2004/AB-BR/2004

Eingelangt am 22.06.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 04 0301/15-I/4/04

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Jürgen Weiss

 

Parlament

1017 Wien         

Wien, 22. Juni 2004

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte
Sissy Roth-Halvax und Kollegen, Nr. 2184/J‑BR, vom 22. April 2004, betreffend Feuerschutzsteuer, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass das Aufkommen aus der
Feuerschutzsteuer seit dem Jahr 2000 relativ konstant ansteigend ist und sich folgendermaßen entwickelt hat:

 

2000    44,4 Mio. €

2001    46,1 Mio. €

2002    50,3 Mio. €

2003    52,1 Mio. €

 

Dies ist ein Anstieg um 1,7 Mio. € oder 3,8 % zwischen 2000 und 2001, 4,2 Mio. € oder 9,1 % zwischen 2001 und 2002 und 1,8 Mio. € oder 3,6 % zwischen 2002 und 2003. Insgesamt also ein Anstieg um 7,7 Mio. € oder 17,3 % zwischen 2000 und 2003.

 

 

Trotz dieser positiven Entwicklung mit steigenden Einnahmen wird vom Niederösterreichischen Landtag eine, vom Bundesministerium für Finanzen derzeit nicht vorgesehene Erhöhung der Feuerschutzsteuer von 8 % (der Versicherungsentgelte aus Feuerversicherungen) auf 10 % dieser Entgelte gefordert. Eine derartige Erhöhung käme einer Steuererhöhung um 25 % gleich, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Bundesregierung wiederholt erklärt hat, im Zuge der Steuerreform 2005 keine Abgaben zu erhöhen.

 

Im Zusammenhang mit der Steuerreform  möchte ich auch auf Folgendes hinweisen:

 

Nach dem Katastrophenfondsgesetz 1996 sind 8,49 % der Fondsmittel zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren durch die Länder zu verwenden, wobei es durch die Mindereinnahmen aus der Steuerreform (die
Mittel des Fonds werden durch Anteile am Aufkommen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer aufgebracht) zu einer entsprechenden Minderdo-
tierung dieser Mittel im Jahr 2005 kommt, die durch die Steigerung des Abgabenaufkommens nicht zur Gänze ausgeglichen werden. Ab dem Jahr 2005 sind die Mittel aus dem Katastrophenfonds allerdings wieder steigend. Damit jedoch den Ländern ausreichend Mittel zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren zur Verfügung stehen, werden diese Fondsmittel durch Umschichtungen ab dem Jahr 2005 um eine Million Euro erhöht. Ein entsprechender Antrag wurde am 28. April 2004 in den Finanzausschuss des Nationalrates eingebracht (§ 27 GOG-Antrag zum Steuerreformgesetz 2005), am 6. Mai 2004 im Plenum des Nationalrates und am 19. Mai 2004 im Plenum des Bundesrates beschlossen. Nach den Schätzungen des Bundesministeriums für Finanzen wird bereits ab dem Jahr 2005 mit einem Aufkommen von rund 55 Mio. € zu rechnen sein.

 


 

Bezüglich der Forderung, die Feuerwehren von der Umsatzsteuer zu befreien ist festzuhalten, dass dies gegen die 6. Mehrwertsteuerrichtlinie verstößt und daher aus EU-rechtlicher Sicht nicht möglich ist.

 

Mit freundlichen Grüßen