2018/AB-BR/2004

Eingelangt am 19.07.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

GZ 10.001/9-III/4a/04

 

 

Frau

Präsidentin des Bundesrates

Anna Elisabeth Haselbach

Parlament

1017 Wien

           Wien,     Juli 2004

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2188/J-BR/2004 betreffend Volksgruppenförderung, die die Bundesräte Ana Blatnik, Kolleginnen und Kollegen am 18. Mai 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. und 2.:

Bezüglich der die Interessen der Volksgruppen berührenden „allgemeinen Planungen auf dem Gebiet des Förderungswesens“ - so der in der Einleitung der Anfrage erwähnte § 3 Abs. 1 des Volksgruppengesetzes - habe ich für den Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe bereits dessen Vorsitzendem Herrn Dr. Sturm vor einiger Zeit meine Bereitschaft erklärt, bei Bedarf den Beirat zu kontaktieren. Diese Bereitschaft gilt selbstverständlich auch für alle anderen Volksgruppenbeiräte.

 

Ad 3.:

Wechselseitige Informationspflichten müssten, um den damit verbundenen Aufwand zu rechtfertigen, ausnahmslos alle potenziellen Förderungsgeber einbinden, was schwer realisierbar erscheint. Unter diesen Umständen halte ich es daher für angemessen - und lege in meinem Ressortbereich bei Förderungsvergaben den Schwerpunkt darauf -, dass die Effizienzkontrolle der Vergabe von Förderungsmittel in erster Linie durch den engen Kontakt mit dem jeweiligen Förderungswerber sichergestellt wird (d.h. es sind Informationen jedenfalls auch über den Finanzplan und dessen Bedeckung durch andere Förderungswerber, einschließlich Gebietskörperschaften und Privater, zu geben), um die notwendigen Grundlagen für die Entscheidungsfindung zu beschaffen.

 

Die Bundesministerin: