2018/AB-BR/2004
Eingelangt am 19.07.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ 10.001/9-III/4a/04
Frau
Präsidentin des Bundesrates
Anna Elisabeth Haselbach
Parlament
1017 Wien
Wien, Juli 2004
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2188/J-BR/2004 betreffend Volksgruppenförderung,
die die Bundesräte Ana Blatnik, Kolleginnen und Kollegen am 18. Mai 2004 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. und 2.:
Bezüglich der die
Interessen der Volksgruppen berührenden „allgemeinen Planungen auf dem Gebiet
des Förderungswesens“ - so der in der Einleitung der Anfrage erwähnte § 3 Abs.
1 des Volksgruppengesetzes - habe ich für den Volksgruppenbeirat für die
slowenische Volksgruppe bereits dessen Vorsitzendem Herrn Dr. Sturm vor einiger
Zeit meine Bereitschaft erklärt, bei Bedarf den Beirat zu kontaktieren. Diese
Bereitschaft gilt selbstverständlich auch für alle anderen Volksgruppenbeiräte.
Ad 3.:
Wechselseitige
Informationspflichten müssten, um den damit verbundenen Aufwand zu
rechtfertigen, ausnahmslos alle potenziellen Förderungsgeber einbinden, was
schwer realisierbar erscheint. Unter diesen Umständen halte ich es daher für
angemessen - und lege in meinem Ressortbereich bei Förderungsvergaben den
Schwerpunkt darauf -, dass die Effizienzkontrolle der Vergabe von
Förderungsmittel in erster Linie durch den engen Kontakt mit dem jeweiligen
Förderungswerber sichergestellt wird (d.h. es sind Informationen jedenfalls
auch über den Finanzplan und dessen Bedeckung durch andere Förderungswerber,
einschließlich Gebietskörperschaften und Privater, zu geben), um die
notwendigen Grundlagen für die Entscheidungsfindung zu beschaffen.
Die Bundesministerin: