2044/AB-BR/2004
Eingelangt am 13.09.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040301/25-I/4/04
Frau Präsidentin
Anna Elisabeth
Haselbach
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2217/J-BR vom 13. Juli 2004 der Bundesräte Professor
Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Einsatz von
Schnüffelsoftware in öffentlichen Dienst-stellen der Republik Österreich,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Ich kann mit Sicherheit sagen, dass in
meinem Ressort das Grundrecht auf Datenschutz und die Wahrung des
Telekommunikationsgeheimnisses garantiert werden. Die in den §§ 79c
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
und 29n Vertragsbedienstetengesetz normierten gesetzlichen Bestimmungen, welche
die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen im
öffentlichen Bereich, welche die Menschenwürde berühren, verbieten, werden
striktest eingehalten.
Zu 1.:
In meinem Ressort wurde niemals
Software beschafft, um damit das Verhalten der MitarbeiterInnen am
EDV-Arbeitsplatz zu überwachen oder zu kontrollieren. Einige Softwareprodukte
verfügen aus Datenschutz- und Datensicherheitsgründen über eine automatische
umfangreiche Protokolldaten- und LOG-Files-Erstellung. Dienstrechtliche
Bestimmungen und das Grundrecht auf Datenschutz gewährleisten, dass diese nicht
zum Zwecke der systematischen Bespitzelung der Bediensteten verwendet werden.
Zu 2. bis 10.:
Da keine solche Software beschafft
wurde, erübrigt sich die Beantwortung dieser Fragen.
Zu 11.:
In meinem Ressort gibt es keine
Überlegungen, in Zukunft eine solche Software zu beschaffen.
Mit
freundlichen Grüßen