2071/AB-BR/2004

Eingelangt am 07.12.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

GZ 10.001/22-III/4a/04

 

 

Frau

Präsidentin des Bundesrates

Anna Elisabeth Haselbach

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 6. Dezember 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2251/J-NR/2004 betreffend „Reformpolitik“ an Österreichs Universitäten, die die Bundesräte Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 7. Oktober 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Ein Rückgang der Studierenden seit dem Jahr 2000 ist laut Hochschulstatistik nicht zu verzeichnen.

 

Im WS 2003 gab es 31.950 Studierende, die ein Studium begonnen haben. Dies ist ein Höchstwert. Im Vergleich zum WS 2000 sind dies um 406 Studienanfäger/innen mehr.

Auch die Zahl der Studienabschlüsse ist seit dem Jahr 2000 angestiegen. Im Studienjahr 2000/01 haben 17.155 Personen ihr Studium beendet, im Studienjahr 2002/03 waren es 18.294.

 

 

Ad 2.:

Für erwerbstätige Studierende wurde das Studienabschluss-Stipendium geschaffen, das Studierenden in der Studienabschlussphase eine spezielle Fördermöglichkeit bietet. Die Höhe des Studienabschluss-Stipendiums beträgt monatlich bis zu € 1.090,--. Es kann für maximal 18 Monate gewährt werden. Diese Förderungsmaßnahme wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und in zunehmendem Maße von den Studierenden in Anspruch genommen.

 

 

 

 

 

Um berufstätigen Studierenden einen zeitpunkt- und ortsungebundeneren Studienzugang zu ermöglichen, wurden im Rahmen zweier Initiativen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Maßnahmen gesetzt:

 

1.      In den Jahren 2001 bis 2003 wurde die „Initiative neue Medien in der Lehre an Universitäten und Fachhochschulen“ mit einem finanziellen Gesamtvolumen von € 8,000.000,-- durchgeführt, um moderne E-learning-Modelle zu fördern.

 

2.      In den Jahren 2003 und 2004 wurden zum Auf- und Ausbau des tertiären Weiterbildungsangebotes mit Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien insgesamt 13 Projekte beauftragt. Ziel der Projekte ist es, Lehrgangsentwicklungen mit mindestens einem oder mehreren online-Modulen durchzuführen oder einen vollständigen online-Lehrgang zu entwickeln.

 

Ad 3.:

Bei der Einführung der Studienbeiträge wurde ein Modell gewählt, das für alle Studierenden transparent und leicht umsetzbar ist. Für berufstätige Studierende ist es möglich, den Studienbeitrag steuerlich geltend zu machen. Darüber hinaus wurde gleichzeitig mit der Einführung der Studienbeiträge das Stipendienwesen stark ausgeweitet.

 

Ad 4..

Der freie Hochschulzugang ist im Universitätsgesetz 2002 festgelegt.

 

Ad 5. und 6.:

Die Bevölkerung Österreichs weist ein hohes Bildungsniveau auf. Während im OECD-Durchschnitt nur 64 % der Wohnbevölkerung über eine Sekundarausbildung verfügen, beträgt dieser Anteil in Österreich 78 %. Der Anteil von Personen mit tertiärem Bildungsabschluss hat sich seit 1991 von
7 % auf 14 % verdoppelt. Eine Vielzahl an Maßnahmen wird mittel- bis längerfristig zu einem weiteren Ansteigen der Akademikerquote führen. Die wesentlichsten dieser Maßnahmen sind die Umstellung auf das dreigliedrige Studiensystem (Bakkalaureats-, Magister- und Doktoratsstudium entsprechend dem Bologna-Prozess), die verstärkte Abschlussorientierung der Studierenden, der Fachhochschulsektor-Ausbau mit zunehmend bereits begleitetenden Studienangeboten, Studienangeboten in Regionen und in neuen Beschäftigungsfeldern sowie die Einführung von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen.

 

 

Anzumerken ist, dass die Akademikerquoten in Ländern, die schon länger Bachelorstudien anbieten, höher sind (z.B. Irland). Weiters zählen in vielen Ländern Ausbildungen wie die Kindergärtnerinnenausbildung (z.B. Finnland, Schweden, Australien, Deutschland), die Diplomkrankenschwesternausbildungen (z.B. Deutschland) und die Pflichtschullehrerausbildung (z.B. Dänemark, Niederlande, Frankreich, Deutschland, Spanien, Schweden, USA) zum tertiären Sektor, welche für die zum Teil höheren Quoten in diesen Ländern mitverantwortlich sind.

 

Ad 7. und 8.:

Die Mittel für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich sind den jährlichen Bundesvoranschlägen zu entnehmen. Wie im OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2004“ festgestellt wird, liegt Österreich bei den Pro-Kopf-Ausgaben je Studierenden mit 11.274 $ im internationalen Spitzenfeld (Ländermittel 10.052 $ , Deutschland 10.504 $, Frankreich 8.837 $).

 

Ad 9.:

Das Universitätsgesetz 2002 ist mit 1. Januar 2004 voll wirksam geworden und wird an allen Universitäten entsprechend umgesetzt. Die obersten Organe aller Universitäten (Universitätsrat, Rektorat, Rektor, Senat) wurden rechtzeitig konstituiert bzw. gewählt und nehmen ihre Aufgaben wahr.

 

Der Stand der Umsetzung des Universitätsgesetzes 2002 bezüglich Eröffnungsbilanz, Wissensbilanz, Formelbudget, Leistungsbericht und Leistungsvereinbarung stellt sich wie folgt dar:

 

Eröffnungsbilanz:

Gemäß § 15 Abs. 5 der Univ.RechnungsabschlussVO hatten die Universitäten die Entwürfe ihrer Eröffnungsbilanz bis 31. März 2004 dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu übermitteln. Abschlussprüfer haben diese auf ihre Unbedenklichkeit und Richtigkeit geprüft. Bis Ende August 2004 sind die testierten Eröffnungsbilanzen aller 21 Universitäten im Bundesministerium eingelangt.

 

Wissensbilanz:

Gemäß § 13 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 hat die Bundesministerin durch Verordnung Richtlinien für den Aufbau und die Gestaltung der Wissensbilanz zu erlassen. Anfang des Jahres 2005 wird es zur Formulierung eines Textvorschlages und zu einem Begutachtungsverfahren kommen.

 

Formelbudget:

Gemäß § 12 Abs. 9 Universitätsgesetz 2002 hat die Bundesministerin im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen nach Anhörung der Universitäten die qualitäts- und quantitätsbezogenen Indikatoren für die Bereiche Lehre, Forschung oder Entwicklung und Erschließung der Künste und gesellschaftliche Zielsetzungen sowie die Art der Berechnung der formelgebundenen Budgets bis 31. Dezember 2005 durch Verordnung festzulegen.

 

Gespräche mit den Universitäten sowie die Formulierung eines Textvorschlages und die Durchführung eines Begutachtungsverfahrens erfolgen im Laufe des Jahres 2005.

 

Leistungsvereinbarung:

Gemäß § 121 Abs. 17 Universitätsgesetz 2002 hat die Universität der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur bis 30. April 2006 den Entwurf der ersten Leistungsvereinbarung für die Jahre 2007 bis 2009 vorzulegen. Die Erarbeitung der Leistungsbilanz erfolgt im Laufe des Jahres 2005.

 

Leistungsbericht:

Gemäß § 13 Abs. 5 Universitätsgesetz 2002 haben die Universitäten der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur bis 30. April jeden Jahres einen auf Basis der Leistungsvereinbarung zu erstellenden Leistungsbericht vorzulegen.

 

Die Erarbeitung der Inhalte und Gliederung des Leistungsberichtes findet zurzeit statt.

 

 

Die Bundesministerin:

GEHRER eh.