1997/AB-BR/2004
Eingelangt am 08.06.2004
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 04 0301/12-I/4/04
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Jürgen Weiss
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Kollegen,
Nr. 2176/J‑BR, vom 7. April 2004, betreffend steuerliche
Geltendmachung sozialer Spenden, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen,
dass das in der vorliegenden Anfrage behandelte Thema nach Ansicht des
Bundesministeriums für Finanzen nicht isoliert zu betrachten ist, sondern nur
im Rahmen der gesamten Budgetpolitik objektiv beurteilt werden kann. In diesem
Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die von Österreich vor meinem
Regierungsantritt im Jahr 2000 betriebene Budgetpolitik von der EU heftig
kritisiert wurde, das Budgetdefizit im Jahr 1999 bei 2,3 % lag und drohte,
durch die vom damaligen Finanzminister Edlinger beschlossene Steuerreform auf
fast 4 % hinaufzuschnellen. Aber nicht nur das Budgetdefizit war hoch,
sondern auch die Abgabenquote lag bei 44,4 %.
Das erste Ziel war daher die rasche
Sanierung des Staatshaushaltes, was mit einem Budgetüberschuss von 0,3 %
im Jahr 2001 und einem leichten Defizit von 0,2 % im Jahr 2002 rascher als
erhofft erreicht wurde. Außerdem konnte die Abgabenquote bis zum Jahr 2003 auf
43,2 % gesenkt werden.
Nach der erfolgreich gelungenen
Sanierung des Staatshaushaltes kommt nun mit der Steuerreform 2005, der größten
Steuerreform der 2. Republik, eine Entlastung von rund 3 Mrd. €
für alle ÖsterreicherInnen. Dadurch kommt man auch dem Ziel, die Abgabenquote
bis zum Jahr 2010 bis auf 40 % zu senken, deutlich näher.
Trotzdem waren der Bundesregierung
soziale Anliegen immer sehr wichtig, wobei ich in diesem Zusammenhang darauf
hinweisen möchte, dass
- unabhängig von der
Steuerreform 2005 der Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
bereits ab 2003 mit zusätzlichen Mitteln von 10 Mio. € dotiert wurde,
- die Auszahlungen im Rahmen der
Behindertenmilliarde (der Begriff stammt aus der Schillingzeit) stetig steigen
(im Jahr 2001 wurden 52 Mio. €, im Jahr 2002 62 Mio. € und
2003 72 Mio. € ausbezahlt. Dies ist ein Anstieg um 10 Mio. € oder
19 % zwischen 2001 und 2002 und weiteren 10 Mio. € oder 16 %
zwischen 2002 und 2003. Insgesamt also ein Anstieg um 20 Mio. € oder
38 % zwischen 2001 und 2003),
- die Familienbeihilfe für erheblich behinderte
Kinder bereits ab 1. Jänner 2003 um 7,3 € pro Monat angehoben
wurde und monatlich 138,3 € (zusätzlich zur Familienbeihilfe) beträgt.
Außerdem wurden die Kinderzuschläge zum
Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag erhöht (130 € ‑ 1. Kind /
175 € ‑ 2. Kind / 220 € ‑ jedes weitere
Kind), was bei drei Kindern immerhin 525 € jährlich ausmacht. Weiters
wurde die Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag von 4.400 €
auf 6.000 € erhöht. Durch diese ab 2004 geltenden Maßnahmen wurde die
Negativsteuer um 35 Mio. € (von 60 Mio. € auf
95 Mio. €) erhöht.
Trotzdem besteht zu keinem Zeitpunkt
die Gefahr, sich von den Grundsätzen der Budgetdisziplin zu verabschieden bzw.
die Maastricht-Defizit-Grenze von 3 % zu übersteigen, wobei auch darauf
hinzuweisen ist, dass das Österreichische Defizit im vergangenen Jahr nur halb
so hoch lag wie im EU-Euroland-Durchschnitt und Österreichs Stabilitätsprogramm
im letzten Jahr als eines der drei besten in der EU ausgezeichnet wurde.
Dies alles konnte nur mit einem
ausgewogenen Programm erzielt werden, bei dem natürlich nicht auf alle Wünsche
eingegangen werden konnte, auch wenn diese für sich betrachtet durchaus als
berechtigt anzusehen sind. Ich ersuche daher, die nachstehenden Ausführungen
unter diesem Gesichtspunkt zu beurteilen.
Zu 1.:
Im Rahmen der Steuerreform 2005 ist
keine steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an gemeinnützige soziale
Einrichtungen vorgesehen.
Zu 2.:
Wie bereits in der Einleitung
dargelegt, bringt die größte Steuerreform der 2. Republik ‑ unabhängig
von bereits davor berücksichtigten sozialen Anliegen ‑ eine Entlastung von
rund 3 Mrd. € für alle ÖsterreicherInnen. Ein Steuerreformpaket – speziell
dieser Größenordnung ‑ erfordert einen budgetären Rahmen, mit den dazu
notwendigen Eckwerten, die bereits festgelegt wurden. Naturgemäß können dabei,
wie ebenfalls bereits dargelegt wurde, nicht alle Anliegen berücksichtigt
werden. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass damit
nicht ausgeschlossen ist, das in der vorliegenden Anfrage behandelte Thema bei
künftigen Reformen prioritär zu behandeln.
Zu 3.:
Dass Österreich ein Standort für
Forschung und Entwicklung ist, war bereits bisher ein großes Anliegen dieser
Bundesregierung und wird es auch in Zukunft weiterhin sein. Headquarters, die
Forschung und experimentelle Entwicklung betreiben, sollen Anreize geboten
werden, ihren Standort nach Österreich zu verlagern. Die Absetzbarkeit von
Spenden für Forschung und Entwicklung ist ein indirektes Anreizmittel dazu.
Im Zusammenhang mit der Forderung,
Spenden für soziale Zwecke absetzbar zu machen, ist nach Ansicht des
Bundesministeriums für Finanzen zu beachten, dass bei deren Verwirklichung auch
in anderen Bereichen wie z.B. Sport, Tierschutz, Kultur etc. mit Forderungen
auf Zulassung eines Spendenabzugs gerechnet werden muss. In weiterer Folge
würde dies zu einem beträchtlichen Einnahmenausfall führen, wobei der erwartete
Spendenzuwachs nach Meinung des Bundesministeriums für Finanzen geringer wäre,
als der damit verbundene Einnahmenausfall.
Mit freundlichen Grüßen