2042/AB-BR/2004
Eingelangt am 10.09.2004
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BM für SOZIALE SICHERHEIT GENERATIONEN und KONSUMENTENSCHUTZ
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Bundesrates (5-fach)
Anna Elisabeth Haselbach
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-10001/0196-I/A/4/2004 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2223/J-BR der Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 und 11:
Mein Ressort hat keine Software beschafft, die der Überwachung des Verhaltens der MitarbeiterInnen am EDV-Arbeitsplatz dient, führt keine derartige Überwachung durch und es bestehen auch keine diesbezüglichen Vorhaben.
Soweit im Rahmen des Betriebs der Systeme standardmäßige Protokolldaten anfallen, werden diese für die notwendigen Zwecke (Administration, Fehleranalyse) verwendet, nicht jedoch zur Überwachung der MitarbeiterInnen. Sollten in Hinkunft ‑ was aus heutiger Sicht nicht absehbar oder geplant ist ‑ personenbezogene Auswertungen erforderlich werden, würde dies selbstverständlich unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Einbindung der Personalvertretungsorgane und unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzes erfolgen.
Fragen 2 bis 10:
Im Sinne der obigen Fragebeantwortung
erübrigt sich die Beantwortung dieser
Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundesminister: