2024/AB-BR/2004
Eingelangt am 22.07.2004
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 2204/J-BR betref-
fend Grenzgänger- und Praktikantenabkommen mit Tschechien, welche die Abge-
ordneten Jürgen
Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juni 2004 an mich richte-
ten, stelle
ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der
Anfrage:
Die am 24. August 2001 unterzeichneten Grenzgänger- und
Praktikantenabkommen
mit der Tschechischen Republik konnten in
der letzten Legislaturperiode nicht mehr
behandelt werden, sodass eine neuerliche Beschlussfassung im Ministerrat
und Zu-
leitung an das Parlament erforderlich sind.
Für die Einbringung im Ministerrat ist die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten zuständig.
Ich werde mich im Rahmen meiner Zuständigkeit bemühen,
beide Abkommen einer
raschen Implementierung zuzuführen.
Antwort zu Punkt 2 der
Anfrage:
Ein Grenzgänger- und ein Praktikantenabkommen mit Ungarn
werden seit 1998 an-
gewendet.
Mit der Slowakei sind Entwürfe für ein
Grenzgänger- und Praktikantenabkommen
weitgehend akkordiert. Die
abschließenden Verhandlungen stehen noch aus.
Slowenien hat hinsichtlich eines
bereits im Jahre 2001 vorgeschlagenen Grenzgän-
ger- und Praktikantenabkommens
bisher kein Interesse gezeigt und erst vor kurzem
einen eigenen Entwurf über Beschäftigung in Grenzregionen vorgelegt.
Ein auf Basis dieses Entwurfes
konzipierter Gegenentwurf, der Regelungen über
einen kontingentierten Austausch
von Pendlern und Schlüsselkräften enthält, wurde
der slowenische Seite bereits zur Prüfung übermittelt. Der Entwurf des
Bundesmini-
steriums für Wirtschaft und Arbeit ist als
Regierungsübereinkommen im Sinne der
Ermächtigung des § 1 Abs. 5 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes konzipiert und
bedarf keiner parlamentarischen Genehmigung.