2005/AB-BR/2004

Eingelangt am 29.06.2004
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ 040301/16-I/4/04

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Jürgen Weiss

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2185/J-BR/2004 vom
29. April 2004 der Abgeordneten Prof. Albrecht Konecny
und Kollegen, betreffend unbeeinflusste Amtsführung des Bundesministers für Finanzen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend halte ich ausdrücklich Folgendes fest:

Soweit diese Anfrage sich auf Reisen bezieht, die dem Fragerecht gemäß § 90 GOG unterliegt, stelle ich ausdrücklich klar, dass keine meiner privaten Reisen vom Bundesministerium für Finanzen oder von dritter Seite bezahlt wurden.

 

Zu 1. und 2.:

Ich wurde in meiner Funktion als österreichischer Finanzminister von der Constantia Privatbank AG gebeten, in der Schweiz einen Vortrag zur Steuerreform 2004/2005 zu halten. An diesem sehr hochkarätig besetzten Diskussionsforum nahmen außerdem u.a. Univ. Prof. Herbert Kofler, Leiter der von mir im Finanzministerium eingerichteten Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung der Steuerreform, Ministerpräsident a.D. Prof. Dr. h.c. Lothar Späth zum Thema Globalisierung und Dr. Rudolf Fries, der über Privatisierungspolitik sprach, teil. U.a. fand Prof. Koflers Vortrag am Freitag statt, der Vortrag von Prof. Späth und mir am Samstag. Im Anschluss an die Vorträge erfolgte jeweils eine eingehende Diskussion. Dementsprechend ist die Constantia Privatbank AG für eine Nächtigung, für die Verpflegung sowie für den Flug Wien – Innsbruck und die Pkw-Reise nach St. Moritz und retour aufgekommen. Ich halte in diesem Zusammenhang fest, dass es bei Vorträgen über fachspezifische Themen selbstverständlich ist, den Vortragenden die anfallenden Reisekosten zu ersetzen.

 

Weiters halte ich fest, dass ich für diese Vortragstätigkeit kein Honorar erhalten habe.

 

Dass ich als österreichischer Finanzminister ersucht wurde, in der Schweiz einen Vortrag über die größte Steuerreform der 2. Republik zu halten, zeigt vom internationalen Interesse, insbesondere da – wie allgemein bekannt – in der Schweiz das Thema Steuerreform von höchster Aktualität ist.

 

Der Sonntagsaufenthalt hatte privaten Charakter und wurde daher selbst-
verständlich auch von mir privat bezahlt.

 

Zu 3.:

Nein.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.