1992/AB-BR/2004
Eingelangt am 28.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen haben am 30.
März 2004 unter der
Nummer
2165/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Studien,
Rechtsgutachten und
ähnliche Arbeiten" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis
5:
Seit 4. Februar 2000 bis zum 30. März 2004 wurden in
meinem Ressort folgende Arbeiten in
Auftrag
gegeben:
Zwei Rechtsgutachten bezüglich der Erhaltungspflichten
des BM.I als Mieter des Objektes
Braunau am Inn,
Salzburger Vorstadt Nr. 15
Arbeitsrechtliches Gutachten zur vertrags- und
dienstrechtlichen Stellung der
Reinigungskräfte im
Gendarmeriedienst
Rechtsgutachten zur
Beurteilung der Verfassungskonformität der Novelle zum
Zivildienstgesetz
Rechtsgutachten zum Konzept der NÖ Landesbank-
Hypothekenbank AG zur Nachnutzung
der
Sicherheitsakademie Traiskirchen
WIFO-Studie
gemäß § 18 Fremdengesetz in der geltenden Fassung (Studie beruht auf
einem gesetzlichen Auftrag)
Rechtsgutachten über die Möglichkeit
zur Optimierung der Prozesschancen der
Republik
Österreich im Verfahren über Regressansprüche des Evangelischen
Hilfswerkes
für die Betreuung von afghanischen Asylwerbern
Rechtsgutachten zur
Frage des Vertretungsmonopols der Finanzprokuratur
Bericht über die Migration und Integration in Österreich
Verfassungsfragen
der Errichtung eines Bundeskriminalamtes
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Errichtung
eines
Bundeskriminalamtes
Rechtsgutachten zum
Projekt „Digitalfunk neu"
Konsultationstätigkeit und Erstellung diverser
Expertisen im Zusammenhang mit der
Asylgesetz-Novelle 2003.
Rechtsgutachten zu Fragen der verfassungsrechtlichen
Vorgaben für die Wachkörper des
Bundes
Expertisen im Zusammenhang mit der Anfechtung der
AsylG-Novelle 2003 durch die OÖ
und Wr.
Landesregierung sowie mit der Beschlussfassung des VersorgG Bund
Darüberhinaus verweise ich auf die Beantwortung der
Anfrage 1169/J (Fragen 44 und 46),
in der auch Aufträge
betreffend rechtliche Beratung angeführt sind.
Titel der
Arbeiten |
Abnahme |
Auftragnehmer |
Kosten |
Veröffent- |
Rechtsgutachten zum |
Juli 2001 |
Kanzlei Eckerts |
€ 3.608,40 |
Nein |
„rechtliche |
Jänner |
Dr. Dirnbacher - Hausverwaltung |
€ 1.744,15 |
Nein |
Erhaltungsver- |
Feber |
Rechtsanwalt |
€ 1.453,46 |
Nein |
Arbeitsrechtliches |
März 2001 |
Univ.Prof. Dr. |
€ 5.280 |
Nein |
Rechtsgutachten zur |
Oktober |
Exinger GmbH |
€ 13.081,12 |
Nein |
WIFO-Studie |
2000 |
Österreich- |
250.000 öS |
Ja |
|
|
|
|
|
Rechtsgutachten
über die |
Feber |
Univ.Ass. Dr. |
€ 3.600 |
Nein |
Bericht über die
Migration |
Feber |
Internat. Centre |
€ 35.609 |
Ja |
Verfassungsfragen
der |
Dezember |
Univ.Prof. Dr. |
öS 40.000 |
Ja |
Verfassungsrechtliche |
Dezember |
Univ.Prof. Dr. |
öS 40.000 |
Nein |
Rechtsgutachten
zur Frage |
Dezember |
Univ. Prof. Dr. |
€11.520 |
Nein |
Konsultationstätigkeit
und |
Jänner |
Univ.Ass. Dr. |
€ 7.200 |
Nein |
Rechtsgutachten zu |
März 2004 |
Univ. Prof. Dr. |
€ 8.400 |
Nein |
Expertisen im
Zusammen- |
Offen |
Univ.Ass. Dr. |
bisher keine |
|
Rechtsgutachten
zur Frage |
Offen |
o.Univ.Prof. Dr. |
bisher keine |
|
Die
Formen der Veröffentlichung einzelner Arbeiten waren unterschiedlich, so
erfolgt die
Veröffentlichung der WIFO-Studie seit 2003
auf der Homepage des BM.I; der Bericht über
die Migration und Integration in
Österreich wurde in Buchform im Drava Verlag publiziert und
das Gutachten Verfassungsfragen der Errichtung eines Bundeskriminalamtes
wurde in einer
juristischen Fachzeitung veröffentlicht.
Es gibt eine Reihe von guten Gründen, die dafür sprechen,
Rechtsgutachten oder ähnliche
Arbeiten nicht zu veröffentlichen. Manche Gutachten unterliegen der
Amtsverschwiegenheit
und sind in den
meisten Fällen als interne Entscheidungshilfen anzusehen. Gegen eine
Veröffentlichung spricht auch der Mangel an öffentlichem Interesse für
Dokumente, deren
Lektüre große Sachkenntnis einiger weniger
Experten erfordert.