2002/AB-BR/2004
Eingelangt am 14.06.2004
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möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Bundesräte Christoph Hagen, Jürgen Weiss und Ilse
Giesinger haben am 16. April 2004
unter der Nummer
2183/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Straffälligkeit von Asylwerbern in Vorarlberg" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Seit
1. Mai 2004 wird die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über gemeinsame
Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs-
und schutzbedürftige Fremde
(Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen und faktischen
Gründen
nicht abschiebbare Menschen) in Österreich angewendet. Seit diesem Zeitpunkt
obliegt
die Versorgung der in Betreuung aufgenommenen Fremden den Ländern.
Mit
Stichtag 12.05.2004 befinden sich 146 Asylwerber in Vorarlberg in
Grundversorgung.
Zu Frage 2:
Mit Stichtag 12.05.2004 befinden sich 330
Asylwerber in Landesbetreuung.
Zu Frage 3:
In
der Zeit zwischen 1. Jänner 2004 und 31. März 2004 befanden sich in Vorarlberg
75
Asylwerber in Bundesbetreuung.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2003
befanden sich 92 Asylwerber in Bundesbetreuung.
Zu
den Fragen 5 und 6:
Im
Jahr 2003 wurden insgesamt 96 tatverdächtige Asylwerber im Bundesland
Vorarlberg
ermittelt.
Davon 34 bei Verbrechenstatbeständen, 62 bei Vergehen,
17 bei Einbruchsdiebstählen und
zwei
beim Delikt des räuberischen Diebstahls. Hinsichtlich des Raubes gemäß §§ 142, 143
StGB wurden keine tatverdächtigen Asylwerber ermittelt.
Zu
den Fragen 7 und 8:
Im
ersten Quartal des Jahres 2004 (Jänner bis März) wurden insgesamt 68
tatverdächtige
Asylwerber ermittelt.
Davon
16 bei Verbrechenstatbeständen, 52 bei Vergehen, 6 bei Einbruchsdiebstählen und
einer beim Delikt des räuberischen Diebstahls.
Hinsichtlich des Raubes gemäß §§ 142, 143
StGB wurden ebenfalls keine Asylwerber als Tatverdächtige ermittelt.