2001/AB-BR/2004
Eingelangt am 14.06.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ
10.001/6-III/4a/04
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Jürgen Weiss
Parlament
1017 Wien
Wien, 14. Juni 2004
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2179/J-BR/2004 betreffend TOP 14 der Tagesordnung der Ministerratssitzung
vom 14. April 2004, die die Bundesräte Prof. Albrecht
Konecny, Kolleginnen und Kollegen am 14. April 2004 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:
Ad 1.:
Der gegenständliche Bericht
hat folgenden Inhalt:
„Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wird
unser Bildungssystem an internationalen Standards gemessen. Unser Land hat dem
durch einen Ausbau des Fremdsprachenerwerbs in allen Schularten (Englisch in
der Volksschule ab der 1 . Schulstufe, vermehrte
Französisch-Angebote in den Gymnasien, eine größere Angebotspalette an Sprachen
ab der 10 Schulstufe, vor allem Italienisch und Spanisch) und zahlreiche
Kooperationsprojekte mit Schulen in EU-Staaten Rechnung getragen.
Internationale wissenschaftliche Vergleiche der
Bildungssysteme haben ergeben, dass in Staaten, in denen eine systematische
Rechenschaftslegung über Ergebnisse von Bildung erfolgt, höhere Leistungen
erreicht werden. Diesen Gedanken hat das Regierungsübereinkommen dadurch
aufgegriffen, dass es für den Bereich Schulentwicklung und Qualitätssicherung
die Standarderarbeitung als zen-
trales Anliegen festlegt. Mit den Bildungsstandards werden neue Formen der
Vergleichbarkeit von Lernergebnissen etabliert, die nicht nur den aktuellen
Stand verlässlich beschreiben, sondern auch Hinweise auf notwendige
Weiterentwicklungen für das Bildungssystem zeitnah liefern können. Damit
erfolgt eine Erweiterung der Bewertungsgrundlagen von Bildungseinrichtungen von
einer ausschließlichen Inputorientierung hin zur Bewertung des Outputs.
Aus diesem Grund legt das BMBWK besonderen Wert auf die
Entwicklung und Einführung von bundesweit geltenden Bildungsstandards.
Funktion und Entwicklung von
Bildungsstandards:
Die auf breiter Basis von Fachdidaktikern und
Schulpraktikern erarbeiteten und mit den Experten der Zukunftskommission
abgestimmten Eckpunkte für die Erstellung von Bildungsstandards sind:
·
Bildungsstandards legen fest, welche
Kompetenzen Schülerinnen und Schüler bis zu den Nahtstellen vierte Klasse
Volksschule und vierte Klasse Hauptschule oder Gymnasium nachhaltig erworben
haben sollen und zwar in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
·
Sie konzentrieren sich dabei auf die
Kernbereiche eines Unterrichtsfaches und beschreiben die erwarteten
Lernergebnisse. Dabei werden auch fachliche und fachübergreifende
Basisqualifikationen definiert, die für die weitere schulische Bildung bzw.
berufliche Ausbildung von Bedeutung sind. Neben der Feststellung von Wissen
werden auch die Kompetenz zur Anwendung des Gelernten und die Fähigkeit
verwandtes Wissen in die Lösung von Aufgabenstellungen einzubeziehen bewertet.
·
Nach eingehender Diskussion wurde
festgelegt, dass die den Bildungsstandards entsprechenden Aufgabenstellungen
auf jenem Niveau formuliert werden, das von der großen Mehrheit der Klasse
problemlos erreicht werden kann.
·
Da die Bildungsstandards sich auf den
Kernbereich des bestehenden Lehrplans beziehen, bleibt für die Lehrerinnen und
Lehrer genügend Freiraum, um Schülerinnen und Schüler mit Lernschwächen ebenso
intensiv individuell zu fördern wie besonders Begabte.
·
Durch die verbindliche Verordnung und das
regelmäßige Messen der Bildungsstandards soll eine pädagogisch wirksame
Rückmeldestrategie entstehen, die Lehrern, Eltern und Schülern Auskünfte über
die Bildungsergebnisse und deren Veränderungen gibt. Die Ergebnisse sollen zu
einer vermehrten Information von Eltern und Schülern über die berufsbezogenen
Kenntnisse und Fertigkeiten sowie zu einer Beratung über individuelle
Verbesserungsstrategien beitragen.
·
Die Ergebnisse der Standardüberprüfungen
stellen kein Mittel zur Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler im
Sinne der Leistungsbeurteilungsverordnung dar.
·
Die Ergebnisse der Standardüberprüfungen
sind keine Leistungsfeststellung der Lehrerinnen und Lehrer. Sie bedeuten
jedoch eine wichtige Rückmeldung zur Unterrichtsarbeit, die, falls
erforderlich, zu Veränderungen in der unterrichtsmethodischen und didaktischen
Gestaltung führen muss.
·
Auf der Basis der Überprüfungen erfolgt
kein Ranking der Schulen durch die Schulverwaltung. Es werden jedoch damit
Beiträge zum Leistungsvergleich der Schulen geleistet.
·
Die Pädagogischen Akademien und die
universitäre Lehramtsausbildung haben die erarbeiteten Bildungsstandards in die
Ausbildungsmodule einzubeziehen. Die Pädagogischen Institute werden im Rahmen
ihrer Lehrerfortbildung einen Schwerpunkt zur Umsetzung der Bildungsstandards
verankern.
·
Auf der Basis der Bildungsstandards
können die Ergebnisse der Bildungsarbeit in einem 3-Jahres-Rhythmus durch ein
breit angelegtes Bildungsmonitoring, das mittels anonymisierter Stichproben
erfolgen wird, festgestellt werden.
Durchführungsschritte:
·
Seit zwei Jahren arbeiten Fachexperten
aus Fachdidaktik, Schulpädagogik und Schulpraxis an der Entwicklung methodisch
hochwertiger und praxisnaher Bildungsstandards.
·
Zur Umsetzung wurde dabei eine
Steuerungsgruppe aus Vertretern des Ministeriums, der Schulverwaltung, der
Schulaufsicht in den Bundesländern, der Wissenschaft und des Zentrums für
Schulentwicklung eingerichtet.
·
Die ersten Entwürfe werden seit Herbst
2003 an 18 Pilotschulen der 8. Schulstufe, seit dem Sommersemester 2004 auch an
Volksschulen erprobt (Pilotphase 1).
·
Ende April 2004 werden die
Bildungsstandards in Mathematik (8. Schulstufe) präsentiert In der Folge werden
zunächst die Bildungsstandards für Englisch und Deutsch in der 8. Schulstufe und
danach die Bildungsstandards für die 4. Schulstufe folgen.
·
Ab dem Herbst 2004 wird in einer
zweijährigen Pilotphase II an etwa 100 Schulen in allen Bundesländern erprobt,
ob die erarbeiteten Bildungsstandards den Ansprüchen der einfachen
Anwendbarkeit und der Validität der Ergebnisse entsprechen. In dieser
Erprobungsphase können die Lehrplanarbeit, die Schulentwicklung und die
Lehreraus- und -fortbildung auf diese neue Orientierung hin ausgerichtet
werden.
·
In allen Bundesländern werden
Informationsveranstaltungen über die vorgesehenen Maß-nahmen zur
Implementierung der Bildungsstandards durchgeführt.
·
Nach der Auswertung der Pilotphase II und
der Rückmeldungen erfolgt die endgültige Festlegung der Bildungsstandards für
die vierte und achte Schulstufe. Diese sind dann feststehender Bestandteil des
Unterrichts.
·
Ab dem Schuljahr 2008 sind jährlich
verbindliche Standardüberprüfungen für Schülerinnen und Schüler der vierten und
achten Schulstufe vorgesehen (30 % der Schülerpopulation, je 10 % in den genannten Fächern).“
Ad 2.:
Im Rahmen der
Ministerratssitzung vom 14. April 2004 hat keine inhaltliche Diskussion über
den vorgelegten Bericht stattgefunden.
Ad 3. und 4.:
Der Bericht wurde
entsprechend meinem Antrag von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen.
Die Bundesministerin:
E. Gehrer eh.