1998/AB-BR/2004

Eingelangt am 08.06.2004
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ 040301/13-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Jürgen Weiss

 

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 7. Juni 2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2177/J-BR vom 7. April 2004 der Bundesräte Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und
Kollegen, betreffend Auswirkungen der Steuerreform auf Städte und
Gemeinden als lokale Investoren für die regionalen Klein- und Mittelbetriebe, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass Behauptungen, die Ge-meinden würden aufgrund der Maßnahmen der Steuerreform in Hinkunft finanziell nicht mehr ausreichend ausgestattet sein, unbegründet sind.

 

Die Gemeinden werden auch nach der Steuerreform 2005 insgesamt
finanziell besser gestellt sein und im Zeitraum von 2003 bis 2006 wird nach den aktuellen Berechnungen sogar eine Steigerung der Ertragsanteile um
391 Mio. Euro oder 6,4 % auf Basis des Jahres 2003 erwartet.

 

Wesentlich scheint mir aber in diesem Zusammenhang, dass Bund, Länder und Gemeinden sich bei den beginnenden Finanzausgleichsverhandlungen gemeinsam zu Reformen und Einsparungen bekennen, die es den Gebietskörperschaften ermöglichen, die Herausforderungen und Chancen des vergrößerten Europäischen Wirtschaftsraumes erfolgreich zu bewältigen, ohne den Steuerzahler übermäßig zu belasten und dadurch den Wirtschaftsstandort Österreich zu gefährden.

 

Dass die Konsolidierungsmaßnahmen der Bundesregierung zu einem In-vestitionsstopp geführt hätten, ist nicht richtig:

Bei den öffentlichen Investitionen in Schiene und Straße stehen Investitionen in den Jahren 1996 bis 1999 von 7,9 Mrd. Euro einem Wert von 12,0 Mrd. Euro in den Jahren 2000 bis 2003 gegenüber, diese Investitionen haben sich somit verdoppelt. Auch die öffentlichen Investitionen des Gesamtstaates (inkl. der ausgegliederten Unternehmen ÖBB, ASFINAG und BIG) sind ausgehend von 6,0 Mrd. Euro im Jahr 1999 auf 6,8 Mrd. Euro im Jahr 2003 gestiegen. Diese Zahlen zeigen, dass die Förderung der Infrastrukturinvestitionen ein wichtiger Schwerpunkt der Bundesregierung ist.

 

Ich komme nun zur konkreten Beantwortung der einzelnen Fragen:

 

Zu 1.:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Finanzausgleichsgesetz 2005 und damit die Verteilung der Steuermittel ab dem Jahr 2005 derzeit erst ausverhandelt werden und dem Verhandlungsergebnis nicht vorgegriffen werden kann.

 

Unabhängig davon ist aber – wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1372/AB XXII.GP vom 26. März 2004 ausgeführt wurde - festzuhalten, dass die Gemeinden auch trotz der Auswirkungen der Steuerreform 2005 insgesamt finanziell besser ausgestattet sein werden und im Zeitraum von 2003 bis 2006 eine Steigerung der Ertragsanteile um 391 Mio. Euro oder 6,4% auf Basis des Jahres 2003 erwartet wird.

 

Aus diesem Grund sind seitens des Bundes derzeit auch keine speziellen Maßnahmen für eine vermehrte Mittelausstattung der Städte und Gemeinden (zu Lasten des Bundeshaushaltes bzw. der Bundesertragsanteile) geplant.

 

Zu 2.:

Die ungefähre jährliche Veränderung der wichtigsten gemeinschaftlichen Bundesabgaben ausschließlich in Abhängigkeit von der von den Instituten erwarteten Wirtschaftsentwicklung (ohne andere Einflüsse) kann folgendermaßen dargestellt werden:

 



Abgabenform:

(Steigerung 2004 und 2005 p.a. in Millionen Euro)

Einkommensteuer

150 - 200

 

Lohnsteuer

ca. 900

 

Kapitalertragsteuern

ca. 100

 

Körperschaftsteuer

200 - 300

 

Umsatzsteuer

ca. 600

 

Mineralölsteuer

ca. 50

 

Werbeabgabe

5

 

Motorbezogene Versicherungssteuer

20 - 30

 

 

Bei den übrigen gemeinschaftlichen Bundesabgaben ist anzunehmen, dass kein konjunktureller Einfluss besteht (z.B. Bier-, Alkohol- und Schaumweinsteuer) oder dass dieser Zusammenhang nur sehr schwach ausgeprägt ist. Die jährliche konjunkturbedingte Steigerung beträgt demnach insgesamt ca. 2,1 Mrd. Euro, davon kommen ca. 300  Mio. Euro den Gemeinden als erhöhte Ertragsanteile zugute. Dem steht eine Entlastung durch die Steuerreform von 3 Mrd. Euro gegenüber.

 

Der jährlichen konjunkturbedingten Steigerung steht laut jüngsten Prognosen der Wirtschaftsförderungsinstitute wiederum ein Anstieg des nominellen BIP von ca. 8 Mrd. Euro im Jahr 2004 und ca. 10 Mrd. Euro im Jahr 2005 gegenüber.

 

Zu 3.:

Das Finanzausgleichsgesetz 2005 wird im Laufe dieses Jahres mit den Finanzausgleichspartnern ausverhandelt.

 

Wesentlich ist jedoch die Bekenntnis von Bund, Ländern und Gemeinden zu gemeinsamen Reformen und Einsparungen. Es liegt allerdings in der eigenen Verantwortung der Gemeinden, ihre Einnahmen aus dem Finanzausgleich optimal zu verwenden und in der Verwaltung zu sparen, um so verstärkt Mittel für Investitionen verwenden zu können. Der Bund kann diesbezüglich bereits auf die erfolgreich beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen, wie Pensionsreform, Verwaltungsreform, etc., verweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen