2004/AB-BR/2004
Eingelangt am 22.06.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 04 0301/15-I/4/04
Herrn
Präsidenten
Jürgen Weiss
Parlament
1017 Wien
Wien,
22. Juni 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage der Bundesräte
Sissy Roth-Halvax und Kollegen, Nr. 2184/J‑BR, vom
22. April 2004, betreffend Feuerschutzsteuer, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen,
dass das Aufkommen aus der
Feuerschutzsteuer seit dem Jahr 2000 relativ konstant ansteigend ist und sich
folgendermaßen entwickelt hat:
2000 44,4
Mio. €
2001 46,1
Mio. €
2002 50,3
Mio. €
2003 52,1
Mio. €
Dies ist ein Anstieg um
1,7 Mio. € oder 3,8 % zwischen 2000 und 2001,
4,2 Mio. € oder 9,1 % zwischen 2001 und 2002 und
1,8 Mio. € oder 3,6 % zwischen 2002 und 2003. Insgesamt also ein
Anstieg um 7,7 Mio. € oder 17,3 % zwischen 2000 und 2003.
Trotz dieser positiven Entwicklung mit
steigenden Einnahmen wird vom Niederösterreichischen Landtag eine, vom
Bundesministerium für Finanzen derzeit nicht vorgesehene Erhöhung der Feuerschutzsteuer
von 8 % (der Versicherungsentgelte aus Feuerversicherungen) auf 10 %
dieser Entgelte gefordert. Eine derartige Erhöhung käme einer Steuererhöhung um
25 % gleich, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Bundesregierung
wiederholt erklärt hat, im Zuge der Steuerreform 2005 keine Abgaben zu erhöhen.
Im Zusammenhang mit der
Steuerreform möchte ich auch auf
Folgendes hinweisen:
Nach dem Katastrophenfondsgesetz 1996
sind 8,49 % der Fondsmittel zur Beschaffung von Einsatzgeräten der
Feuerwehren durch die Länder zu verwenden, wobei es durch die Mindereinnahmen
aus der Steuerreform (die
Mittel des Fonds werden durch Anteile am Aufkommen an Einkommensteuer und
Körperschaftsteuer aufgebracht) zu einer entsprechenden Minderdo-
tierung dieser Mittel im Jahr 2005 kommt, die durch die Steigerung des
Abgabenaufkommens nicht zur Gänze ausgeglichen werden. Ab dem Jahr 2005 sind
die Mittel aus dem Katastrophenfonds allerdings wieder steigend. Damit jedoch
den Ländern ausreichend Mittel zur Beschaffung von Einsatzgeräten der
Feuerwehren zur Verfügung stehen, werden diese Fondsmittel durch Umschichtungen
ab dem Jahr 2005 um eine Million Euro erhöht. Ein entsprechender Antrag wurde
am 28. April 2004 in den Finanzausschuss des Nationalrates eingebracht (§ 27
GOG-Antrag zum Steuerreformgesetz 2005), am 6. Mai 2004 im Plenum des
Nationalrates und am 19. Mai 2004 im Plenum des Bundesrates beschlossen.
Nach den Schätzungen des Bundesministeriums für Finanzen wird bereits ab dem
Jahr 2005 mit einem Aufkommen von rund 55 Mio. € zu rechnen sein.
Bezüglich der Forderung, die
Feuerwehren von der Umsatzsteuer zu befreien ist festzuhalten, dass dies gegen
die 6. Mehrwertsteuerrichtlinie verstößt und daher aus EU-rechtlicher
Sicht nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen