2035/AB-BR/2004

Eingelangt am 31.08.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Bundesrates

Anna Elisabeth HASELBACH

 

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                Wien, am 27. August 2004

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.102/5008-IK/1a/2004

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2230/J-BR betreffend Straßenverkehrszeichen in Kärnten, welche die Abgeordneten Ana Blatnik,  Kolleginnen und Kollegen am 20. Juli 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Die Zuständigkeit für anfragegegenständliche Angelegenheiten liegt beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, bei welchem auch die aufgrund des Kompetenzübergangs migrierten Akten, die technische Voraussetzung für die Anfragebeantwortung sind, aufliegen.