2013/AB-BR/2004

Eingelangt am 16.07.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau                                                                                                

Präsidentin des Bundesrates                                                               (5-fach)

Parlament                                                                                        

1010 Wien                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: 11.001/62-I/A/3/04                                                                  Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2190/J-BR/2004 der Bundesräte Prutsch und GenossInnen, wie folgt:

 

 

 

 

 


Fragen 1 und 2:

Die Baupläne der geplanten Blutzentrale wurden von Vertretern des  Betreibers der für Betriebsbewilligungen gemäß § 63 Arzneimittelgesetz zuständigen Abteilung meines Ressorts vorgelegt und besprochen.

 

Das Arzneimittelgesetz sieht keine Beurteilung vor, in der auf den Bedarf einer Einrichtung eingegangen werden kann.

 

Aus gesundheitspolitischen und ökonomischen Überlegungen wäre die Versorgung der österreichischen Patienten mit zwei Blutbanken (Innsbruck und Wien), die das aufgebrachte Vollblut in seine Bestandteile (rote Blutkörperchen, Blutplättchen und Plasma) auftrennen und die Testung der Spender vornehmen, ausreichend und würde die Kosten pro Endprodukt senken. Dies insbesondere unter der Annahme, dass die Zahl der angewendeten Blutkomponenten von derzeit 400000 in Zukunft auf 200000 gesenkt werden soll.

 

Aus wissenschaftlicher Sicht jedoch wäre eine Blutbank an den universitären Einrichtungen für Schulungszwecke zusätzlich zu Innsbruck und Wien auch in Graz vertretbar.


 

Frage 3:

Grundsätzlich ist eine Subventionierung einer humanitären Einrichtung zu befürworten, dies allerdings nicht im Bereich der Aufbringung von Blut von freiwilligen Spendern.

 

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat