2072/AB-BR/2004

Eingelangt am 07.12.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMF-310102/0002-I/4/2004

»

 

 

Frau Präsidentin

des Bundesrates

Anna Elisabeth Haselbach

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker, des Bundesrates Stefan Schennach und der Bundesrätinnen Elisabeth Kerschbaum und Eva Konrad, Nr. 2253/J‑BR, vom 7. Oktober 2004, betreffend der Veränderungen der Einnahmenstruktur des Landes OÖ und die Auswirkungen auf die Gemeinden, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass ein fairer Finanzausgleich einen weiteren Schritt zur Festigung der Reformpolitik darstellt. In Verhandlungen, die sich als positiv für alle Beteiligten erwiesen, konnte zwischen dem Bund und den Gebietskörperschaften Einigung darüber erzielt werden, dass die alleinige Aufteilung der Steuermittel zu wenig ist.

 

Zum einen gilt es, die erkannten Ungerechtigkeiten im bisherigen System zu beseitigen. Damit es keine Verlierer im System gibt, werden Städte und


Gemeinden mehr Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, um nunmehr eine solide Grundlage zur Reform des Systems zu haben. Zum anderen muss man die Dynamik einer Neuordnung des Finanzausgleiches dazu nützen, Effizienzsteigerungen wie etwa in der Verwaltung weiter voranzutreiben. Um die Kostensteigerungen nachhaltig zu bremsen, werden Bund, Länder und Gemeinden im Verwaltungsbereich weiter einsparen. Dazu wird auf höchster politischer Ebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

 

»Zu 1. und 2.:

 

Gemäß den derzeitigen wirtschaftlichen Prognosen und der Rechtslage des FAG 2001 stellen sich die Auswirkungen der Steuerreform wie folgt dar:

 

1. + 2. Etappe der Steuerreform

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(in Mio. €)

2003

2004

2005

2006

2007

2003-2007

 

 

 

 

 

 

 

Bund

-1.970

74

-1.260

-2.235

-1.899

-7.290

Länder

-73

-36

-509

-857

-734

-2.209

Gemeinden

-57

-18

-292

-482

-414

-1.263

 

 

 

 

 

 

 

Summe

-2.100

20

-2.061

-3.574

-3.047

-10.762

 

 

 

 

 

 

 

Anteile in %

 

 

 

 

 

 

Bund

93,8%

370,0%

61,1%

62,5%

62,3%

67,7%

Länder

3,5%

-180,0%

24,7%

24,0%

24,1%

20,5%

Gemeinden

2,7%

-90,0%

14,2%

13,5%

13,6%

11,7%

 

 

 

 

 

 

 

 

Da die endgültigen Auswirkungen der Steuerreform erst ab dem Jahr 2007 eintreten, stellt die folgende Tabelle Dauerwirkungen der Steuerreform auf


ein Normaljahr (ab 2007, bei gleichbleibender Rechtslage gem. FAG 2001) dar:

 

Länderweise Anteile an den Mindereinnahmen aus der Steuerreform, 1.+2. Etappe Dauerwirkung;

in Mio. Euro; 2007 ff

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld.

Ktn.

Nö.

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vbg.

Wien

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertragsanteile Länder

-14,6

-31,7

-86,9

-80,8

-32,2

-66,4

-42,3

-23,5

-100,5

-478,9

Ertragsanteile Gmden

-10,0

-26,1

-65,2

-66,8

-27,7

-51,4

-33,0

-19,0

-118,7

-417,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Ertragsanteile

-24,6

-57,7

-152,1

-147,5

-59,9

-117,8

-75,3

-42,5

-219,2

-896,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Transfers Länder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BZ Ldr. Haushaltsausgleich

-9,4

-19,0

-52,6

-46,8

-17,5

-40,2

-22,9

-11,9

-52,7

-273,2

FZ Ldr Personennahv.

+0,3

+0,6

+1,7

+1,5

+0,6

+1,4

+0,7

+0,4

+2,2

+9,3

FZ Ldr. umweltsch. Maßn

+0,3

+0,5

+1,5

+1,3

+0,5

+1,1

+0,7

+0,4

+1,6

+7,9

Se Transfers Ldr

-8,9

-17,8

-49,4

-44,0

-16,4

-37,8

-21,5

-11,2

-48,9

-255,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Transfers Gemeinden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FZ Personennahverkehr

+0,0

+0,0

+0,0

+0,3

+0,3

+0,3

+0,2

+0,1

+2,0

+3,4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Länder EA+Transf

-23,5

-49,5

-136,4

-124,7

-48,6

-104,2

-63,8

-34,7

-149,5

-734,9

Summe Gmden EA+Transf

-10,0

-26,0

-65,1

-66,5

-27,4

-51,1

-32,8

-18,9

-116,7

-414,6

Se L+G EA+Transf

-33,5

-75,5

-201,5

-191,2

-76,0

-155,3

-96,6

-53,6

-266,2

-1.149,4

 

Die oben dargestellten Auswirkungen wurden ebenfalls in die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf der Steuerreform aufgenommen. Durch die Verhandlungen zum FAG 2005 wurden diese Berechnungen nicht verändert. Der vereinbarte einheitliche Schlüssel wird durch Umrechnung der Anteile der Gebietskörperschaften bei den einzelnen Abgaben auf Basis des Ergebnisses des Jahres 2004 ermittelt werden.

 

Zu 3. und 4.:

 

Im Rahmen des neuen Finanzausgleichs 2005 ist vorgesehen, dass der Bund an die Länder eine zusätzliche Bedarfszuweisung in Höhe von 100 Millionen Euro jährlich leistet. Die Aufteilung auf die Länder erfolgt dabei nach der Volkszahl.

 

Zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden ist geplant, dass der Bund an die Gemeinden eine zusätzliche Bedarfszuweisung in Höhe von 100 Millionen Euro jährlich leistet. Die Höhe der Bedarfszuweisung gemäß § 23 zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts im Haushalt wird daher um diesen Betrag aufgestockt.

 

Von diesen zusätzlichen Mitteln werden 61 Millionen Euro zum Ausgleich für diejenigen Gemeinden verwendet, die aus der Reform der Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden Mindereinnahmen zu erwarten haben. Davon werden alle Gemeinden ab einer Einwohnerzahl von 10 000 (und somit mit einem Vervielfacher im abgestuften Bevölkerungsschlüssel ab 1 2/3) profitieren. Aufgrund einer Einschleifregelung für Gemeinden in der Größenordnung zwischen 9 000 und 10 000 Einwohnern werden dabei auch schon Gemeinden ab 9 300 Einwohnern erfaßt. Jeweils weitere 19,5 Millionen Euro werden vom Bund jährlich den Gemeinden der untersten Einwohneranzahlstufe sowie den Städten zur Verfügung gestellt.

 

Im Ergebis sollen damit zwei Faktoren in Summe sicherstellen, dass die Gemeinden, wobei hier Wien zunächst außer Betrachtung bleibt, im Verhältnis der Einwohnerzahlen gewinnen:

 

Ein weiterer wesentlicher Teil der Gesamteinigung über den Finanzausgleich ab 2008 ist die Vereinbarung der Gebietskörperschaften zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Aufgabenerfüllung.

 

Dazu wird eine Arbeitsgruppe auf höchster politischer Ebene eingerichtet, die aufbauend auf den Arbeiten des Österreich Konvents Maßnahmen für eine weiterführende Verwaltungsreform erarbeiten wird. Die Arbeitsgruppe wird parallel zum Österreich-Konvent so schnell wie möglich insbesondere folgende Punkte behandeln und in der Folge ein Umsetzungsmonitoring einrichten:

 

 

Mit freundlichen Grüßen