1998/AB-BR/2004
Eingelangt am 08.06.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040301/13-I/4/04
Herrn
Präsidenten
des Bundesrates
Jürgen Weiss
Parlament
1017 Wien
„Wien, 7. Juni 2004
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2177/J-BR vom 7. April 2004 der Bundesräte Wolfgang
Schimböck, Kolleginnen und
Kollegen, betreffend Auswirkungen der Steuerreform auf Städte und
Gemeinden als lokale Investoren für die regionalen Klein- und Mittelbetriebe,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen,
dass Behauptungen, die Ge-meinden würden aufgrund der Maßnahmen der
Steuerreform in Hinkunft finanziell nicht mehr ausreichend ausgestattet sein,
unbegründet sind.
Die Gemeinden werden auch nach der
Steuerreform 2005 insgesamt
finanziell besser gestellt sein und im Zeitraum von 2003 bis 2006 wird nach den
aktuellen Berechnungen sogar eine Steigerung der Ertragsanteile um
391 Mio. Euro oder 6,4 % auf Basis des Jahres 2003 erwartet.
Wesentlich scheint mir aber in diesem
Zusammenhang, dass Bund, Länder und Gemeinden sich bei den beginnenden
Finanzausgleichsverhandlungen gemeinsam zu Reformen und Einsparungen bekennen,
die es den Gebietskörperschaften ermöglichen, die Herausforderungen und Chancen
des vergrößerten Europäischen Wirtschaftsraumes erfolgreich zu bewältigen, ohne
den Steuerzahler übermäßig zu belasten und dadurch den Wirtschaftsstandort
Österreich zu gefährden.
Dass die Konsolidierungsmaßnahmen der Bundesregierung zu einem
In-vestitionsstopp geführt hätten, ist nicht richtig:
Bei den öffentlichen
Investitionen in Schiene und Straße stehen Investitionen in den Jahren 1996 bis
1999 von 7,9 Mrd. Euro einem Wert von 12,0 Mrd. Euro in den Jahren 2000 bis
2003 gegenüber, diese Investitionen haben sich somit verdoppelt. Auch die
öffentlichen Investitionen des Gesamtstaates (inkl. der ausgegliederten
Unternehmen ÖBB, ASFINAG und BIG) sind ausgehend von 6,0 Mrd. Euro im Jahr 1999
auf 6,8 Mrd. Euro im Jahr 2003 gestiegen. Diese Zahlen zeigen, dass die
Förderung der Infrastrukturinvestitionen ein wichtiger Schwerpunkt der
Bundesregierung ist.
Ich komme nun zur konkreten
Beantwortung der einzelnen Fragen:
Zu 1.:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass
das Finanzausgleichsgesetz 2005 und damit die Verteilung der Steuermittel ab
dem Jahr 2005 derzeit erst ausverhandelt werden und dem Verhandlungsergebnis
nicht vorgegriffen werden kann.
Unabhängig davon ist aber – wie bereits
in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1372/AB XXII.GP vom 26.
März 2004 ausgeführt wurde - festzuhalten, dass die Gemeinden auch trotz der
Auswirkungen der Steuerreform 2005 insgesamt finanziell besser ausgestattet
sein werden und im Zeitraum von 2003 bis 2006 eine Steigerung der
Ertragsanteile um 391 Mio. Euro oder 6,4% auf Basis des Jahres 2003 erwartet
wird.
Aus diesem Grund sind seitens des
Bundes derzeit auch keine speziellen Maßnahmen für eine vermehrte
Mittelausstattung der Städte und Gemeinden (zu Lasten des Bundeshaushaltes bzw.
der Bundesertragsanteile) geplant.
Zu 2.:
Die ungefähre jährliche Veränderung der
wichtigsten gemeinschaftlichen Bundesabgaben ausschließlich in Abhängigkeit von
der von den Instituten erwarteten Wirtschaftsentwicklung (ohne andere
Einflüsse) kann folgendermaßen dargestellt werden:
Abgabenform: |
(Steigerung
2004 und 2005 p.a. in Millionen Euro) |
|
Einkommensteuer |
150 - 200 |
|
Lohnsteuer |
ca. 900 |
|
Kapitalertragsteuern |
ca. 100 |
|
Körperschaftsteuer |
200 - 300 |
|
Umsatzsteuer |
ca. 600 |
|
Mineralölsteuer |
ca. 50 |
|
Werbeabgabe |
5 |
|
Motorbezogene
Versicherungssteuer |
20 - 30 |
|
Bei den übrigen
gemeinschaftlichen Bundesabgaben ist anzunehmen, dass kein konjunktureller
Einfluss besteht (z.B. Bier-, Alkohol- und Schaumweinsteuer) oder dass dieser
Zusammenhang nur sehr schwach ausgeprägt ist. Die jährliche konjunkturbedingte
Steigerung beträgt demnach insgesamt ca. 2,1 Mrd. Euro, davon kommen ca.
300 Mio. Euro den Gemeinden als erhöhte Ertragsanteile zugute. Dem steht
eine Entlastung durch die Steuerreform von 3 Mrd. Euro gegenüber.
Der jährlichen
konjunkturbedingten Steigerung steht laut jüngsten Prognosen der
Wirtschaftsförderungsinstitute wiederum ein Anstieg des nominellen BIP von ca.
8 Mrd. Euro im Jahr 2004 und ca. 10 Mrd. Euro im Jahr 2005 gegenüber.
Zu 3.:
Das Finanzausgleichsgesetz 2005 wird im
Laufe dieses Jahres mit den Finanzausgleichspartnern ausverhandelt.
Wesentlich ist jedoch die Bekenntnis
von Bund, Ländern und Gemeinden zu gemeinsamen Reformen und Einsparungen. Es
liegt allerdings in der eigenen Verantwortung der Gemeinden, ihre Einnahmen aus
dem Finanzausgleich optimal zu verwenden und in der Verwaltung zu sparen, um so
verstärkt Mittel für Investitionen verwenden zu können. Der Bund kann
diesbezüglich bereits auf die erfolgreich beschlossenen und umgesetzten
Maßnahmen, wie Pensionsreform, Verwaltungsreform, etc., verweisen.
Mit freundlichen Grüßen