2003/AB-BR/2004
Eingelangt am 15.06.2004
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möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche
Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen vom
16.
April 2004, Nr. 2182/J, betreffend Haftung bei Nuklearunfällen, beehre ich mich
Folgendes
mitzuteilen:
Ich teile Ihre Einschätzung, dass nukleare
Risiken vom Anwendungsbereich der Umwelthaf-
tungsrichtlinie erfasst sein sollten und
weise auch darauf hin, dass die gesamte
Bundesregierung in dieser Frage mit mir einer Meinung ist.
Ich bin auf
Gemeinschaftsebene immer dagegen eingetreten, dass durch kerntechnische An-
lagen verursachte Umweltschäden - trotz ihrer möglichen Ausmaße - gänzlich aus
dem An-
wendungsbereich
der Richtlinie herausfallen. Dies stellt eine Bevorzugung für den Nuklear-
sektor dar, die aus österreichischer
Sicht völlig ungerechtfertigt ist. Österreich hat daher im
Umweltministerrat vom 13. Juni 2003 eine
Protokollerklärung zur Umwelthaftungsrichtlinie
abgegeben, wonach Österreich der Richtlinie über Umwelthaftung in der damals
vorliegenden
Fassung nicht zustimmen konnte, da Schäden durch Emissionen von Nuklearanlagen
vom
Geltungsbereich der Richtlinie
ausgenommen sind. Österreich hatte kein Verständnis dafür,
dass der nukleare Sektor der energieerzeugenden Industrie aus der
Haftung im Rahmen dieser
Richtlinie ausgeklammert werden sollte, während andere Formen der
Energieerzeugung erfasst
werden.
Im September 2003
wurde dann gegen den Widerstand Österreichs, Irlands und Deutsch-
lands
ein Gemeinsamer Standpunkt des Rates im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens
mit dem Europäischen Parlament verabschiedet. Österreich hat den Gemeinsamen
Stand-
punkt nicht
mitgetragen, da eine Anwendbarkeit der Umwelthaftungsrichtlinie auf nukleare
Umweltschäden aufgrund des massiven Widerstandes einiger Nuklearstaaten nicht
durchge-
setzt werden konnte. Leider hat sich auch das Plenum des Europäischen
Parlaments dem
österreichischen Anliegen verschlossen.
Letztlich wurde die Richtlinie im März 2004 mit quali-
fizierter Mehrheit gegen die Stimmen Österreichs angenommen.
Hinsichtlich der Frage der Stromimporte
aus Drittstaaten verweise ich auf die Zuständigkeit
des Bundesministers
für Wirtschaft und Arbeit.