2029/AB-BR/2004

Eingelangt am 12.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2212/J-BR/2004 betreffend den beabsichtigten Postbusverkauf, die die Bundesräte Schimböck und GenossInnen am 8. Juli 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 und 5:

Welche Auswirkungen hat der Postbusverkauf auf die Versorgungssicherheit im öffentlichen Verkehr?

Wie kann der weitere Betrieb dieser Linien garantiert werden, ohne dass es zu einer weiteren Belastung des Landes und der Gemeinden kommt?

Antwort:

Die Versorgungssicherheit im öffentlichen Verkehr ist durch den Teilverkauf des Postbusses in keiner Weise berührt. Der Postbus erhält ab nächstem Jahr keinerlei Bundesmittel mehr aus der im ÖPNRV-G § 10 auf 5 Jahre beschränkten Abgeltung, die heuer letztmalig gewährt wird. Ab 2005 wird der Postbus damit förderungsmäßig mit den privaten Busunternehmen gleichgestellt und damit für nicht kostendeckende Buslinien und Buskurse von den regionalen Gebietskörperschaften zumindest dieselben Zuzahlungen verlangen müssen wie dies auch Private verlangen müssten.

Schon derzeit bestehen zwischen der Postbus AG und den meisten Bundesländern Verkehrsdienstverträge über die Finanzierung defizitärer Linien und Kurse. Nur aufgrund dieser Verträge kann die Postbus AG solche gemeinwirtschaftlichen Leistungen erbringen, nachdem sie in den letzten Jahren ständig geringer werdende und heuer endgültig auslaufende Bundeszuschüsse gemäß § 10 ÖPNRV-G erhalten hat.

Für den Fall der Übernahme einzelner Linien bzw. Teilnetze des Postbusses durch private Busunternehmen, würden auch diese mit den regionalen Gebietskörperschaften Verkehrsdienstverträge über defizitäre Leistungen abschließen müssen. Die Versorgungssicherheit hängt somit keineswegs von den Eigentumsverhältnissen eines Busunternehmens ab, sondern vielmehr vom Abschluss von Verkehrsdienstverträgen zwischen dem Unternehmen und den regionalen Gebietskörperschaften.


Frage 2:

Welche Auswirkungen sind insbesondere für die Tourismuswirtschaft zu erwarten?

Antwort:

Mit spezifischen Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft ist nicht zu rechnen, da alle bisherigen Verkehre des Postbusses mit touristischer Bedeutung bereits jetzt entweder eigenwirtschaftlich (d. h. ohne Zuschüsse) geführt werden, was auch ein Privater ohne Zuschüsse erbringen könnte und jene Verkehre, die von der Postbus AG nur mit Zuschüssen geführt werden, voraussichtlich auch bei Führung durch Private diese Zuschüsse benötigen, u.U. sogar in geringerer Höhe als der Postbus. Negative Auswirkungen aus einer Übertragung von Postbuslinien auf private Busunternehmen sind daher nicht zu erwarten.

Fragen 3 und 4:

Welche Linien weisen derzeit in Oberösterreich einen finanziellen Abgang auf?

In welchen oberösterreichischen Gemeinden haben diese Linien Haltestellen?

Antwort:

Diese Fragen können nicht beantwortet werden, da mir keine Informationen darüber vorliegen. Die Postbus AG ist ein privatwirtschaftliches Kapitalunternehmen, das dem bmvit weder über defizitäre Linien noch über die von diesen Linien berührten Haltestellen berichten muss. Da mein Ressort auch keinerlei Abgeltungen für einzelne Linien gewährt, sondern heuer letztmalig nur eine en bloc Abgeltung gem. § 10 ÖPNRV-G (siehe Antwort zu den Fragen 1 und 5), ergibt sich auch aufgrund dieser Zahlung keine Verpflichtung der Postbus AG zur Nennung bestimmter defizitärer Linien. Welche Linien Abgänge aufweisen, war und ist hingegen Gegenstand von Verhandlungen zwischen der Postbus AG und dem Land Oberösterreich, welches - gemeinsam mit den Gemeinden - schon derzeit für diese Abgänge aufkommt.