1997/AB-BR/2004

Eingelangt am 08.06.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ 04 0301/12-I/4/04

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Jürgen Weiss

 

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 7. Juni 2004

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Kollegen, Nr. 2176/J‑BR, vom 7. April 2004, betreffend steuerliche Geltendmachung sozialer Spenden, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass das in der vorliegenden Anfrage behandelte Thema nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen nicht isoliert zu betrachten ist, sondern nur im Rahmen der gesamten Budget­politik objektiv beurteilt werden kann. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die von Österreich vor meinem Regierungsantritt im Jahr 2000 betriebene Budgetpolitik von der EU heftig kritisiert wurde, das Budgetdefizit im Jahr 1999 bei 2,3 % lag und drohte, durch die vom damaligen Finanzminister Edlinger beschlossene Steuerreform auf fast 4 % hinaufzuschnellen. Aber nicht nur das Budgetdefizit war hoch, sondern auch die Abgabenquote lag bei 44,4 %.

 

Das erste Ziel war daher die rasche Sanierung des Staatshaushaltes, was mit einem Budgetüberschuss von 0,3 % im Jahr 2001 und einem leichten Defizit von 0,2 % im Jahr 2002 rascher als erhofft erreicht wurde. Außerdem konnte die Abgabenquote bis zum Jahr 2003 auf 43,2 % gesenkt werden.

 

Nach der erfolgreich gelungenen Sanierung des Staatshaushaltes kommt nun mit der Steuerreform 2005, der größten Steuerreform der 2. Republik, eine Entlastung von rund 3 Mrd. € für alle ÖsterreicherInnen. Dadurch kommt man auch dem Ziel, die Abgabenquote bis zum Jahr 2010 bis auf 40 % zu senken, deutlich näher.

 

Trotzdem waren der Bundesregierung soziale Anliegen immer sehr wichtig, wobei ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen möchte, dass

-    unabhängig von der Steuerreform 2005 der Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bereits ab 2003 mit zusätzlichen Mitteln von 10 Mio. € dotiert wurde,

- die Auszahlungen im Rahmen der Behindertenmilliarde (der Begriff stammt aus der Schillingzeit) stetig steigen (im Jahr 2001 wurden 52 Mio. €, im Jahr 2002 62 Mio. € und 2003 72 Mio. € ausbezahlt. Dies ist ein Anstieg um 10 Mio. € oder 19 % zwischen 2001 und 2002 und weiteren 10 Mio. € oder 16 % zwischen 2002 und 2003. Insgesamt also ein Anstieg um 20 Mio. € oder 38 % zwischen 2001 und 2003),

- die Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder bereits ab 1. Jänner 2003 um 7,3 € pro Monat angehoben wurde und monatlich 138,3 € (zusätzlich zur Familienbeihilfe) beträgt.

 

Außerdem wurden die Kinderzuschläge zum Alleinverdiener- und Allein­erzieherabsetzbetrag erhöht (130 € ‑ 1. Kind / 175 € ‑ 2. Kind / 220 € ‑ jedes weitere Kind), was bei drei Kindern immerhin 525 € jährlich ausmacht. Weiters wurde die Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag von 4.400 € auf 6.000 € erhöht. Durch diese ab 2004 geltenden Maßnahmen wurde die Negativsteuer um 35 Mio. € (von 60 Mio. € auf 95 Mio. €) erhöht.

 

Trotzdem besteht zu keinem Zeitpunkt die Gefahr, sich von den Grundsätzen der Budgetdisziplin zu verabschieden bzw. die Maastricht-Defizit-Grenze von 3 % zu übersteigen, wobei auch darauf hinzuweisen ist, dass das Österreichische Defizit im vergangenen Jahr nur halb so hoch lag wie im EU-Euroland-Durchschnitt und Österreichs Stabilitätsprogramm im letzten Jahr als eines der drei besten in der EU ausgezeichnet wurde.

 

Dies alles konnte nur mit einem ausgewogenen Programm erzielt werden, bei dem natürlich nicht auf alle Wünsche eingegangen werden konnte, auch wenn diese für sich betrachtet durchaus als berechtigt anzusehen sind. Ich ersuche daher, die nachstehenden Ausführungen unter diesem Gesichts­punkt zu beurteilen.

 

Zu 1.:

Im Rahmen der Steuerreform 2005 ist keine steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an gemeinnützige soziale Einrichtungen vorgesehen.

 

Zu 2.:

Wie bereits in der Einleitung dargelegt, bringt die größte Steuerreform der 2. Republik ‑ unabhängig von bereits davor berücksichtigten sozialen Anliegen ‑ eine Entlastung von rund 3 Mrd. € für alle ÖsterreicherInnen. Ein Steuerreformpaket – speziell dieser Größenordnung ‑ erfordert einen budgetären Rahmen, mit den dazu notwendigen Eckwerten, die bereits fest­gelegt wurden. Naturgemäß können dabei, wie ebenfalls bereits dargelegt wurde, nicht alle Anliegen berücksichtigt werden. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass damit nicht ausgeschlossen ist, das in der vorliegenden Anfrage behandelte Thema bei künftigen Reformen prioritär zu behandeln.

 

Zu 3.:

Dass Österreich ein Standort für Forschung und Entwicklung ist, war bereits bisher ein großes Anliegen dieser Bundesregierung und wird es auch in Zukunft weiterhin sein. Headquarters, die Forschung und experimentelle Entwicklung betreiben, sollen Anreize geboten werden, ihren Standort nach Österreich zu verlagern. Die Absetzbarkeit von Spenden für Forschung und Entwicklung ist ein indirektes Anreizmittel dazu.

 

Im Zusammenhang mit der Forderung, Spenden für soziale Zwecke absetzbar zu machen, ist nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen zu beachten, dass bei deren Verwirklichung auch in anderen Bereichen wie z.B. Sport, Tierschutz, Kultur etc. mit Forderungen auf Zulassung eines Spenden­abzugs gerechnet werden muss. In weiterer Folge würde dies zu einem beträchtlichen Einnahmenausfall führen, wobei der erwartete Spenden­zuwachs nach Meinung des Bundesministeriums für Finanzen geringer wäre, als der damit verbundene Einnahmenausfall.

 

 

Mit freundlichen Grüßen