2015/AB-BR/2004

Eingelangt am 16.07.2004
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Bundesrates                                                      (5-fach)

Anna Elisabeth Haselbach                                                         

Parlament                                                                                     

1010 Wien 

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0139-I/A/4/2004                                           Wien, 15. Juli 2004

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2200 /J-BR der Bundesräte Hösele, Herta Wimmler, Dr. Schnider, DIng.
Bogensperger, Dr. Karl-Heinz Dernoscheg und Kollegen
wie folgt:

 

Zu der Anfrage ist vorab anzumerken, dass in vielen Bereichen, wie etwa im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung, eine Gliederung nach regionalen Aspekten nicht möglich ist. Andere Leistungen – etwa nach dem Opferfürsorgegesetz,

dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz oder Leistungen wie Familienhärteausgleich, Unterhaltsvorschüsse, Teilzeitbeihilfenersatz und Wiedereinstellungsbeihilfen – können ebenfalls nur bundesweit dargestellt werden.

 

Frage 1:

 

Folgende Leistungen können jedoch für das Bundesland ziffernmäßig ausgewiesen werden und stellen somit einen Teilaspekt der Leistungen meines Ressorts für das Bundesland Steiermark dar.

 

Art der Leistung

In Mio. Euro

 

 

2000

 

2001

 

2002

 

2003

Leistungen nach dem Behinderteneinstellungs-gesetz (Ausgleichstaxfonds, ATF)

11,206

10,160

11,007

12,318

 

 

 

 

 

Leistungen nach dem Bundesbehindertengesetz

(Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung)

0,768

1,704

4,211

1,984

 

 

 

 

 

Leistungen nach dem Kriegsopfer- und Behindertenfondsgesetz

-

-

-

0,001

 

 

 

 

 

Leistungen aus der Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderungen (Beh. Milliarde)

-

9,862

11,228

12,203

Leistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz

217,700

224,700

239,300

250,100

 

 

 

 

 

Leistungen nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz

70,037

65,685

62,343

58,949

 

 

 

 

 

Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Gewährung von Hilfeleistungen an Opfer von Verbrechen

0,221

0,226

0,263

0,225

 

 

 

 

 

Entschädigungen nach dem Impfschadengesetz

0,194

0,187

0,501

0,261

 

 

 

 

 

Familienlastenausgleichsfonds

399,910

397,140

480,873

522,494

 

Folgende Projekte für das Bundesland Steiermark wurden seitens meines Ressorts ebenfalls gefördert:.

 

Europazentrum/Europahaus Graz

Förderung für das Europäische Jugendseminar „Drogenproblematik in der Europäischen Union“; EU-Anteil rund 50%.

 

EUR 4.360,37 (ausgezahlt Jänner 2001)

 

 

Berufsförderungsinstitut Steiermark

Kofinanzierung für das Projekt „LILEBP-Lifelong Learning for blind people“ im Rahmen des EU-Bildungsprogramms SOKRATES; EU-Anteil rund 50%.

 

EUR 10.000,-- (ausgezahlt Jänner 2002)

 

 

Lebenshilfe Graz und Umgebung

Kofinanzierung für das Projekt „Empowering parents of children with special needs“ im Rahmen des EU-Bildungsprogramms SOKRATES; EU-Anteil rund 74%.

EUR 23.691,34 (ausgezahlt Jänner 2002)

EUR 11.043,-- (ausgezahlt Juli 2002)

 

 

Europazentrum/Europahaus Graz

Förderung für die Internationale Konferenz „Frau sein in Europa – Traum oder Albtraum?“ EU-Anteil rund 50%.

 

EUR 5.087,10 (ausgezahlt September 2002)

 

 

Lebenshilfe Graz

Kofinanzierung für das Projekt „Integrative Berufsausbildung zumR BehindertenbetreuerIn“ im Rahmen des EU-Bildungsprogramms LEONARDO; EU-Anteil rund 70%.

 

EUR 65.014,72 (ausgezahlt Mai 2004)

Steirischer Landesverband im Österreichischen Gehörlosenverbund

Kofinanzierung für das Projekt „VOGS – Vocational Guidance Standards for Deaf People“ im Rahmen des EU-Bildungsprogramms LEONARDO; EU-Anteil rund 70%.

 

EUR 10.000,-- (wird im Juni 2004 ausgezahlt)

 

 

Österreichisches Komitee für Unfallverhütung im Kindesalter (ÖKU)

 

Im Jahr 2001 erging der Auftrag zur Durchführung einer retrospektiven Studie zu „Kinderunfällen mit Produkten“ an den Verein „Österreichisches Komitee für Unfallverhütung im Kindesalter“ (ÖKU) in Graz. ÖKU ist eine Initiative an der Universitätsklinik für Kinderchirurgie am LKH Graz und seit Jahren mit Projekten in der Präven-tion von Kinderunfällen tätig. Die Studie lieferte wesentliche Datengrundlagen für Produktsicherheits-Aktivitäten bei Kleinkinderprodukten.

Die Kosten hiefür betrugen EUR 6.529,--.

 

 

Im Jahr 2003 wurde dem Verein „Österreichisches Komitee für Unfallverhütung im Kindesalter“ für die Studie zu „Kinderunfällen“, die systematisch alle Kinder betreffenden Unfälle, die in steiermärkischen Krankenhäusern behandelt werden, auswertet, eine Förderung von EUR 15.000,--.gewährt.

Ziel dieser Studie ist, gezielt präventive Maßnahmen zu setzen. Es ist davon auszugehen, dass die Erhebung durchaus als repräsentativ für ganz Österreich angesehen werden kann. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat diese Studie mitfinanziert.

 

 

Frage 2:

 

Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, da die Budgetvoranschläge für 2005 und 2006 erst im Herbst 2004 verhandelt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Bundesminister:

Haupt eh.