2043/AB-BR/2004
Eingelangt am 10.09.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Bundesrates Anna Elisabeth HASELBACH Parlament 1017 Wien |
Wien, am 7. September 2004
Geschäftszahl:
BMWA-10.102/5007-IK/1a/2004
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2228/J-BR betreffend personelle Ausstattung der Bundeswettbewerbsbehörde, welche die Abgeordneten Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen am 20. Juli 2004 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
Punkt 1 der Anfrage:
Ja.
Antwort zu
Punkt 2 der Anfrage:
Die personelle Ausstattung der Bundeswettbewerbsbehörde entspricht im internationalen Vergleich dem Durchschnitt.
Die Bewertung unterschiedlicher Aufgabenstellungen der Wettbewerbsbehörden in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ist kein Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Antwort zu
Punkt 3 der Anfrage:
Die Bundeswettbewerbsbehörde ist mit
den für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nötigen personellen Ressourcen
ausgestattet. Eine Unterbesetzung ist daher nicht gegeben.
Antwort zu
den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Die angesprochene OGH-Entscheidung zur
Reduktion der Provision für Briefmarken (OGH 17.11.2003, 16Ok 14/03) bezieht
sich auf die Anwendung des Kartellgesetzes 1988 und des Postgesetzes 1997.
Hinsichtlich des Kartellgesetzes 1988 darf auf die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Justiz und hinsichtlich des Postgesetzes 1997 auf die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
verwiesen werden.
Insbesondere seit den durch die
Wettbewerbsreform 2002 herbeigeführten Ver-besserungen in institutioneller
Hinsicht (Schaffung der Bundeswettbewerbsbehörde als verfassungsrechtlich
unabhängig gestellte Aufgriffs,- Ermittlungs,- Ordnungs,- und Antragsbehörde in
Wettbewerbsangelegenheiten sowie des Bundeskartellanwaltes), ist das
österreichische Wettbewerbsrecht grundsätzlich ein sehr taugliches Instrument,
was auch auf europäischer Ebene (Europäische Kommission / Generaldirektion
Wettbewerb) besonders anerkannt wird.
Die bestehende Gesetzeslage macht es möglich,
Wettbewerbsbeschränkungen und Wettbewerbsverzerrungen - insbesondere auch
solchen, die zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen gehen - wirksam
entgegenzutreten. Unbestritten ist aber auch, dass die Reform des
Gemeinschaftsrechts und die seit der letzten Reform gesammelten Erfahrungen
eine weitere Fortentwicklung dieser Rechtsmaterie geboten erscheinen lassen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
und das Bundesministerium für Justiz bereiten daher (unter Einbindung auch der
Bundeswettbewerbsbehörde) eine Novellierung des Wettbewerbsgesetzes bzw. des
Kartellgesetzes vor, um das
aktuelle Wettbewerbsrecht inhaltlich und verfahrensmäßig weiterzuentwickeln.