2044/AB-BR/2004

Eingelangt am 13.09.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ 040301/25-I/4/04

Frau Präsidentin

des Bundesrates

Anna Elisabeth Haselbach

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2217/J-BR vom 13. Juli 2004 der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Einsatz von Schnüffelsoftware in öffentlichen Dienst-stellen der Republik Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Ich kann mit Sicherheit sagen, dass in meinem Ressort das Grundrecht auf Datenschutz und die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses garantiert werden. Die in den §§ 79c Beamten-Dienstrechtsgesetz  1979 und 29n Vertragsbedienstetengesetz normierten gesetzlichen Bestimmungen, welche die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen im öffentlichen Bereich, welche die Menschenwürde berühren, verbieten, werden striktest eingehalten.

 

Zu 1.:

In meinem Ressort wurde niemals Software beschafft, um damit das Verhalten der MitarbeiterInnen am EDV-Arbeitsplatz zu überwachen oder zu kontrollieren. Einige Softwareprodukte verfügen aus Datenschutz- und Datensicherheitsgründen über eine automatische umfangreiche Protokolldaten- und LOG-Files-Erstellung. Dienstrechtliche Bestimmungen und das Grundrecht auf Datenschutz gewährleisten, dass diese nicht zum Zwecke der systematischen Bespitzelung der Bediensteten verwendet werden.

 

Zu 2. bis 10.:

Da keine solche Software beschafft wurde, erübrigt sich die Beantwortung dieser Fragen.

 

Zu 11.:

In meinem Ressort gibt es keine Überlegungen, in Zukunft eine solche Software zu beschaffen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen