2014/AB-BR/2004

Eingelangt am 16.07.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                                                                

Präsidentin des Bundesrates                                                               (5-fach)

Parlament                                                                                        

1010 Wien                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: 11.001/61-I/A/3/04                                                                  Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2195/J-BR/2004 der Bundesräte Hösele und Kollegen, wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass die nachfolgenden Auflistungen sich auf jene Bereiche beziehen, die gemäß der BMG-Novelle 2003 meinem Ressort zugeordnet sind und Daten der Jahre 2000 bis 2003 umfassen. Eine Aufstellung für den Zeitraum Ende Oktober/Dezember 1999 konnte nicht erfolgen, da dies einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedingt hätte. Die Zahlungen für das Jahr 2004 beinhalten die bislang (18.6.04) angefallenen Zahlungen bzw. ist bei den einzelnen Kostenarten vermerkt bis wann die Berücksichtigung erfolgte.

 

Im Einzelnen wurden folgende Leistungen erbracht:

 

Frage 1:

 

Prophylaxe:

Für folgende öffentliche Impfungen wurden in den Jahren 1999-2004 entsprechend den Empfehlungen des OSR für die Kinder und Jugendlichen in den in Betracht kommenden Altersgruppen vom Bund folgende Impfstoffe kostenlos zur Verfügung gestellt:

 

Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Polio-Impfstoff, Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Impfstoff, Röteln-Impfstoff, Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff, Hepatitis B, sowie Polio-Impfstoff.

Die diesbezüglichen Anforderungen des Bundeslandes Steiermark wurden vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zur Gänze berücksichtigt.

Insgesamt wurden an das Land Steiermark Impfstoffe in folgender Höhe abgegeben:

2000:                       1.043.720,57

2001:                          848.972,57

2002:                       1.148.129,79

2003:                       1.221.363,91

2004:                          319.687,93 (Stand 31.5.04)

 

Weiters wurden bundesweit Leistungen erbracht, die den Bundesländern zugute kommen, im einzelnen aber für das Bundesland Steiermark nicht quantifizierbar sind. So werden den Schulen für die schulärztlichen Untersuchungen kostenlos die dafür notwendigen Drucksorten (Gesundheitsblatt, Elternfragebogen, Mitteilungskarten an die Eltern) zur Verfügung gestellt.

 

Mutter-Kind-Pass:

Auf Anforderung durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung wurde folgende Anzahl von Mutter-Kind-Pässen und Begleitbroschüren zum Mutter-Kind-Pass "Mein Baby kommt" zur Verfügung gestellt:

 

2000:    je 10.500 Stück

2001:    je 7.470 Stück

2002:    je 19.650 Stück

2003:    je 11.800 Stück

2004:    je 8.200 Stück (bislang)

 

Für Gesamtösterreich wurden folgende Beträge für die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen aufgewendet:

2000:       ATS 348,439.664,82

2001:                29,084.317,90

2002:                29,151.861,01

2003:                29,069.160,--

2004:                14,581.599,13 (bislang)

 

Eine detaillierte betragliche Zuordnung auf das Bundesland Steiermark ist in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

Subventionen:

Die Zuteilung der einzelnen Subventionen auf das Bundesland Steiermark erfolgte danach, ob der Verein seinen Vereinssitz gemäß Statuten im Bundesland Steiermark hat.

Das heißt natürlich nicht, dass sämtliche von diesen Vereinen erbrachten Leistungen ausschließlich diesem Bundesland zu Gute kommen.

Die Förderungen der Jahre 1999 bis 2004 sind der beiliegenden Aufstellung zu entnehmen.

 

Der Unterstützungsfonds für Personen, die durch medizinische Behandlung oder Tätigkeit mit HIV infiziert worden sind und ihre Angehörigen wird jährlich vom Bund gefördert.

 

Der Bund leistet einen Betrag von € 363,36 pro Person und Monat (ab dem Jahr 2004 € 363,50) wenn auch das jeweilige Bundesland, in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat, diesen Betrag leistet.

 

Insgesamt wurden seitens des Bundes folgende Beträge ausbezahlt:

2000:       ATS          1.135.000,--

2001:       ATS          1.025.000,--

2002:                           70.855,21

2003:                           69.765,12

2004:                           34.896,-- (Stand 31.5.04)

 

Vom Bund wurde Ende des Jahres 2000 ein Unterstützungsfonds für Personen, die durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, gegründet.

 

Betroffene erhalten aus diesem Fonds je nach dem Grad ihrer Erkrankung einen bestimmten Betrag.

Bislang wurden folgende Zahlungen an Betroffene aus dem Bundesland Steiermark geleistet:

2001:        ATS          120.000,--

2002:                         12.979,--

2003:                         10.938,--

2004:                           5.250,-- (Stand 31.5.04)

 

Im Rahmen der Förderung der Ausbildung von Ärzten in der Lehrpraxis wurde allen Förderungsansuchen der antragstellenden Ärzte aus der Steiermark entsprochen, sofern die formellen und budgetären Voraussetzungen dafür gegeben waren.

Im einzelnen wurden folgende Beträge an das Bundesland Steiermark ausbezahlt:

2000: 4 Ärzte mit insgesamt € 24.200,05

2001: 25 Ärzte mit insgesamt € 170.744,82

2002: 25 Ärzte mit insgesamt € 182.844,75

2003: 52 Ärzte mit insgesamt € 274.266,22

2004: 23 Ärzte mit insgesamt € 143.855,08 (bislang)

 

Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen werden weiters jährlich gemäß dem Gesundheitsförderungsgesetz Zahlungen an den Fonds Gesundes Österreich geleistet, welcher wiederum Projektförderungen an Antragsteller vergibt.

Es handelt sich hierbei um folgende Beträge:

 

2000:                            4.136.583,44

2001:                            4.239.248,73

2002:                            8.450.000,--

2003:                            5.405.308,67

2004:                            1.812.500,01 (BVA 7,250.000,--)

 

Wie viele Anträge und in welcher Höhe Anträge von Antragstellern aus dem Land Steiermark befürwortet wurden, kann in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden.

 

Für Leistungen nach dem IVF-Fonds-Gesetz wurden folgende Zahlungen an das Bundesland Steiermark geleistet:

(Die IVF-Behandlungen werden im LKH Graz und im „Institut Dr. Schenk“ durchgeführt).

 

2000:                          127.324,57

2001:                          279.633,59

2002:                          686.982,45

2003:                       1.291.757,48

2004:                          543.338,80 (Stand 31.5.04)

 

Dies bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche in den genannten IVF-Zentren erbrachten Leistungen Bürgern aus dem Bundesland Steiermark zu Gute kamen, da natürlich auch Bürger aus anderen Bundesländern in den Zentren behandelt werden.

 

Infolge des Tuberkulosegesetzes wurden folgende Zahlungen geleistet:

2000:      ATS        2.449.031,62

2001:                      177.978,07

 

Für die Jahre 2002, 2003 und 2004 können in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit keine Zahlen für einzelne Bundesländer genannt werden, da die Verrechnung seit 2002 zentral erfolgt.

Österreichweit wurden 2002 Zahlungen von € 566.257,46; 2003 in Höhe von

€ 1,632.150,52 und 2004 bislang in Höhe von € 118.926,01 (BVA 1,035.000,--) geleistet.

 

Für Entschädigungen nach Sanitätsgesetzen wurden folgende Zahlungen durchgeführt:

2000:                         17.273,03

2001:                         66.367,17

 

Hinsichtlich der Zahlungen für 2002, 2003 und 2004 wird auf die Ausführungen zu den Zahlungen gemäß Tuberkulosegesetz verwiesen.

Österreichweit wurden 2002 Zahlungen von € 30.887,34; 2003 in Höhe von

€ 197.897,13 und 2004 bislang in Höhe von € 53.358,21 (BVA 1,030.000,--) geleistet.

 

Für den Bereich Studienförderung/Medizinisch-technische Schulen ist eine betragliche Zuordnung der Ausgaben für das Land Steiermark innerhalb der gesetzten Frist keinesfalls möglich. Allenfalls können diese Daten von der Studienbeihilfenbehörde angefordert werden. Insgesamt wurden für Gesamtösterreich folgende Beträge aufgewendet:

2000:                     3.622.664,69

2001:                     4.031.432,19

2002:                     3.626.185,07

2003:                     3.434.000,--

2004:                     1.867.058,72 (bislang)

 

Für die Zahlung von Schülerbeihilfen an SchülerInnen von med.-techn. Fachschulen und Hebammenakademien wurden folgende Zahlungen geleistet:

2000:    ATS   428.100,--

2001:              33.919,32

 

Hinsichtlich der Zahlungen für 2002, 2003 und 2004 wird auf die Ausführungen zu den Zahlungen gemäß Tuberkulosegesetz verwiesen.

Österreichweit wurden 2002 Zahlungen von € 136.542,--; 2003 in Höhe von

€ 96.595 und 2004 bislang in Höhe von € 20.194,-- (BVA 182.000,--) geleistet.

 

Für den Betrieb der Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalt (BBSUA) Graz wurden folgende Zahlungen getätigt:

2000:                     2.544.915,21

2001:                     2.588.697,66

2002:                     1.150.903,88

 

Die BBSUA Graz wurde per 1. Juni 2002 in die neu errichtete Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit eingegliedert.

 

Strukturfonds:

 

Gemäß §§ 56a ff Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, BGBl.Nr. 1/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I. Nr. 90/2002 (im Folgenden kurz: KAKuG) ist beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Struktur­fonds eingerichtet, der mit Mitteln aus dem Bundesbereich dotiert wird.

 

Zur Finanzierung öffentlicher und gemeinnütziger Krankenanstalten hat dieser Fonds folgende Beiträge (in Euro) an den Steiermärkischen Krankenanstalten­finanzierungsfonds geleistet:

 

        2000                       2001                         2002                        20031)                       20042)

64.947.595               65.653.747                65.817.783                63.030.181                66.345.079

1)    Stand lt. Endabrechnung;
Die starke Verminderung im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr ergibt sich durch den Wegfall der USt.-Vorauszahlungen für den Jänner des Folgejahres.

2)    Schätzung lt. Bundesministerium für Finanzen vom 7. Juni 2004

 

Weiters hat der Strukturfonds die folgenden Mittel zur Förderung des Transplan­tationswesens gemäß § 59 Abs. 6 Z 2 KAKuG i. V. m. § 59d KAKuG im Bundes­land Steiermark eingesetzt (in Euro):

 

            2000                               2001                                 2002                                   20031)

      259.985,54                      174.598,00                        203.777,00                           257.327,91

1)    Vorläufiges Ergebnis, da die Endabrechnung 2003 noch nicht zur Gänze abgeschlossen ist.

 

Für das Jahr 2004 kann der Betrag, der aus Mitteln zur Förderung des Transplan­tationswesens an das Land Steiermark fließt, nicht abgeschätzt werden. Die unterschiedliche Höhe der geflossenen Mittel ist auf die Änderung der Förde­rungsschwerpunkte und der Abwicklung der Förderung ab dem Jahr 2001 zurück­zuführen.

 

Gemäß § 59 Abs. 6 Z 2 KAKuG stehen dem Strukturfonds jährlich insgesamt höchstens 3,63 Millionen Euro für die Finanzierungen von Planungen und Strukturreformen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden in Abstimmung zwischen dem Bund und allen Ländern österreichweite Projekte finanziert,
deren Ergebnisse allen Ländern zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens
zu Gute kommen.

 

Im Bereich der Frauenprojektförderung sind die nachstehenden Aufwendungen bzw. Förderungen zu nennen:

Im Zuge der Ressortumbildung standen für das Budgetjahr 2003 Zusatzmittel des ehemaligen BMWA zur Verfügung, die für arbeitsmarktspezifische Maßnahmen gewährt wurden. Im Folgenden sind diese Maßnahmen gesondert ausgewiesen.

 

NAME

2000

2001

2002

2003

ADA – Association for Democracy in Afrika, Graz

 

€ 13.589,-

 

€ 5.000,-

Caritas der Diözese Graz-Seckau; Projekt Frauennotschlafstelle

 

 

 

€ 10.000,-

Doku Graz – Frauenförderungsgesellschaft

 

€ 21.801,-

€ 15.500,-

€ 15.500,-

Frauen gegen sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung, Notruf und Beratung, Graz

ATS 600.000,-

 

 

 

Frauendokumentations-, Forschungs- und Bildungszentrum Graz

ATS 300.000,-

 

 

 

Frauengesundheitszentrum, Graz

ATS 300.000,-

€ 14.534,-

€ 4.845,-

€ 14.540,-

Frauenhäuser Steiermark, Verein zur Soforthilfe für bedrohte und misshandelte Frauen und deren Kinder, Graz

 

€ 7.267,-

€ 7.267,-

€ 7.270,-

Frauennetzwerktreffen, Workshop, Graz

 

 

 

€ 500,-

Frauenservicestelle Frauenberatung- Bildung, Forschung, Graz

ATS 600.000,-

€ 43.630,-

€ 43.603,-

€ 50.873,-

inkl. Zusatzprojekt für arbeitsmarktspezifische Maßnahmen

Frauenservicestelle Frauenservice Graz, Zusatzprojekt Kompetenzzentrum Genderwerkstätte

 

€ 3.633,-

 

 

Frauenservicestelle Mafalda, Graz

ATS 600.000,-

€ 43.603,-

€ 43.603,-

 

Grazer Fraueninitiative, Grazer Frauenhaus

ATS 100.000,-

 

 

 

Initiative Taten statt Worte, Graz

 

 

 

€ 27.000,-

Interventionsstelle Graz

ATS  1,669.500,-

 

 

 

Juko, Köflacher Jugend- und Kommunikationszentrum, Projekt Mädchen- und Frauenarbeit

ATS 30.000,-

 

 

 

KiG! Kultur in Graz

 

€ 5.450,-

 

 

Organisationskomitee Grazer Frauenmesse

ATS 40.000,-

 

 

 

Österreichische Plattform für Alleinerziehende, Graz

ATS 150.000,-

 

 

 

Österreichische Plattform für Alleinerziehende, Graz

 

€ 10.900,-

 

€ 10.900,-

Peripherie – Institut für praxisorientierte Genderforschung, Graz

 

€ 10.900,-

 

€ 10.900,-

Projektgruppe F.I.T. an der TU Graz

ATS 40.000,-

€ 2.906,-

€ 2.907,-

€ 8.810,-

Verein Danaida, Graz

ATS 100.000,-

€ 7.267,-

€ 6.500,-

€ 13.270,-

Verein Frauenplattform Bezirk Voitsberg, Köflach

ATS 92.000,-

€ 8.720,-

€ 5.073,-

€ 11.020,-

Verein Lebenshilfe – Projekt Alpha Nova Betriebsges.m.b.H.

ATS 53.100,-

 

 

 

Verein Mafalda, Zusatzprojekt Gewaltprävention

 

€ 16.351,-

€ 43,603,-

€ 49.416,-

inkl. Zusatzprojekt für arbeitsmarktspezifische Maßnahmen;

 

Verein Nova – Netzwerk für Berufsausbildung, Graz

ATS 200.000,-

€ 14.534,-

€ 10.000,-

€ 18.000,-

Verein Tara, Notruf Graz

 

€ 43.603,-

€ 43.603,-

€ 43.603,-

Verein Thekla – Regionales Netzwerk der Frauen- und Mädchenprojekte zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen, Graz

ATS 80.000,-  

 

 

 

 

 

Frage 2:

Hierzu wird festgestellt, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden können, da für das Jahr 2005 noch kein Bundesfinanzgesetz erstellt worden ist. Weiters wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Krankenanstaltenfinanzierung als auch die Förderung des Trans­plantationswesens Gegenstand einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG ist und diese mit Ende dieses Jahres ausläuft, weshalb für die nächsten Jahre in diesem Bereich noch keine konkreten Vorhaben geplant werden können.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat