre es bei diesen
schwierigen Projekten, die angegangen wurden, trotz hervorragender allgemeiner
Fachkompetenz, die es im Bundesministerium für Finanzen gibt, unverantwortlich
gewesen, kein zusätzliches, hoch spezialisiertes Experten-Know-how zuzukaufen,
zumal in vielen Fällen des Reformprogramms Neuland betreten wurde.
Da die Formulierung bedauerlicherweise
keine eindeutige Abgrenzung zulässt, haben meine Experten mir empfohlen, ein
klare Grenzziehung vorzunehmen:
Unter „Studie“ ist allgemein eine
wissenschaftliche Arbeit zu verstehen; unter den Begriff „Rechtsgutachten“
fallen weder Aufträge zur (Rechts)beratung noch Sachverständigengutachten;
Forschungsaufträge, Schätzgutachten, technische, betriebswirtschaftliche und
medizinische Gutachten oder Gutachten im Zusammenhang mit einem
Personalauswahlverfahren sind ebensowenig in die Beantwortung miteinzubeziehen,
wie Workshops, Mitarbeiterbefragungen und interne Projektarbeiten.
Die Frage nach „Ähnliche Arbeiten“ kann
mangels Präzisierung des Inhalts
leider nicht beantwortet werden.
Ich weise darauf hin, dass sämtliche
Aufträge als Ergebnis die Umsetzung konkreter Maßnahmen der Gesetzgebung oder
Vollziehung zum Ziel hatten. Vielfach dienten bzw. dienen sie als Grundlage für
die Umsetzung großer Reformen wie beispielsweise der Universitätsreform oder
der Reform der Finanzmarktaufsicht.
Der Einsatz von externem Know-how zur
Entwicklung und Durchführung von Veränderungs- und Innovationsprojekten und zur
rechtlichen Absicherung ist weltweit gängige Praxis, auch im öffentlichen
Bereich, vor allem zur Vermeidung von unnötigen Bereitschaftskosten, zur
Zeitersparnis und Erfolgswirksamkeit.
Der Ordnung halber weise ich darauf
hin, dass auch meine Vorgänger zur Lösung diverser Problemstellungen Studien
und Rechtsgutachten in Auftrag gegeben haben.
Als Vergleich möchte ich die Rot/Grüne
Bundesregierung in Deutschland anführen, die seit 1998 laut einer
Veröffentlichung im „Spiegel“ allein für externe Beraterverträge
1,7 Milliarden € ausgegeben hat.
Um Doppelgleisigkeiten hintanzuhalten,
erlaube ich mir hinsichtlich der bereits bekanntgegebenen Aufträge im Bereich
der Studien und Rechtsgutachten auf meine Stellungnahmen zu den
Parlamentarischen Anfragen Nr. 359/J vom 30. April 2003, Nr. 3397/J vom 13.
Februar 2002, Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003, Nr. 1473/J vom 17. Februar 2004
und Nr. 1609/J vom 30. November 2000 zu verweisen. Die Abnahme der
Arbeiten erfolgte jeweils durch die zuständige Fachabteilung unmittelbar nach
deren Fertigstellung. Die in Auftrag gegebenen Arbeiten dienten im Wesentlichen
der internen Entscheidungsfindung und wurden und werden daher schon aus Gründen
der Amtsverschwiegenheit nicht veröffentlicht; jene Arbeiten aber, die von
allgemeinem Interesse waren bzw. sind und bei denen das Amtsgeheimnis einer
Veröffentlichung nicht entgegenstand, wurden selbstverständlich der Öffentlichkeit
über die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen und/oder des WIFO zur
Verfügung gestellt. Folgende Arbeiten sind also über das Internet (Homepage BMF
oder des WIFO) abrufbar:
-Studie Nationaler Handlungsbedarf im
Nichtfinanzsektor aufgrund der geplanten Kapitalvorschriften für Banken (Basel
II)
-Gutachten Kriterien zur Überwälzung
der Getränkesteuer
Auf die abschließende Behandlung der in
Auftrag gegebenen Beraterverträge im Rechnungshofunterausschuss vom 12. Mai
2004 darf ich in diesem Zusammenhang hinweisen; eine BMF-interne
Kosten/Nutzenberechnung ergab hierbei mittelfristige „Einsparungen“ für den
Bund von rund 1.900 Mio. € (davon rund 637 Mio. € an Privatisierungserlösen).
Zu Frage 1. bis 5.:
Im Bereich meines Ressorts kommen also
aufgrund obiger Ausführungen neben den bereits angeführten Studien und
Rechtsgutachten in der Beantwortung vorgenannter Parlamentarischer Anfragen im
Zeitraum 4. Februar 2000 bis 30. März 2004 (Datum der Anfrage) daher
folgende Arbeiten in Betracht:
Titel: Studie "Überwälzung der
Getränkesteuer"
Ersteller: Österr. Institut für Wirtschaftsforschung
Abnahmedatum: 10. 6. 00
Kosten: €
14.534,57
Veröffentlichung:
Internet des BMF/Steuern/aktuell
sowie Homepage WIFO
Mit dieser
Studie wurde der vom Bund zugesagten Unterstützung der Gemeinden bei der
konkreten Durchführung der Getränkesteuer-
rückerstattung nachgekommen; damit wurde ein Beitrag zur Objek-
tivierung geleistet.
Titel: Studie zur Erarbeitung von kurz- bzw.
mittel-
fristigen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
im österreichischen Universitäts- (Hochschul) bereich und Studie zur
Darstellung der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen im öster-
reichischen Universitäts- (Hochschul) bereich im Vergleich zu Deutschland,
Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und den Niederlanden
Ersteller: Univ. Prof. DDr. Michael Rainer
Abnahmedatum: 24. 4. 01
Kosten: 2000:
€ 2.906,92; 2001: € 2.906,92
Veröffentlichung:
wird im Rahmen eines Vortrags von
Prof. DDr. Rainer im Oktober 2004 im Bundesministerium für Finanzen der
Öffentlichkeit vorgestellt (derzeit ist der Termin in Vorbereitung)
Diese Studien dienten
dem Bund als Vorbereitung und rechtliche Fundierung der Verhandlungen zum UG
2002, das die Grundlage für die gegenwärtige Universitätsreform bildet; mit der
Umsetzung dieses großen Projektes der Bundesregierung wird ein wichtiger
Reformschritt durchgeführt.
Titel: Studie Österreichs
Exportkreditfinanzierungs-system im europäischen Vergleich
Ersteller: Univ. Prof. Dr. Andreas Grünbichler
Abnahmedatum: 5. 10. 01
Kosten: €
94.501,66
Veröffentlichung: keine;
diente der internen Entscheidungsfindung; unterliegt
der Amtsverschwiegenheit
Das Ergebnis dieser
Studie hat im österreichischen Ausfuhrförderungs-
verfahren bedeutende Verbesserungen gebracht, die es erlauben, die Mittel noch
effizienter und zielgerichteter einzusetzen. Dies kommt besonders den
österreichischen Exporteuren und damit der österreichischen Volkswirtschaft zu
Gute; im Einzelnen möchte ich auf folgende wertvolle Entwicklungen hinweisen:
· Novellierung
des Ausfuhrförderungsgesetzes (AFG) und des Ausfuhr-
finanzierungsförderungsgesetzes
(AFFG) im Jahr 2003 zur Erneuerung
der gesetzlichen
Grundlagen des Bevollmächtigungsverhältnisses
zwischen
Bundesministerium für Finanzen und seiner Exportkredit-
agentur
Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB-AG)
· Kostengünstigere
Neustrukturierung der Abgeltung an die OeKB-AG
für ihre im
Ausfuhrförderungsverfahren erbrachten Dienstleistungen,
die aus den von
der Exportwirtschaft aufgebrachten Haftungsentgelten
abgedeckt werden.
Dies kommt indirekt wieder der Exportwirtschaft
zu Gute.
· Neustrukturierung
des von der OeKB-AG an den Bund zu leistenden
Haftungsentgelts
für Bundesgarantien gemäß AFFG: Höhere Prämien
bei höheren
Risiken, speziell im Fremdwährungsbereich
· Einrichtung
eines Portfolioevaluierungssystems für Ausfuhrgarantien
in der OeKB-AG –
damit Ermöglichung einer effizienten Portfolio-
steuerung
· Einführung
regelmäßiger Managementinformationen (quartalsweise)
über den AFG- und
AFFG-Bereich
· Verstärkte
Verankerung des Risiko-Controllings im Ausfuhrför-
derungsbereich im
Bundesministerium für Finanzen
· Entwicklung
neuer Instrumente und Konzepte für die Ausfuhr-
förderung
Titel: Gutachten
Evaluierung der Tätigkeit der Finanzierungsgarantiegesellschaft
Ersteller: Univ. Prof. Dr. Andreas Grünbichler
Abnahmedatum: 17. 9. 01
Kosten: €
4.329,68
Veröffentlichung:
keine; diente der internen
Entscheidungsfindung und unterliegt der Amtsverschwiegenheit
Die Ergebnisse
der Studie wurden und werden von der nunmehrigen AWS laufend herangezogen, um
das Risikomanagement im Bereich der Kapitalgarantien zu verbessern, und dienen
insbesondere auch den Prüfungs- und Aufsichtsorganen als Grundlage für die
Beurteilung der Aktivitäten der AWS in diesem Bereich.
Titel: Untersuchung
Schlüsselbereiche der Budgetpolitik
Ersteller: Prof. Dr. Kramer, Univ. Prof. Dr.
Felderer,
Univ. Prof. DDr. Frisch
Abnahmedatum: 17. 7. 00
Kosten:
€ 124.997,27
Veröffentlichung: keine, da zur internen
Entscheidungsfindung in Auftrag gegeben; unterliegt der Amtsverschwiegenheit
Diese Studie wurde gemeinsam vom Österreichischen Institut
für Wirt-
schaftsforschung, vom Institut für Höhere Studien sowie vom Vor-
sitzenden des Staatsschuldenausschusses, Univ. Prof. DDr. Helmut Frisch
erstellt und nahm Stellung zu ausgesuchten Kernbereichen der Budgetpolitik im
Bund sowie in Ländern und Gemeinden, wie bei-
spielsweise kontinuierliche Personalreduktion im öffentlichen Sektor,
insbesondere durch Nichtnachbesetzung des natürlichen Abganges.
Die Ergebnisse der Studie werden entweder bereits laufend
umgesetzt (wie zum Beispiel unterstützende Vermögensverkäufe bzw. Personalre-
duktion beim Bund) oder stehen im Mittelpunkt politischer Diskussionen zwischen
den zuständigen Gebietskörperschaften (wie z.B. Landeslehrer bzw.
Wohnbauförderung).
Titel: Forschungsprojekt
"Schuldenbremse"
Ersteller: Projektleiter Univ. Prof. DDr. Frisch
Abnahmedatum: 30. 01. 04
Kosten: €
20.000,-
Veröffentlichung:
ist auf der Homepage des
Staatsschuldenausschusses
abrufbar;
Diese Studie
liefert ein makroökonomisches Gesamtkonzept, das durch Trennung zwischen
konjunkturellem und strukturellem Budgetdefizit jene Informationen liefert, die
zur Erreichung eines ausgeglichenen Budgets über den Konjunkturzyklus benötigt
werden. Die Anwendung dieses Konzepts einer "Schuldenbremse" trägt
somit in weiterer Folge zur Stabilisierung der österreichischen Staatsschuld
bzw. Senkung der Staatsschuldenquote bei. Geringere Zinszahlungen aufgrund
einer niedrigeren Staatsschuld entlasten unmittelbar das Budget.
Titel: Studie
zur Entwicklung eines Leistungsaustausch-
modells für die Abwicklung des klinischen Mehrauf-
wandes gemäß UG 2002 ab 2007.
Ersteller: Koeck Ebner und Partner
Abnahmedatum: endgültige Abnahme Herbst 2004
Kosten: bisherige
Zahlung € 25.200,-
Veröffentlichung:
Die Ergebnisse der Studie werden den medizinischen Universitäten präsentiert;
Durch
diese Studien wird die Verhandlungsposition der medizinischen Universitäten
gegenüber den Krankenanstaltenträgern im Hinblick auf eine mögliche
Kostentragung gestärkt. Die Studie leistet damit einen wertvollen Beitrag im
Zuge der Umsetzung des UG 2002, das die Grundlage für die größte
Universitätsreform, die es jemals in Österreich gegeben hat und die ein
Meilenstein für die weitere Entwicklung der Universitäten ist, bildet.
Titel: Rechtsgutachten zur Ausgliederung der
Banken-, Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht in die
Finanzmarktaufsichtsbehörde
Ersteller: Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer
Abnahmedatum: 2001
Kosten: €
6.540,56
Veröffentlichung:
keine; diente der internen
Entscheidungsfindung; unterliegt der Amtsverschwiegenheit
Im Zuge der
legistischen Arbeiten zur Errichtung einer ausgegliederten Finanzmarktaufsichtsbehörde
(Allfinanzaufsicht FMA) wurde Herr o.Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer mit der
Erstattung eines Gutachtens zu verfassungsrechtlichen Fragen der
FMA-Ausgliederung beauftragt.
Grund war, dass zu
diesem Zeitpunkt
· nur sehr wenig
verfassungsrechtliche Entscheidungen zur Aus-
gliederung von Behörden
vorlagen, aus denen keine verlässlichen
Anhaltspunkte für den
zulässigen Ausgliederungsumfang ableitbar
erschienen,
· die
wissenschaftlichen Lehrmeinungen zu diesem Thema äußerst
unterschiedlich waren
und
· angesichts
dieser juristisch unklaren Situation auch das BKA-VD die
Einholung eines
Gutachtens eines Verfassungsrechts-Experten befür-
wortete.
Das Gutachten
beinhaltete Empfehlungen über die rechtliche Ausgestaltung der Behördenorganisation,
die Zuständig-
keit, behördliche Verfahren und den Ausgliederungsumfang.
Es wurde den
legistischen Arbeiten des Bundes-
ministeriums für Finanzen unmittelbar zu Grunde gelegt und war daher von
direktem Nutzen. In der Folge stand Prof. Mayer dem Bundesministerium für
Finanzen laufend beratend ohne zusätzliches Honorar zur Verfügung.
Große Teile des
Gutachtens (Organisation, Verfahren, Zuständigkeiten) fanden in die
verfassungsgesetzlich geregelte FMA-Lösung (Finanzmarkt-
behördenaufsichtsgesetz, FMABG) Eingang. Dieses Gutachten fungierte damit als
Schlüssel zur Neuorganisation der Finanzmarktaufsicht.
Titel: Studie
über die Benutzbarkeit (Usability) des Erfassungsverfahrens der „Elektronischen
Steuer-
erlassdokumentation (ESED) Version 0.4“
Ersteller: Institut für Softwaretechnik der
Universität Wien unter Leitung von Univ. Prof. DI Dr. Grechenig.
Abnahmedatum: Ende April 2002 von der für Informations-
und Dokumentationssysteme zuständigen Abteilung VI/5 im Einvernehmen mit der
Sektion IV
Kosten: €
14.000,-
Veröffentlichung:
erfolgte nicht, da für interne
Entscheidungsfindung in Auftrag gegeben
Gegenstand des am 18. September 2000
beauftragten ESED-Projektes war die Entwicklung einer webbasierten Wissens- und
Kommunikations-
plattform für das Steuerrecht. Im Jahr 2003 folgte das ESED-Projekt dem
gesetzlichen Auftrag, alle Entscheidungen des unabhängigen Finanzsenates (UFS)
im Rahmen der "elektronischen
Rechtsdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen" zu
dokumentieren (§ 10 Abs. 4 UFSG).
Nach Abschluss der Projektarbeiten Ende 2003
umfasst diese Plattform alle bedeutenden ressorteigenen Materialien, also
Erlässe, Verfügungen, Nachrichten sowie Entscheidungen und dient der
Finanzverwaltung für eine einheitliche Rechtsanwendung und –auslegung.
ESED gewährleistet eine rasche
Zurverfügungstellung der einheitlichen Judikatur und trägt damit zur
Gewährleistung der aktuellen Rechts-
sicherheit bei.
Die angeführte Studie gab Aufschluss über die
Benutzbarkeit und Akzeptanz dieses angeführten ESED-Projekts im Vorfeld seiner
Einführung.
In einem
weiteren Projekt ist geplant, bis Ende 2005 die ESED zu einer umfassenden
Finanzdokumentation (FINDOK) weiterzuentwickeln. FINDOK wird nicht nur die
Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen und alle Entscheidungen des UFS
enthalten, sondern auch alle Steuer- und Zollrichtlinien und sonstige wichtige
Informationen der ressorteigenen Fachbereiche umfassen und so eine leicht
zugängliche und umfassende Dokumentation aller aktuellen und essentiellen
Rechts- und Wissenspotentiale des Finanzressorts zur Verfügung stellen. FINDOK
wird via Internet allen interessierten Bürgern, den Wirtschaftstreibenden,
sowie den einschlägigen Berufsgruppen (Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater,
etc.) zugänglich sein. Damit möchte das Bundesministerium für Finanzen einen
weiteren großen Schritt zur Servicierung der Öffentlichkeit gehen und in
transparenter Art und Weise die mannigfaltigen Aufgabenbereiche der
Finanzverwaltung offenlegen und damit einen wichtigen Beitrag zum Verständnis
dieses Vollzugsbereichs leisten.
Der Ordnung halber weise ich darauf
hin, dass sich die vorgenannten Beträge exklusive Umsatzsteuer verstehen.
Mit
freundlichen Grüßen