2062/AB-BR/2004
Eingelangt am 30.11.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Bundesrates
Anna Elisabeth Haselbach
Dr.-Karl-Renner-Ring 3
1017 Wien
DVR:
0000051 GZ
4400/594-II/BK/3/04
Wien, am … .November 2004
Die Bundesräte Prof. Konecny und
GenossInnen haben am 11. Oktober 2004 unter der Nr. 2260/J-BR/2004 an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Neue Erkenntnisse des
Scotland Yard Beraters Charles Hill zum Saliera-Raub“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach
den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
In die Ermittlungen zum Diebstahl
der Saliera wurden die Bediensteten der KHM mitein-bezogen. Diese Überprüfungen
verliefen negativ.
Zu Frage 2:
Ein Privatdetektiv Charles Hill ist
den Ermittlungsbeamten nur aus den Medien bekannt. Es wurde allen Hinweisen
nachgegangen. Ob auch der genannte Privatdetektiv anonym oder unter anderen
Pseudonymen Hinweise gegeben hat, ist unbekannt. Da die Aussagen von Herrn Hill
eher medialen als kriminalpolizeilichen Charakter hatten, wurde er von den
Ermittlungsbeamten nicht kontaktiert.
Das KHM hat unmittelbar nach bekannt
werden der angeblichen Äußerungen von Charles Hill Kontakt mit ihm aufgenommen.
Charles Hill zeigte sich empört und verärgert über die ihm von den Buchautoren
Nora und Stephan Koldehoff in deren Buch „Aktenzeichen Kunst“ zugeschriebenen
Aussagen und erklärt am 11. Oktober 2004 in einem Interview gegenüber der APA,
dass er niemals gesagt habe, der Saliera-Diebstahl sei ein Insider-Job gewesen.
Zu Frage 3:
Alle bisher geführten Erhebungen
verliefen ohne Erfolg. Es werden sämtliche, der Polizei zur Verfügung stehenden
Mittel, ausgeschöpft. Das KHM steht in regelmäßigem Kontakt mit der Kriminaldirektion
1.
Zu Frage 4:
Das Gerücht, wonach die Saliera ein
Beitrag zur Befreiung der österreichischen Geiseln in Algerien gewesen wäre,
ist den Ermittlungsbeamten lediglich aus den Medien bekannt. Es gibt keinerlei
Hinweise auf die Richtigkeit dieses Gerüchtes.