2023/AB-BR/2004
Eingelangt am 22.07.2004
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BM für
auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Bundesräte
Prof. Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Mai 2004
unter der Nummer 2186/J-BR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend "Folterungen im Irak" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ich habe vor dem
Bekanntwerden der Misshandlungen von Häftlingen im Irak durch die
internationalen Medien keine Hinweise auf
Misshandlungen seitens der genannten
Organisationen erhalten.
Zu Frage 2:
Nach dem Bekanntwerden der Vorfälle habe ich mich am 5. Mai 2004 als
erste
österreichische und eine der ersten europäischen PolitikerInnen in einer
Presseaussendung
klar über die Foltervorwürfe
geäußert. In dieser und weiteren öffentlichen Stellungnahmen am
13. Mai und 17. Mai 2004 habe ich meine tiefe Abscheu und mein Entsetzen über
die
Misshandlungen in Militärgefängnissen im
Irak und Afghanistan zum Ausdruck gebracht,
diese auf das Schärfste verurteilt und die Wahrung der international
anerkannten Normen des
humanitären Völkerrechts und der
Menschenrechte auch in Krisenzeiten gefordert..
Zu Frage 3:
Vor dem
Bekanntwerden der Misshandlungen von Häftlingen im Irak durch die
internationalen Medien sind im Rahmen der EU keine derartigen Hinweise zur
Sprache
gekommen
Zu Frage 4:
Nach dem
Bekanntwerden der Vorfalle hat, insbesondere auch auf meinen Vorschlag, der
EU-Außenministerrat am 17. Mai 2004 die Situation
im Irak vor dem Hintergrund der
Misshandlungen von Gefangenen in irakischen Gefängnissen erörtert.
Ich habe mich in
diesem Rahmen ausdrücklich für Schlussfolgerungen der EU-Außenminister
zu diesem Thema eingesetzt, die dann auch angenommen wurden.
Zu Frage 5:
Siehe Frage 4.
Zu Frage 6:
Auch auf meinen Vorschlag hin brachte der Rat seine Abscheu angesichts
der jüngsten
Beweise für die Misshandlung von
Häftlingen in irakischen Gefängnissen zum Ausdruck. Er
verurteilte alle Fälle von Misshandlung und
Erniedrigung von Gefangenen in Irak, die dem
Völkerrecht, einschließlich der Genfer Abkommen, zuwiderlaufen. Der Rat
begrüßte die
Zusage der betreffenden Regierungen, Personen, die für solche Akte der
Misshandlung
irakischer Gefangener verantwortlich sind, vor Gericht zu bringen und
Maßnahmen gegen die
Nichteinhaltung des humanitären Völkerrechts zu ergreifen.
Zu Frage 7:
Ja.
Zu Frage 8:
Siehe Frage 7.
Zu Frage 9:
Ich habe über
die Vorgänge im Irak mit dem amerikanischen Botschafter in Wien am 14. Mai
2004 ein ausführliches Gespräch geführt und
ihm mitgeteilt, dass Österreich und die
Menschen in unserem Land die Menschenrechtsverletzungen in den
irakischen Gefängnissen
zutiefst ablehnen und kein Verständnis für die Anwendung dieser Methoden haben.
Mit
Großbritannien hatte ich in dieser Frage insbesondere im Rahmen der Ratstagung
vom
17. Mai, die zur gemeinsamen Verabschiedung der erwähnten Schlussfolgerungen
führte,
Kontakt.
Zu Frage 10:
Nein.
Zu Frage 11:
Ich habe meine
tiefe Abscheu und mein Entsetzen über die Misshandlungen bereits öffentlich,
im Rahmen der Europäischen Union und in
persönlichen Gesprächen deutlich ausgedrückt.
Zu Frage 12:
Österreich hat auf die Vorfälle im Irak angemessen, rasch und richtig
reagiert. Die Schweiz
erfüllte im Rahmen ihrer Funktion als Depositarstaat der Genfer Konventionen
die ihr
zugeschriebene spezielle Rolle. Als
Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat Österreich im
Gegensatz zur Schweiz auch die Möglichkeit,
im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik tätig zu werden, ergriffen.