2048/AB-BR/2004

Eingelangt am 13.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzleramt

Anfragebeantwortung

 

Die Bundesräte Prof. Konecny, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juli 2004
unter der Nr. 2213/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref-
fend Einsatz von Schnüffelsoftware in öffentlichen Dienststellen der Republik Öster-
reich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 11:

Das Bundeskanzleramt hat im Jahr 2001 eine „Spector Serverlizenz und 10 Stück
Spector-Lizenzen der Fa. Protectcom, für Testzwecke zum Preis von 826,69 DM
(entspricht 422,68 €) beschafft. Sie wurde zur Lösung einer komplexen Fehlersitu-
ation in der EDV des Bundeskanzleramtes im Jahr 2001 getestet. Sie hat sich je-
doch für die damals vorliegende Problemstellung als nicht geeignet erwiesen. Das
Produkt wurde daher im Betrieb nie eingesetzt. Der Datenträger mit dieser Software
wurde 2003 vernichtet.

Das Bundeskanzleramt hat weder bisher eine Software zur Überwachung der Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt noch besteht die Absicht, eine solche in
Zukunft einzusetzen.

Im Bundeskanzleramt wird die Software „Websense" von der Firma CA als „URL-
Filtering-Software" zum Unterbinden des Ansurfens von Inhalten mit nicht für den
Dienstgebrauch relevanten Informationen eingesetzt. Das Bundeskanzleramt hat
1000 Lizenzen von dieser Software beschafft. Die Jahreslizenz hierfür kostet
12.427,56 € (im Jahr 2003). Die Daten des URL-Filtering-Systems geben keinen
Aufschluß über den jeweiligen Benutzer, da keine benutzerrelevanten Informationen
gespeichert werden (weder IP-Adresse noch Benutzername). Die Bediensteten wur-
den mittels Rundschreiben vom Einsatz dieser Software unter Bekanntgabe der ge-
sperrten Kategorien von Internetzugriffen informiert. Es werden grundsätzlich keine
Auswertungen über das Benutzerverhalten der Bediensteten im Internet durchge-
führt. Im Einzelfall können jedoch mit Zustimmung der Personalvertretung Logfiles


für einzelne Bedienstete mitgeführt und ausgewertet werden, um allfälligen Miß-
brauch des Internetzugriffs aufklären zu helfen sowie den Anwender von allfälligen
Vorwürfen entlasten zu können.

Weiters wird im Bundeskanzleramt von der Software „TNG-Unicenter" von der Fir-
ma CA das RCO-Tool eingesetzt. Vom RCO-Tool wurden 515 Lizenzen beschafft.
Der Preis dieses Tools kann nicht angegeben werden, da es Teil des Softwarepa-
kets „TNG-Unicenter" ist. Das RCO-Tool dient zur Unterstützung der EDV-Hotline
des Bundeskanzleramtes und ermöglicht ein Verbinden zum PC des Benutzers. Die
Konfiguration erlaubt den Zugriff auf den Arbeitsplatz jedoch nur im Einzelfall nach
dezidierter Freigabe des Benutzers mittels seines Paßworts.

Zu Frage 12:

Da der Bericht der Computerwoche, im Bundeskanzleramt werde „Schnüffelsoft-
ware" bzw. „Spionagesoftware" eingesetzt, tatsachenwidrig ist, hat das Bundes-
kanzleramt mit Schreiben vom 15. Juli 2004, GZ 180.830/0068-I/8/2004 von der
Redaktion der „Computerwoche" die Veröffentlichung einer Gegendarstellung ge-
fordert.