2013/AB-BR/2004
Eingelangt am 16.07.2004
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BM für Gesundheit
und Frauen
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Bundesrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: 11.001/62-I/A/3/04 Wien,
Sehr geehrte Frau
Präsidentin!
Ich beantworte die
an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2190/J-BR/2004
der Bundesräte Prutsch und GenossInnen, wie folgt:
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Fragen 1 und 2:
Das
Arzneimittelgesetz sieht keine Beurteilung vor, in der auf den Bedarf einer
Einrichtung eingegangen werden kann.
Aus
gesundheitspolitischen und ökonomischen Überlegungen wäre die Versorgung der
österreichischen Patienten mit zwei Blutbanken (Innsbruck und Wien), die das
aufgebrachte Vollblut in seine Bestandteile (rote Blutkörperchen, Blutplättchen
und Plasma) auftrennen und die Testung der Spender vornehmen, ausreichend und
würde die Kosten pro Endprodukt senken. Dies insbesondere unter der Annahme,
dass die Zahl der angewendeten Blutkomponenten von derzeit 400000 in Zukunft
auf 200000 gesenkt werden soll.
Aus
wissenschaftlicher Sicht jedoch wäre eine Blutbank an den universitären
Einrichtungen für Schulungszwecke zusätzlich zu Innsbruck und Wien auch in Graz
vertretbar.
Frage 3:
Grundsätzlich ist
eine Subventionierung einer humanitären Einrichtung zu befürworten, dies
allerdings nicht im Bereich der Aufbringung von Blut von freiwilligen Spendern.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bundesministerin:
Maria Rauch-Kallat