2069/AB-BR/2004

Eingelangt am 07.12.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ 310102/0004-I/4/2004

 

»Frau Präsidentin

des Bundesrates

 

Anna Elisabeth Haselbach

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte »Günther Prutsch und Kollegen, Nr. »2247/J-BR, vom »7. Oktober 2004, betreffend »Finanzierbarkeit öffentlicher Leistungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Da die Geldmittel, die der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, zum Großteil in Form von Steuern eingehoben werden, möchte ich einleitend darauf hinweisen, dass eine effiziente Abgabeneinhebung  für das Bundesministerium für Finanzen selbstverständlich ein besonderes Anliegen ist, weil sie dazu beiträgt, die Finanzierbarkeit öffentlicher Leistungen zu gewährleisten. Ich möchte daher festhalten, dass in diesem Bereich die auf Grund gesetzlicher Vorgaben getroffenen Maßnahmen zur Einbringung der Außenstände zum Wohle des Staatshaushaltes von motivierten Mitarbeitern im Bereich der Abgabensicherung in den Finanzämtern bestens vollzogen werden.

 

Eine automatisierte Kontrolle der Rückstände auf Abgabenkonten ermöglicht, freie Kapazitäten der Mitarbeiter für so genannte Einbringungsmaßnahmen zu nutzen. Sobald auf die automatisierte Mahnung keine Reaktion des Steuerschuldners erfolgt, werden die Daten elektronisch den Einbringungsorganen zu Verfügung gestellt. Diese wählen sofort aus dem Maßnahmenkatalog die effizienteste Einbringungsmaßnahme aus. Dies kann eine Lohnpfändung bei regelmäßigen Einkommen sein, aber auch bis zur Pfändung und Versteigerung von Sachgütern reichen. Dabei ist aber auch immer die gesamtwirtschaftliche Lage in Betracht zu ziehen, da die Schuldner nicht gleich in den Konkurs getrieben werden sollen, der unwiederbringliche Einnahmausfälle und auch volkswirtschaftlichen Schaden (Arbeitsplatzverluste) zu Folge hätte.

 

Gleichzeitig werden durch das Bundesministerium für Finanzen in Einzelaktionen (Aktionstage), durch gemeinsame Aktivitäten im Rahmen einer umfassenden Koordinierung der  zu Verfügung stehenden Ressourcen, weitere Erfolge in Richtung Maximierung des Einbringungserfolges im Bundesgebiet erzielt.

 

In diesem Zusammenhang ist es mir aber auch ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass nicht erst die Einbringung von Abgabenrückständen unsere Einnahmen stabilisieren soll, sondern die Vielzahl von Bürgern und Wirtschaftstreibenden, die Ihre Steuern zeitgerecht entrichten. Um diese Quote kontinuierlich zu erhöhen, arbeitet mein Ressort an Taxcomplianceprogrammen, die zu einer nachhaltigen Steigerung der Steuermoral führen sollen.

 

Zu 1. und 2.:

Die Steuerrückstände und deren Zusammensetzung sind in der folgenden tabellarischen Übersicht dargestellt.

 

Dabei sind die Abgabenrückstände getrennt nach den Hauptsteuerquellen und den Bundesländern angeführt. Die tatsächlich vollstreckbaren Rückstände sind der Spalte "RA (Rückstandsausweis) ausgefertigt" zu entnehmen.

 

Die rechnerischen Gesamtrückstände (Spalte "Rückstände") müssen noch um die Spalte "Zahlungstermin noch nicht abgelaufen" und die Spalte "Hemmung" berichtigt werden. Dies ist notwendig, weil in den rechnerischen Steuerrückständen (Spalte "Rückstände") alle Rückstände enthalten sind, die sich auf Grund der Steuervorschreibungen ergeben, aber nicht für alle diese Rückstände der Fälligkeitstermin bereits abgelaufen ist. Diese noch nicht fälligen Steuerrückstände sind in der Spalte "Zahlungstermin noch nicht abgelaufen" (Frist zwischen Vorschreibung und Fälligkeit) und der Spalte "Hemmung", wenn beispielsweise eine Zahlungserleichterung (Ratenbewilligung) oder  eine Stundung vorliegt, dargestellt.

 

Die Steuerrückstände zum 30. September 2004 betragen:

FLD/
Bundes-land

Rückstände

Zahlungstermin
noch nicht abgelaufen oder noch nicht überwacht

Hemmung

RA 6) ausgefertigt

ohne AEH 1)
ohne AEB 2)
ohne Insolvenz

ohne Mahnung
ohne ZE-Ansuchen 3)
ohne ZE-Bewilli-

              gung 4)
ohne AE-Antrag 5)
ohne RA 6)
ohne Insolvenz

mit Mahnung
mit ZE-Ansuchen
mit ZE-Bewilligung
mit AE-Antrag
ohne Insolvenz

ohne ZE-Ansuchen
ohne ZE-Bewilligung
ohne AE-Antrag
ohne Insolvenz

Beträge in Euro zum 30. September 2004

 

Umsatzsteuer

WNB

824.891.442,76

110.776.592,64

89.657.739,39

624.457.110,73

OOE

106.468.755,87

18.338.469,57

6.138.007,85

81.992.278,45

KTN

53.533.818,09

5.888.160,25

3.604.565,41

44.041.092,43

STMK

170.020.257,35

22.805.958,81

11.076.772,16

136.137.526,38

TIR

82.306.401,04

17.492.927,32

9.160.450,61

55.653.023,11

SBG

83.195.722,68

12.532.894,69

8.810.448,42

61.852.379,57

VBG

22.165.379,65

4.001.822,42

1.673.429,87

16.490.127,36

Summe

1.342.581.777,44

191.836.825,70

130.121.413,71

1.020.623.538,03

 

Einkommensteuer

WNB

371.598.429,53

54.030.308,80

85.888.952,00

231.679.168,73

OOE

68.386.978,68

16.203.637,05

10.867.581,10

41.315.760,53

KTN

32.713.379,27

6.775.649,68

6.655.518,62

19.282.210,97

STMK

77.648.241,84

13.498.344,73

16.826.997,12

47.322.899,99

TIR

66.222.578,96

13.257.880,54

19.626.290,97

33.338.407,45

SBG

92.383.835,46

14.499.698,14

47.415.139,06

30.468.998,26

VBG

34.029.729,06

8.253.415,74

6.203.629,59

19.572.683,73

Summe

742.983.172,80

126.518.934,68

193.484.108,46

422.980.129,66

 

Körperschaftsteuer

WNB

229.701.672,87

54.697.883,15

61.663.773,35

113.340.016,37

OOE

37.408.488,04

19.145.916,64

2.644.513,94

15.618.057,46

KTN

9.632.876,44

4.860.920,61

758.902,36

4.013.053,47

STMK

21.353.326,09

7.681.240,25

4.771.972,07

8.900.113,77

TIR

19.138.570,82

10.962.455,46

1.482.492,63

6.693.622,73

SBG

43.051.179,66

6.120.097,94

28.458.544,61

8.472.537,11

VBG

11.584.177,36

9.370.397,13

286.997,25

1.926.782,98

Summe

371.870.291,28

112.838.911,18

100.067.196,21

158.964.183,89

 

Lohnsteuer

WNB

77.806.924,37

13.878.007,10

6.601.146,91

57.327.770,36

OOE

18.536.132,96

6.156.292,93

4.239.664,77

8.140.175,26

KTN

5.434.237,10

1.038.525,59

490.327,16

3.905.384,35

STMK

18.455.451,53

4.549.990,56

1.931.857,32

11.973.603,65

TIR

10.242.183,32

1.630.811,01

2.563.271,20

6.048.101,11

SBG

7.444.234,77

1.849.565,41

658.475,48

4.936.193,88

VBG

3.279.652,62

603.267,24

282.905,15

2.393.480,23

Summe

141.198.816,67

29.706.459,84

16.767.647,99

94.724.708,84

 

Erklärung zu den Abkürzungen:

1) AEH = Aussetzung der Einhebung (z.B. Stundung)

2) AEB = Aussetzung der Einbringung (z.B. wenn keine Voll-

                  stre      ckungsmaßnahmen gesetzt werden)

3) ZE-Ansuchen = Ansuchen um Zahlungserleichterung

4) ZE-Bewilligung = Bewilligung einer Zahlungserleichterung


5) AE-Antrag = Antrag um Aussetzung der Einhebung

6) RA = Rückstandsausweis

WNB = Wien, Niederösterreich und Burgenland

 

 

Mit freundlichen Grüßen