2022/AB-BR/2004

Eingelangt am 22.07.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. 11000/36-CS3/04      DVR 0000175

 

An die

Präsidentin des Bundesrates

Parlament

1017  Wien

Wien,  21.  Juli  2004

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2203/J-BR/2004 betreffend Führerschein in Scheckkartenformat, die die Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen am 3. Juni 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Wann gedenken Sie eine Regierungsvorlage dem Nationalrat und dem Bundesrat zuzuleiten, mit welcher das Führerscheingesetz und seine Verordnungen dahin gehend abgeändert werden, dass der Führerschein auch im Scheckkartenformat ausgestellt werden kann?

 

Wenn Sie dies nicht beabsichtigen: Was spricht gegen diese kundenfreundliche Lösung?

 

Antwort:

Im meinem Ressort wird zur Zeit an einem Projekt gearbeitet, das die Umgestaltung des Führerscheinerteilungsverfahrens zum Gegenstand hat. Im Wesentlichen soll erreicht werden, dass die Behörden auf ihre Kernaufgaben beschränkt werden, d.h. eine weitgehende Auslagerung von

Tätigkeiten an die Fahrschulen unter verstärkter Einbindung der IT-Technologie erfolgt, wobei am Ende dieses Prozesses die Ausstellung eines Führerscheines im Scheckkartenformat steht. Nachdem in einer Arbeitsgruppe konkrete Lösungsansätze für eine solche Reform des Führerscheinverfahrens erarbeitet wurden, können die Arbeiten zur Implementierung eines neuen Systems aufgenommen werden. Bis wann dem Parlament eine entsprechende Regierungsvorlage zugeleitet werden kann, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.

 

Frage 3:

Wie sieht die Entwicklung im Europäischen Recht in Bezug auf Form des Führerscheins aus?

Gibt es Tendenzen zur Vereinheitlichung der Führerscheine und wie soll diese vereinheitlichte Form aussehen?

 

Antwort:

Im Rahmen der 3. Führerscheinrichtlinie, die zur Zeit von Rat und EU-Parlament diskutiert wird, ist vorgesehen, den Führerschein im Scheckkartenformat zwingend einzuführen. Derzeit gibt es für die Mitgliedstaaten die Wahlmöglichkeit, den Führerschein in Papierform oder im Scheckkartenformat auszustellen.

 

Das Aussehen des Scheckkartenführerscheines ist zur Zeit in Anhang 1a der Richtlinie 91/439/EWG des Rates festgelegt und soll durch die 3. Führerscheinrichtlinie nicht wesentlich verändert werden.

 

Mit einer Beschlussfassung dieser 3. Führerscheinrichtlinie ist jedoch aufgrund zahlreicher unterschiedlicher Standpunkte grundsätzlicher Natur von mehreren Mitgliedstaaten in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. 

 

Fragen 4 und 5:

Welche Mitgliedsländer der EU verfügen über einen Führerschein in Scheckkartenformat?

 

Welche Länder der EU, die einen solchen noch nicht eingeführt haben, beabsichtigen dies in nächster Zeit zu tun?

 

Antwort:

Derzeit werden in Dänemark, Deutschland, Island, Italien, Portugal, Finnland, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich Führerscheine in Scheckkartenformat ausgestellt.

 

Es liegen mir keine Informationen vor, welche Länder in nächster Zeit die Einführung eines Führerscheines in Scheckkartenformat beabsichtigen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen