2032/AB-BR/2004
Eingelangt am
18.08.2004
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Bundesrates
Anna Elisabeth Haselbach
Parlament
1010 Wien
GZ:
60.331/95-III/4/a/04
Wien, am
August 2004
Die Bundesräte Jürgen Weiss,
Christoph Hagen und Ilse Giesinger haben am 22. Juli 2004 unter der Nummer
2233/J-BR an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Änderung des
Staatsbürgerschaftsgesetzes“ gestellt.
Die Anfrage beantworte
ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 bis 3:
Bei den vorangegangenen
Staatsbürgerschaftsreferentenkonferenzen hat sich gezeigt, dass der Wunsch nach
einer Änderung beziehungsweise eine Konkretisierung des
Staatsbürgerschaftsgesetzes immer nachhaltiger wird.
Deshalb ließ ich von meiner
Fachabteilung eine Evaluierung zum Staatsbürgerschaftsgesetz durchführen, wobei
die Länder sehr konstruktiv mitgearbeitet haben.
Dieses Ergebnis zeigte jedoch,
dass es keine einheitliche Vorstellung der Länder gibt, weshalb derzeit, eine
Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes keinen, alle Bundesländer umfassenden,
Konsens erfahren würde.
Ich möchte jedoch ausdrücklich
festhalten, dass im Falle einer Einigung aller Länder ich gerne für weitere
Gespräche und diesbezügliche Vorschläge zur Verfügung stehe.
Nach der mir vorliegenden
Information hat sich eine Länder-Arbeitsgruppe gebildet, bestehend aus den
Vertretern Salzburgs, Niederösterreichs, Oberösterreichs, Kärntens und Wiens.
Diese Arbeitsgruppe versucht derzeit Änderungen konstruktiv zu erarbeiten, um
sie sodann mit den anderen Ländern abzustimmen.