2033/AB-BR/2004
Eingelangt am 25.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Bundesräte Konecny, Genossinnen und
Genossen haben am 29. Juni 2004 unter der
Nr.
2207/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Kasernen-
Standorte
und Liegenschaftsverkäufe" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Zu 1:
Wie bereits in
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2076/J-BR ausgeführt,
besteht
seit mehreren Jahren eine Veräußerungsabsicht der in der Anfragebeantwortung
240/JBA genannten
Liegenschaften. Die Abwicklung der Veräußerung einer militärischen
Liegenschaft, die in der Regel als
Sonderbauland ausgewiesen ist, erfordert insbesondere
eine verbindliche Flächen- und
Bebauungswidmung für die Nachfolgenutzung durch den
Käufer, die Festlegung des Verkehrswertes durch das Bundesministerium
für Finanzen und
die Ermittlung eines Bestbieters im Rahmen
einer öffentlichen Ausschreibung. Dieses
Verfahren kann naturgemäß
insbesondere im Falle von Widmungsproblemen bzw. auch bei
mangelnden Kaufinteressenten mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Im vorliegenden Zusammenhang kann ich
weiters mitteilen, dass die Restfläche der
Verdross-Kaserne in Imst, das Landwehrlager Arnfels, die Brunnenanlage in
Mitterndorf,
und
eine Teilfläche der Galina-Kaserne in Nenzing bereits veräußert wurden. Darüber
hinaus
steht der Verkauf der Carl-Kaserne in Wien und des Garnisonsübungsplatzes
Kalvarienberg
kurz vor dem Abschluss.
Zu 2:
Prinz Eugen-Kaserne, Stockerau
Der neuaufgelegte
Flächenwidmungsplan befindet sich bei den zuständigen Gremien im
Genehmigungsverfahren. Die Ausbietung der Liegenschaft ist in Vorbereitung.
Kommandogebäude Riedenburg, Salzburg
Die weitere Nutzung
dieser Liegenschaft ist von der in Erstellung befindlichen Streitkräfte-
planung abhängig;
dies bedeutet, dass vorerst von einer Verwertung dieser Liegenschaft
Abstand genommen wird.
Rhomberg-Kaserne, Lochau
Das Verwertungsverfahren befindet sich derzeit im Stadium der Anbotslegung.
Zu 3:
Eine Teilfläche der
Galina-Kaserne in Nenzing wurde bereits veräußert. Für die zweite Teil-
fläche wird derzeit
die Verkaufsverhandlung durch das Bundesministerium für Finanzen
vorbereitet.
Zu 4:
Aus wirtschaftlichen
Gründen wurde von der gesonderten Verwertung der Teilfläche
„Grünland Festplatz“
der Berger-Kaserne in Neusiedl am See Abstand genommen; statt-
dessen wird nunmehr der Verkauf der
gesamten Liegenschaft vorbereitet.
Zu 5:
Turba-Kaserne, Pinkafeld und Hummel-Kaserne, Graz
Die weitere Nutzung dieser
Liegenschaften ist von der in Erstellung befindlichen
Streitkräfteplanung
abhängig; dies bedeutet, dass vorerst von einer Verwertung dieser
Liegenschaft Abstand genommen wird.
Zu 6:
Der Großteil der angemieteten
Räumlichkeiten des Bundesamtsgebäudes 3 wurde bereits
mit 30. Juni 2004
geräumt. Auf die Nutzung der anderen angeführten Liegenschaften,
einschließlich der Resträumlichkeiten des
Bundesamtsgebäudes 3, kann erst verzichtet
werden, wenn der schrittweise Ausbau des
Bundesministeriums für Landesverteidigung an
der Roßauer Lände und des Amtsgebäudes Stiftgasse abgeschlossen ist.
Zu 7:
Aussagen zu dieser
Frage können erst nach abgeschlossener Streitkräfteplanung getroffen
werden,
da die Feststellung, welche Strukturen in welcher Region benötigt werden, die
zentrale
Voraussetzung für das zukünftige Liegenschaftskonzept darstellt. Damit wird es
dann möglich sein,
nach militärischen, wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten -
unter Einbindung der Länder - den konkreten,
zukünftigen Bedarf an Kasernen und
Liegenschaften zu definieren.
Zu 8:
Aus
Liegenschaftsverkäufen standen dem Bundesministerium für Landesverteidigung im
Jahr
2003 1,865 Mio. € (50% des Verkaufserlöses) zur Verfügung. Sie wurden für die
Adaptierung der Mannschafts- und Kanzleigebäude im Amtsgebäude FM Conrad, Inns-
bruck
und für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Neubau des Leistungszentrums
Hochfilzen
verwendet.
Zu 9:
Das Bundesfinanzgesetz 2004 (Artikel VI Abs. 1 Z 5) sieht eine Budgetüberschreitungs-
ermächtigung des Bundesministers für Finanzen vor, wonach - mit Ausnahme von
Fällen,
in
denen eine Ersatzanschaffung notwendig ist - 50 % der Erlöse aus dem Verkauf
militärischer
Liegenschaften für Zwecke der Landesverteidigung verwendet werden können.
Aussagen
über die für das Bundesministerium für Landesverteidigung für das laufende Jahr
tatsächlich
verfügbaren Budgetmittel und deren weiteren Verwendungszweck sind frühes-
tens mit Jahresbeginn 2005 möglich.