1992/AB-BR/2004

Eingelangt am 28.05.2004
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen haben am 30. März 2004 unter der
Nummer 2165/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Studien,
Rechtsgutachten und ähnliche Arbeiten" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Seit 4. Februar 2000 bis zum 30. März 2004 wurden in meinem Ressort folgende Arbeiten in
Auftrag gegeben:

Zwei Rechtsgutachten bezüglich der Erhaltungspflichten des BM.I als Mieter des Objektes
Braunau am Inn, Salzburger Vorstadt Nr. 15

Arbeitsrechtliches Gutachten zur vertrags- und dienstrechtlichen Stellung der
Reinigungskräfte im Gendarmeriedienst

Rechtsgutachten zur Beurteilung der Verfassungskonformität der Novelle zum
Zivildienstgesetz

Rechtsgutachten zum Konzept der NÖ Landesbank- Hypothekenbank AG zur Nachnutzung
der Sicherheitsakademie Traiskirchen

WIFO-Studie gemäß § 18 Fremdengesetz in der geltenden Fassung (Studie beruht auf
einem gesetzlichen Auftrag)

Rechtsgutachten über die Möglichkeit zur Optimierung der Prozesschancen der
Republik Österreich im Verfahren über Regressansprüche des Evangelischen
Hilfswerkes für die Betreuung von afghanischen Asylwerbern

Rechtsgutachten zur Frage des Vertretungsmonopols der Finanzprokuratur


Bericht über die Migration und Integration in Österreich
Verfassungsfragen der Errichtung eines Bundeskriminalamtes

Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Errichtung eines
Bundeskriminalamtes

Rechtsgutachten zum Projekt „Digitalfunk neu"

Konsultationstätigkeit und Erstellung diverser Expertisen im Zusammenhang mit der
Asylgesetz-Novelle 2003.

Rechtsgutachten zu Fragen der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Wachkörper des
Bundes

Expertisen im Zusammenhang mit der Anfechtung der AsylG-Novelle 2003 durch die OÖ
und Wr. Landesregierung sowie mit der Beschlussfassung des VersorgG Bund

Darüberhinaus verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage 1169/J (Fragen 44 und 46),
in der auch Aufträge betreffend rechtliche Beratung angeführt sind.

 

Titel der Arbeiten

Abnahme
durch
das
Ressort

Auftragnehmer

Kosten

Veröffent-
lichung

Rechtsgutachten zum
Konzept der NÖ
Landesbank-
Hypothekenbank AG zur
Nachnutzung der
Sicherheitsakademie
Traiskirchen

Juli 2001

Kanzlei Eckerts
Fries Rechts-
anwälte
GesmbH

€ 3.608,40

Nein

„rechtliche
Erhaltungspflichten"

Jänner
2001

Dr. Dirnbacher

-

Hausverwaltung
Rustler

€ 1.744,15

Nein

Erhaltungsver-
pflichtungen

Feber
2001

Rechtsanwalt
Dr. Michael
Graff

€ 1.453,46

Nein

Arbeitsrechtliches
Gutachten zur vertrags-
und dienstrechtlichen
Stellung der
Reinigungskräfte im
Gendarmeriedienst

März 2001

Univ.Prof. Dr.
Wolfgang Mazal

€ 5.280
exkl. USt

Nein

Rechtsgutachten zur
Beurteilung der
Verfassungkonformität der
Novelle zum
Zivildienstgesetz

Oktober
2000

Exinger GmbH

€ 13.081,12

Nein

WIFO-Studie

2000
2001
2002
2003

Österreich-
isches Institut
für Wirtschafts-
forschung

250.000 öS
200.000 öS
€15.500
€17.000

Ja


 

 

 

 

 

Rechtsgutachten über die
Möglichkeit zur
Optimierung d.
Prozesschancen d. Rep. Ö
im Verf. über Regress-
ansprüche des Evan-
gelischen Hilfswerkes f.d.
Betreuung von
afghanischen Asylwerbern

Feber
2004

Univ.Ass. Dr.
Andreas
Vonkilch

€ 3.600

Nein

Bericht über die Migration
und Integration in
Österreich

Feber
2003

Internat. Centre
for Migration
Policy
Development

€ 35.609

Ja

Verfassungsfragen der
Errichtung eines
Bundeskriminalamtes

Dezember
2000

Univ.Prof. Dr.
Ewald Wiederin

öS 40.000

Ja

Verfassungsrechtliche
Rahmenbedingungen der
Errichtung eines
Bundeskriminalamtes

Dezember
2000

Univ.Prof. Dr.
Heinz Schäffer

öS 40.000

Nein

Rechtsgutachten zur Frage
der vergaberechtlichen
Zulässigkeit der
Fortsetzung eines bereits
aufgelösten Vertrages

Dezember
2003

Univ. Prof. Dr.
Aicher

€11.520

Nein

Konsultationstätigkeit und
Erstellung diverser
Expertisen im
Zusammenhang mit der
Asylgesetz-Novelle 2003.

Jänner
2004

Univ.Ass. Dr.
Andreas
Vonkilch

€ 7.200

Nein

Rechtsgutachten zu
Fragen
d. verfassungsrechtlichen
Vorgaben f.d. Wachkörper
des Bundes

März 2004

Univ. Prof. Dr.
Bernhard
Raschauer

€ 8.400

Nein

Expertisen im Zusammen-
hang mit der Anfechtung d.
AsylG-Novelle 2003 durch
d.
OÖ u. Wr.
Landesregierung
sowie mit der Beschluss-
fassung d. VersorgG Bund

Offen

Univ.Ass. Dr.
Andreas
Vonkilch

bisher keine

 

Rechtsgutachten zur Frage
des Vertretungsmonopols
der Finanzprokuratur

Offen

o.Univ.Prof. Dr.
Bernhard
Raschauer

bisher keine

 

Die Formen der Veröffentlichung einzelner Arbeiten waren unterschiedlich, so erfolgt die
Veröffentlichung der WIFO-Studie seit 2003 auf der Homepage des BM.I; der Bericht über
die Migration und Integration in Österreich wurde in Buchform im Drava Verlag publiziert und
das Gutachten Verfassungsfragen der Errichtung eines Bundeskriminalamtes wurde in einer
juristischen Fachzeitung veröffentlicht.


Es gibt eine Reihe von guten Gründen, die dafür sprechen, Rechtsgutachten oder ähnliche
Arbeiten nicht zu veröffentlichen. Manche Gutachten unterliegen der Amtsverschwiegenheit
und sind in den meisten Fällen als interne Entscheidungshilfen anzusehen. Gegen eine
Veröffentlichung spricht auch der Mangel an öffentlichem Interesse für Dokumente, deren
Lektüre große Sachkenntnis einiger weniger Experten erfordert.