2032/AB-BR/2004

Eingelangt am 18.08.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Bundesrates

Anna Elisabeth Haselbach

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: 60.331/95-III/4/a/04

Wien, am              August 2004

 

 

Die Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse Giesinger haben am 22. Juli 2004 unter der Nummer 2233/J-BR an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes“ gestellt.

 

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1 bis 3:

 

Bei den vorangegangenen Staatsbürgerschaftsreferentenkonferenzen hat sich gezeigt, dass der Wunsch nach einer Änderung beziehungsweise eine Konkretisierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes immer nachhaltiger wird.

 

Deshalb ließ ich von meiner Fachabteilung eine Evaluierung zum Staatsbürgerschaftsgesetz durchführen, wobei die Länder sehr konstruktiv mitgearbeitet haben.

 

Dieses Ergebnis zeigte jedoch, dass es keine einheitliche Vorstellung der Länder gibt, weshalb derzeit, eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes keinen, alle Bundesländer umfassenden, Konsens erfahren würde.

Ich möchte jedoch ausdrücklich festhalten, dass im Falle einer Einigung aller Länder ich gerne für weitere Gespräche und diesbezügliche Vorschläge zur Verfügung stehe.

 

Nach der mir vorliegenden Information hat sich eine Länder-Arbeitsgruppe gebildet, bestehend aus den Vertretern Salzburgs, Niederösterreichs, Oberösterreichs, Kärntens und Wiens. Diese Arbeitsgruppe versucht derzeit Änderungen konstruktiv zu erarbeiten, um sie sodann mit den anderen Ländern abzustimmen.