2022/AB-BR/2004
Eingelangt am 22.07.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. 11000/36-CS3/04 DVR 0000175
Präsidentin des
Bundesrates
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau
Präsidentin!
Die schriftliche Anfrage Nr.
2203/J-BR/2004 betreffend Führerschein in Scheckkartenformat, die die
Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen am 3. Juni 2004 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und
2:
Wann gedenken
Sie eine Regierungsvorlage dem Nationalrat und dem Bundesrat zuzuleiten, mit
welcher das Führerscheingesetz und seine Verordnungen dahin gehend abgeändert
werden, dass der Führerschein auch im Scheckkartenformat ausgestellt werden
kann?
Wenn Sie dies
nicht beabsichtigen: Was spricht gegen diese kundenfreundliche Lösung?
Antwort:
Im meinem Ressort wird zur Zeit an einem Projekt
gearbeitet, das die Umgestaltung des Führerscheinerteilungsverfahrens zum
Gegenstand hat. Im Wesentlichen soll erreicht werden, dass die Behörden auf
ihre Kernaufgaben beschränkt werden, d.h. eine weitgehende Auslagerung von
Tätigkeiten an die Fahrschulen unter verstärkter
Einbindung der IT-Technologie erfolgt, wobei am Ende dieses Prozesses die
Ausstellung eines Führerscheines im Scheckkartenformat steht. Nachdem in einer
Arbeitsgruppe konkrete Lösungsansätze für eine solche Reform des
Führerscheinverfahrens erarbeitet wurden, können die Arbeiten zur
Implementierung eines neuen Systems aufgenommen werden. Bis wann dem Parlament
eine entsprechende Regierungsvorlage zugeleitet werden kann, kann zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.
Frage 3:
Wie sieht die Entwicklung im Europäischen Recht
in Bezug auf Form des Führerscheins aus?
Gibt es Tendenzen zur Vereinheitlichung der
Führerscheine und wie soll diese vereinheitlichte Form aussehen?
Antwort:
Im Rahmen der 3. Führerscheinrichtlinie, die zur
Zeit von Rat und EU-Parlament diskutiert wird, ist vorgesehen, den Führerschein
im Scheckkartenformat zwingend einzuführen. Derzeit gibt es für die
Mitgliedstaaten die Wahlmöglichkeit, den Führerschein in Papierform oder im
Scheckkartenformat auszustellen.
Das Aussehen des Scheckkartenführerscheines ist
zur Zeit in Anhang 1a der Richtlinie 91/439/EWG des Rates festgelegt und soll
durch die 3. Führerscheinrichtlinie nicht wesentlich verändert werden.
Mit einer Beschlussfassung dieser 3.
Führerscheinrichtlinie ist jedoch aufgrund zahlreicher unterschiedlicher
Standpunkte grundsätzlicher Natur von mehreren Mitgliedstaaten in absehbarer
Zeit nicht zu rechnen.
Fragen 4 und 5:
Welche Mitgliedsländer der EU verfügen über
einen Führerschein in Scheckkartenformat?
Welche Länder der EU, die einen solchen noch
nicht eingeführt haben, beabsichtigen dies in nächster Zeit zu tun?
Antwort:
Derzeit werden in Dänemark, Deutschland, Island,
Italien, Portugal, Finnland, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich
Führerscheine in Scheckkartenformat ausgestellt.
Es liegen mir keine Informationen vor, welche
Länder in nächster Zeit die Einführung eines Führerscheines in
Scheckkartenformat beabsichtigen.
Mit freundlichen Grüßen