2065/AB-BR/2004
Eingelangt am 02.12.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.000/0009-I/CS3/2004 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Bundesrates
Anna Elisabeth HASELBACH
Parlament
1017
W i e n
Wien, . 2004
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche Anfrage Nr.
2256/J-BR/2004 betreffend den Erlass des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten vom 6. Juni 1990 an den Landeshauptmann von Kärnten betreffend
Vorkehrungen bei der notwendigen Erneuerung von Straßenverkehrszeichen, die die
Bundesräte Ana Blatnik und GenossInnen am 7. Oktober 2004 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 2 und 3:
Wie viele Straßenverkehrszeichen auf Bundesstraßen, Vorwegweiser und Wegweiser, wurden seit 1990 (im Sinne des obigen Erlasses) in Kärnten erneuert?
Wie viele davon wurden mit der Erneuerung zweisprachig angebracht?
Wenn die Straßenverkehrszeichen nicht zweisprachig erneuert wurden:
a) Was werden Sie unternehmen, dass der Erlass aus dem Jahre 1990 (Zl. 930.595/1-VI/9-90) unverzüglich umgesetzt wird?
b) Wie ist es möglich, dass ein Erlass des Bundesministerums für Wirtschaft und Arbeit von den zuständigen Landesbehörden bisher einfach ignoriert wurde?
Antwort:
Mit Inkrafttreten des Bundesstraßenübertragungsgesetzes am 1.4.2002 ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nur mehr für die Autobahnen und Schnellstraßen zuständig.
Der genannte
Erlass (Zl. 930.595/1-VI/9-90) vom 6. Juli 1990 des damaligen
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten definiert den
Anwendungsbereich des Erlasses mit jenen Gebietsteilen, die in der Verordnung
der Bundesregierung vom 31. Mai 1977 (BGBl. Nr. 306/77) festgelegt wurden.
Nach Auskunft des Amtes der Kärntner
Landesregierung kommen die in der o.a. Verordnung genannten Orte nicht in der
wegeweisenden Beschilderung des Autobahnnetzes in Kärnten vor.
Demnach ist das Autobahnnetz in Kärnten vom
gegenständlichen Erlass nicht betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
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