2023/AB-BR/2004

Eingelangt am 22.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

Die Bundesräte Prof. Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Mai 2004
unter der Nummer 2186/J-BR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Folterungen im Irak" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Ich habe vor dem Bekanntwerden der Misshandlungen von Häftlingen im Irak durch die
internationalen Medien keine Hinweise auf Misshandlungen seitens der genannten
Organisationen erhalten.

Zu Frage 2:

Nach dem Bekanntwerden der Vorfälle habe ich mich am 5. Mai 2004 als erste
österreichische und eine der ersten europäischen PolitikerInnen in einer Presseaussendung
klar über die Foltervorwürfe geäußert. In dieser und weiteren öffentlichen Stellungnahmen am
13. Mai und 17. Mai 2004 habe ich meine tiefe Abscheu und mein Entsetzen über die
Misshandlungen in Militärgefängnissen im Irak und Afghanistan zum Ausdruck gebracht,
diese auf das Schärfste verurteilt und die Wahrung der international anerkannten Normen des
humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte auch in Krisenzeiten gefordert..


Zu Frage 3:

Vor dem Bekanntwerden der Misshandlungen von Häftlingen im Irak durch die
internationalen Medien sind im Rahmen der EU keine derartigen Hinweise zur Sprache
gekommen

Zu Frage 4:

Nach dem Bekanntwerden der Vorfalle hat, insbesondere auch auf meinen Vorschlag, der
EU-Außenministerrat am 17. Mai 2004 die Situation im Irak vor dem Hintergrund der
Misshandlungen von Gefangenen in irakischen Gefängnissen erörtert.

Ich habe mich in diesem Rahmen ausdrücklich für Schlussfolgerungen der EU-Außenminister
zu diesem Thema eingesetzt, die dann auch angenommen wurden.

Zu Frage 5:

Siehe Frage 4.
Zu Frage 6:

Auch auf meinen Vorschlag hin brachte der Rat seine Abscheu angesichts der jüngsten
Beweise für die Misshandlung von Häftlingen in irakischen Gefängnissen zum Ausdruck. Er
verurteilte alle Fälle von Misshandlung und Erniedrigung von Gefangenen in Irak, die dem
Völkerrecht, einschließlich der Genfer Abkommen, zuwiderlaufen. Der Rat begrüßte die
Zusage der betreffenden Regierungen, Personen, die für solche Akte der Misshandlung
irakischer Gefangener verantwortlich sind, vor Gericht zu bringen und Maßnahmen gegen die
Nichteinhaltung des humanitären Völkerrechts zu ergreifen.

Zu Frage 7:

Ja.

 


Zu Frage 8:

Siehe Frage 7.

Zu Frage 9:

Ich habe über die Vorgänge im Irak mit dem amerikanischen Botschafter in Wien am 14. Mai
2004 ein ausführliches Gespräch geführt und ihm mitgeteilt, dass Österreich und die
Menschen in unserem Land die Menschenrechtsverletzungen in den irakischen Gefängnissen
zutiefst ablehnen und kein Verständnis für die Anwendung dieser Methoden haben.

Mit Großbritannien hatte ich in dieser Frage insbesondere im Rahmen der Ratstagung vom
17. Mai, die zur gemeinsamen Verabschiedung der erwähnten Schlussfolgerungen führte,
Kontakt.

Zu Frage 10:

Nein.

Zu Frage 11:

Ich habe meine tiefe Abscheu und mein Entsetzen über die Misshandlungen bereits öffentlich,
im Rahmen der Europäischen Union und in persönlichen Gesprächen deutlich ausgedrückt.

Zu Frage 12:

Österreich hat auf die Vorfälle im Irak angemessen, rasch und richtig reagiert. Die Schweiz
erfüllte im Rahmen ihrer Funktion als Depositarstaat der Genfer Konventionen die ihr
zugeschriebene spezielle Rolle. Als Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat Österreich im
Gegensatz zur Schweiz auch die Möglichkeit, im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik tätig zu werden, ergriffen.