2035/AB-BR/2004
Eingelangt am 31.08.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Bundesrates Anna Elisabeth HASELBACH Parlament 1017 Wien |
Wien, am 27. August 2004
Geschäftszahl:
BMWA-10.102/5008-IK/1a/2004
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2230/J-BR betreffend Straßenverkehrszeichen in Kärnten, welche die Abgeordneten Ana Blatnik, Kolleginnen und Kollegen am 20. Juli 2004 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Die Zuständigkeit für anfragegegenständliche Angelegenheiten liegt beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, bei welchem auch die aufgrund des Kompetenzübergangs migrierten Akten, die technische Voraussetzung für die Anfragebeantwortung sind, aufliegen.