2005/AB-BR/2004
Eingelangt am 29.06.2004
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040301/16-I/4/04
Herrn Präsidenten
Jürgen Weiss
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2185/J-BR/2004 vom
29. April 2004 der Abgeordneten Prof. Albrecht Konecny und Kollegen,
betreffend unbeeinflusste Amtsführung des Bundesministers für Finanzen, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend halte ich ausdrücklich
Folgendes fest:
Soweit diese Anfrage sich auf Reisen
bezieht, die dem Fragerecht gemäß § 90 GOG unterliegt, stelle ich
ausdrücklich klar, dass keine meiner privaten Reisen vom
Bundesministerium für Finanzen oder von dritter Seite bezahlt wurden.
Zu 1. und 2.:
Ich
wurde in meiner Funktion als österreichischer Finanzminister von der Constantia
Privatbank AG gebeten, in der Schweiz einen Vortrag zur Steuerreform 2004/2005
zu halten. An diesem sehr hochkarätig besetzten Diskussionsforum nahmen
außerdem u.a. Univ. Prof. Herbert Kofler, Leiter der von mir im
Finanzministerium eingerichteten Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung der
Steuerreform, Ministerpräsident a.D. Prof. Dr. h.c. Lothar Späth zum
Thema Globalisierung und Dr. Rudolf Fries, der über Privatisierungspolitik
sprach, teil. U.a. fand Prof. Koflers Vortrag am Freitag statt, der Vortrag von
Prof. Späth und mir am Samstag. Im Anschluss an die Vorträge erfolgte jeweils
eine eingehende Diskussion. Dementsprechend ist die Constantia Privatbank AG
für eine Nächtigung, für die Verpflegung sowie für den Flug Wien – Innsbruck
und die Pkw-Reise nach St. Moritz und retour aufgekommen. Ich halte in diesem
Zusammenhang fest, dass es bei Vorträgen über fachspezifische Themen
selbstverständlich ist, den Vortragenden die anfallenden Reisekosten zu
ersetzen.
Weiters
halte ich fest, dass ich für diese Vortragstätigkeit kein Honorar erhalten
habe.
Dass
ich als österreichischer Finanzminister ersucht wurde, in der Schweiz einen
Vortrag über die größte Steuerreform der 2. Republik zu halten, zeigt vom
internationalen Interesse, insbesondere da – wie allgemein bekannt – in der
Schweiz das Thema Steuerreform von höchster Aktualität ist.
Der
Sonntagsaufenthalt hatte privaten Charakter und wurde daher selbst-
verständlich auch von mir privat bezahlt.
Zu 3.:
Nein.
Mit
freundlichen Grüßen