2002/AB-BR/2004

Eingelangt am 14.06.2004
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Bundesräte Christoph Hagen, Jürgen Weiss und Ilse Giesinger haben am 16. April 2004
unter der Nummer 2183/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Straffälligkeit von Asylwerbern in Vorarlberg" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Seit 1. Mai 2004 wird die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über gemeinsame

Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde

(Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen und faktischen

Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich angewendet. Seit diesem Zeitpunkt

obliegt die Versorgung der in Betreuung aufgenommenen Fremden den Ländern.

Mit Stichtag 12.05.2004 befinden sich 146 Asylwerber in Vorarlberg in Grundversorgung.

Zu Frage 2:

Mit Stichtag 12.05.2004 befinden sich 330 Asylwerber in Landesbetreuung.

Zu Frage 3:

In der Zeit zwischen 1. Jänner 2004 und 31. März 2004 befanden sich in Vorarlberg 75

Asylwerber in Bundesbetreuung.


Zu Frage 4:

Im Jahr 2003 befanden sich 92 Asylwerber in Bundesbetreuung.

Zu den Fragen 5 und 6:

Im Jahr 2003 wurden insgesamt 96 tatverdächtige Asylwerber im Bundesland Vorarlberg

ermittelt.

Davon 34 bei Verbrechenstatbeständen, 62 bei Vergehen, 17 bei Einbruchsdiebstählen und

zwei beim Delikt des räuberischen Diebstahls. Hinsichtlich des Raubes gemäß §§ 142, 143

StGB wurden keine tatverdächtigen Asylwerber ermittelt.

Zu den Fragen 7 und 8:

Im ersten Quartal des Jahres 2004 (Jänner bis März) wurden insgesamt 68 tatverdächtige

Asylwerber ermittelt.

Davon 16 bei Verbrechenstatbeständen, 52 bei Vergehen, 6 bei Einbruchsdiebstählen und

einer beim Delikt des räuberischen Diebstahls. Hinsichtlich des Raubes gemäß §§ 142, 143

StGB wurden ebenfalls keine Asylwerber als Tatverdächtige ermittelt.