2033/AB-BR/2004

Eingelangt am 25.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

Die Bundesräte Konecny, Genossinnen und Genossen haben am 29. Juni 2004 unter der
Nr. 2207/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kasernen-
Standorte und Liegenschaftsverkäufe" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Wie bereits in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2076/J-BR ausgeführt,
besteht seit mehreren Jahren eine Veräußerungsabsicht der in der Anfragebeantwortung
240/JBA genannten Liegenschaften. Die Abwicklung der Veräußerung einer militärischen
Liegenschaft, die in der Regel als Sonderbauland ausgewiesen ist, erfordert insbesondere
eine verbindliche Flächen- und Bebauungswidmung für die Nachfolgenutzung durch den
Käufer, die Festlegung des Verkehrswertes durch das Bundesministerium für Finanzen und
die Ermittlung eines Bestbieters im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Dieses
Verfahren kann naturgemäß insbesondere im Falle von Widmungsproblemen bzw. auch bei
mangelnden Kaufinteressenten mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Im vorliegenden Zusammenhang kann ich weiters mitteilen, dass die Restfläche der
Verdross-Kaserne in Imst, das Landwehrlager Arnfels, die Brunnenanlage in Mitterndorf,
und eine Teilfläche der Galina-Kaserne in Nenzing bereits veräußert wurden. Darüber
hinaus steht der Verkauf der Carl-Kaserne in Wien und des Garnisonsübungsplatzes
Kalvarienberg kurz vor dem Abschluss.


Zu 2:

Prinz Eugen-Kaserne, Stockerau

Der neuaufgelegte Flächenwidmungsplan befindet sich bei den zuständigen Gremien im
Genehmigungsverfahren. Die Ausbietung der Liegenschaft ist in Vorbereitung.

Kommandogebäude Riedenburg, Salzburg

Die weitere Nutzung dieser Liegenschaft ist von der in Erstellung befindlichen Streitkräfte-
planung abhängig; dies bedeutet, dass vorerst von einer Verwertung dieser Liegenschaft
Abstand genommen wird.

Rhomberg-Kaserne, Lochau

Das Verwertungsverfahren befindet sich derzeit im Stadium der Anbotslegung.

Zu 3:

Eine Teilfläche der Galina-Kaserne in Nenzing wurde bereits veräußert. Für die zweite Teil-
fläche wird derzeit die Verkaufsverhandlung durch das Bundesministerium für Finanzen
vorbereitet.

Zu 4:

Aus wirtschaftlichen Gründen wurde von der gesonderten Verwertung der Teilfläche
„Grünland Festplatz“ der Berger-Kaserne in Neusiedl am See Abstand genommen; statt-
dessen wird nunmehr der Verkauf der gesamten Liegenschaft vorbereitet.

Zu 5:

Turba-Kaserne, Pinkafeld und Hummel-Kaserne, Graz

Die weitere Nutzung dieser Liegenschaften ist von der in Erstellung befindlichen
Streitkräfteplanung abhängig; dies bedeutet, dass vorerst von einer Verwertung dieser
Liegenschaft Abstand genommen wird.

Zu 6:

Der Großteil der angemieteten Räumlichkeiten des Bundesamtsgebäudes 3 wurde bereits
mit 30. Juni 2004 geräumt. Auf die Nutzung der anderen angeführten Liegenschaften,
einschließlich der Resträumlichkeiten des Bundesamtsgebäudes 3, kann erst verzichtet


werden, wenn der schrittweise Ausbau des Bundesministeriums für Landesverteidigung an
der Roßauer Lände und des Amtsgebäudes Stiftgasse abgeschlossen ist.

Zu 7:

Aussagen zu dieser Frage können erst nach abgeschlossener Streitkräfteplanung getroffen
werden, da die Feststellung, welche Strukturen in welcher Region benötigt werden, die
zentrale Voraussetzung für das zukünftige Liegenschaftskonzept darstellt. Damit wird es
dann möglich sein, nach militärischen, wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten -
unter Einbindung der Länder - den konkreten, zukünftigen Bedarf an Kasernen und
Liegenschaften zu definieren.

Zu 8:

Aus Liegenschaftsverkäufen standen dem Bundesministerium für Landesverteidigung im
Jahr 2003 1,865 Mio. € (50% des Verkaufserlöses) zur Verfügung. Sie wurden für die
Adaptierung der Mannschafts- und Kanzleigebäude im Amtsgebäude FM Conrad, Inns-
bruck und für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Neubau des Leistungszentrums
Hochfilzen verwendet.

Zu 9:

Das Bundesfinanzgesetz 2004 (Artikel VI Abs. 1 Z 5) sieht eine Budgetüberschreitungs-
ermächtigung des Bundesministers für Finanzen vor, wonach - mit Ausnahme von Fällen,
in denen eine Ersatzanschaffung notwendig ist - 50 % der Erlöse aus dem Verkauf
militärischer Liegenschaften für Zwecke der Landesverteidigung verwendet werden können.
Aussagen über die für das Bundesministerium für Landesverteidigung für das laufende Jahr
tatsächlich verfügbaren Budgetmittel und deren weiteren Verwendungszweck sind frühes-
tens mit Jahresbeginn 2005 möglich.